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   LG Bochum, 29.03.2017 - 4 O 392/16   

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https://dejure.org/2017,66533
LG Bochum, 29.03.2017 - 4 O 392/16 (https://dejure.org/2017,66533)
LG Bochum, Entscheidung vom 29.03.2017 - 4 O 392/16 (https://dejure.org/2017,66533)
LG Bochum, Entscheidung vom 29. März 2017 - 4 O 392/16 (https://dejure.org/2017,66533)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines privaten Krankenversicherers gegen eine Krankenhausapotheke auf Erstattung gezahlter Umsatzsteueranteile für Zytostatika nach einer vertraglich vereinbarten Bruttopreisabrede

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Umsatzsteuer für Zytostatika gegenüber dem privaten Krankenversicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 122 (Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Private Krankenversicherung | Keine Erstattung der Umsatzsteueranteile für Zytostatika

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Nürnberg, 22.10.2015 - S 7 KR 601/14

    Kein Anspruch der Krankenkassen auf Rückzahlung von 2010 gezahlte Umsatzsteuer

    Auszug aus LG Bochum, 29.03.2017 - 4 O 392/16
    Ohne besondere vertragliche Regelung besteht daher keine Verpflichtung der Beklagten, Korrekturen an den Rechnungen vorzunehmen und gegenüber der Finanzbehörde einzufordern (vgl. SG Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2016 - S 14 KR 4380/14; SG Nürnberg, Urteil vom 22.10.2015 - S 7 KR 601/14, Rn. 27, juris).
  • BFH, 24.09.2014 - V R 19/11

    Verabreichung von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten eines

    Auszug aus LG Bochum, 29.03.2017 - 4 O 392/16
    Mit Urteil vom 24.09.2014 (Az. V R 19/11) entschied der Bundesfinanzhof, dass die Verabreichung von Zytostatika im Rahmen einer ambulant in einem Krankenhaus durchgeführten ärztlichen Behandlung, die dort individuell für einen einzelnen Patienten in einer Apotheke dieses Krankenhauses hergestellt würden, als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG steuerfrei sei.
  • SG Reutlingen, 14.06.2017 - S 1 KR 3399/14

    Krankenversicherung - Krankenhausapotheke - Erstattungsanspruch der Krankenkasse

    Zum Vorbringen der Klägerin, sie habe eine Nebenpflicht zur Rechnungskorrektur oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen werde auf das Urteil des Landgerichts Bochum (I-4 O 392/16) verwiesen, das von ihr vorgelegt werde.

    Vor diesem Hintergrund schließt sich die erkennende Kammer sowohl der vom Sozialgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 15.11.2016 (S 14 KR 4380/14) als auch der vom Landgericht Bochum in seinem Urteil (I-4 O 392/16) vertretenen Auffassung an, es bestehe insoweit keine vertragliche Nebenpflicht.

  • LG Göttingen, 21.09.2017 - 12 O 58/16

    Arzt; Behandlung; Krankenhausapotheke; Rückforderung; Umsatzsteuer;

    Aus diesem Grund folgt die Kammer auch nicht der Ansicht des LG Bochum (Urteil vom 08.02.2017, 4 O 392/16, Anlagenkonvolut B2 zum Schriftsatz vom 26.07.2017), welches zudem eine vertragliche Verpflichtung deswegen verneint, weil es dort - allerdings ohne ersichtliche Begründung - eine Bruttopreisabrede zwischen dem Leistungserbringer und den Versicherungsnehmern annimmt.
  • AG Köln, 07.08.2017 - 123 C 103/17

    Anspruch auf Rückzahlung von Umsatzsteuer nach Annahme einer Umsatzsteuerpflicht

    Gerade für die hier streitgegenständlichen Fälle des nachträglichen Wegfalles der Umsatzsteuerpflichtigkeit bei Zytostatika-Zubereitungen in einer Krankenhausapotheke wird die Auffassung vertreten, dass der Rechtsgrund für das Behalten des Umsatzsteueranteiles trotz der Rechtsprechung des BFH zur fehlenden Umsatzsteuerpflichtigkeit in der zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Krankenhaus geschlossenen, die Umsatzsteuer nur als Kalkulationsposten erfassenden Bruttopreisvereinbarung liegt ( AG Köln, Urteil vom 23.05.2017, 146 C 101/16; AG Gießen, Urteil vom 10.04.2017, 41 C 509/16; LG Bochum, Urteil vom 08.02.2017, 4 O 392/16, LG Dortmund, Urteil vom 23.06.2016, 2 O 190/15 alle zitiert nach juris und für die sozialgerichtliche Rechtsprechung im Verhältnis gesetzliche Krankenkasse und Krankenhaus SG Nürnberg, Urteil vom 22.10.2015, S 7 KR 601/14 ebenfalls zitiert nach juris).
  • LG Dortmund, 11.01.2018 - 2 O 451/16
    Dafür gibt es keine vertragliche oder gesetzliche Rechtsgrundlage (LG Dortmund, 4 O 189/17, Urteil vom 22.12.2017, LG Bochum 4 O 392/16, Urteil vom 08.02.2017 = BeckRS 2017, 113161).
  • AG Gummersbach, 07.11.2017 - 15 C 96/17

    Zytostatika, Umsatzsteuer, Rückforderung, ergänzende Vertragsauslegung,

    Das Schreiben sieht gerade keine Verpflichtung zur nachträglichen Korrektur von ausgestellten Rechnungen, sondern lediglich diese Möglichkeit vor (LG Bochum Urt. v. 8.2.2017 - 4 O 392/16, BeckRS 2017).
  • LG Mönchengladbach, 07.05.2018 - 1 O 215/17

    Zytostatika, Umsatzsteuer, Netto-/Bruttoentgeltvereinbarung

    Somit können die von der Beklagten gestellten Rechnung unabhängig von der Umsatzsteuerpflichtigkeit der darin abgerechneten Zytostatika-Zubereitungen nicht unrichtig sein (vgl. auch LG Bochum, Urteil vom 08.02.2017 - 4 O 392/16, BeckRS 2017, 113161; LG Dortmund, Urteil vom 11.01.2018 - 2 O 451/16, BeckRS 2018, 57; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.01.2018 - L 11 KR 1723/17, BeckRS 2018, 966; SG Reutlingen, Urteil vom 14.06.2017 - S 1 KR 3399/14, BeckRS 2017, 113959; a. A. LG Göttingen, Urteil vom 21.09.2017 - 12 O 58/16, BeckRS 2017, 139551 unter Ablehnung einer Bruttopreisvereinbarung).
  • LG Mainz, 08.12.2017 - 2 O 122/17

    Private Krankenversicherung Anspruch auf Rückzahlung von Umsatzsteuer

    Das verkennt das Landgericht Bochum in den Entscheidungen Az I-4 O 419/16 und I-4 O 392/16, wenn es jeweils auf Seite 5 ausführt, für eine ergänzende Vertragsauslegung sei kein Raum, weil der Beklagten ein unzumutbarer Aufwand entstünde.
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