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   LG Bonn, 01.02.2023 - 1 O 99/22   

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https://dejure.org/2023,3528
LG Bonn, 01.02.2023 - 1 O 99/22 (https://dejure.org/2023,3528)
LG Bonn, Entscheidung vom 01.02.2023 - 1 O 99/22 (https://dejure.org/2023,3528)
LG Bonn, Entscheidung vom 01. Februar 2023 - 1 O 99/22 (https://dejure.org/2023,3528)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NZBau 2023, 632

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 17.08.2017 - 1 U 7/17

    Rechtstellung des Höchstbieters bei Auslobung des Erwerbs eines städtischen

    Auszug aus LG Bonn, 01.02.2023 - 1 O 99/22
    Dabei kann unterstellt werden, dass zwischen den Parteien im Rahmen des Open-House-Verfahrens spätestens mit Eingang des Angebotes der Klägerin bei der Beklagten ein (vorvertragliches) Schuldverhältnis begründet worden ist, in dem die Beklagte durch die nicht erfolgte Zuschlagserteilung ihre gegenüber der Klägerin bestehende Pflicht verletzt hat, die grundsätzlich geltenden und die von ihr selbst gesetzten Verfahrensregeln des Open-House-Verfahrens einzuhalten und die Gleichbehandlung der Teilnehmer, Transparenz und Rücksichtnahme sicherzustellen (zum Pflichtenkreis in Vergabe- und Ausschreibeverfahren etwa OLG Koblenz, Urteil vom 17.08.2017 - 1 U 7/17, NJW 2017, 3310; OLG Köln, Urteil vom 23.07.2014 - 11 U 104/13, ZfBR 2015, 101, 102).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus LG Bonn, 01.02.2023 - 1 O 99/22
    Vielmehr begründet eine Pflichtverletzung in Gestalt einer zu Unrecht verweigerten Zuschlagserteilung jedenfalls in den Fällen, in denen das betroffene Ausschreibe- oder Vergabeverfahren bereits abgeschlossen ist, allenfalls einen Anspruch des zu Unrecht übergangenen Bewerbers auf Ersatz des positiven Interesses, mithin insbesondere des durch Nichterteilung des Auftrags entgangenen Gewinns (vgl. BGH, Urteile vom 08.09.1998 - X ZR 48/97, juris Rn. 16; vom 01.08.2006 - X ZR 115/04, NZBau 2006, 797, 798; LG Saarbrücken, Urteil vom 13.12.2012 - 4 O 90/04, juris Rn. 44).
  • OLG Köln, 23.07.2014 - 11 U 104/13

    Schadensersatzansprüche eines Bieters wegen Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus LG Bonn, 01.02.2023 - 1 O 99/22
    Dabei kann unterstellt werden, dass zwischen den Parteien im Rahmen des Open-House-Verfahrens spätestens mit Eingang des Angebotes der Klägerin bei der Beklagten ein (vorvertragliches) Schuldverhältnis begründet worden ist, in dem die Beklagte durch die nicht erfolgte Zuschlagserteilung ihre gegenüber der Klägerin bestehende Pflicht verletzt hat, die grundsätzlich geltenden und die von ihr selbst gesetzten Verfahrensregeln des Open-House-Verfahrens einzuhalten und die Gleichbehandlung der Teilnehmer, Transparenz und Rücksichtnahme sicherzustellen (zum Pflichtenkreis in Vergabe- und Ausschreibeverfahren etwa OLG Koblenz, Urteil vom 17.08.2017 - 1 U 7/17, NJW 2017, 3310; OLG Köln, Urteil vom 23.07.2014 - 11 U 104/13, ZfBR 2015, 101, 102).
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im

    Auszug aus LG Bonn, 01.02.2023 - 1 O 99/22
    Vielmehr begründet eine Pflichtverletzung in Gestalt einer zu Unrecht verweigerten Zuschlagserteilung jedenfalls in den Fällen, in denen das betroffene Ausschreibe- oder Vergabeverfahren bereits abgeschlossen ist, allenfalls einen Anspruch des zu Unrecht übergangenen Bewerbers auf Ersatz des positiven Interesses, mithin insbesondere des durch Nichterteilung des Auftrags entgangenen Gewinns (vgl. BGH, Urteile vom 08.09.1998 - X ZR 48/97, juris Rn. 16; vom 01.08.2006 - X ZR 115/04, NZBau 2006, 797, 798; LG Saarbrücken, Urteil vom 13.12.2012 - 4 O 90/04, juris Rn. 44).
  • LG Saarbrücken, 13.12.2012 - 4 O 90/04
    Auszug aus LG Bonn, 01.02.2023 - 1 O 99/22
    Vielmehr begründet eine Pflichtverletzung in Gestalt einer zu Unrecht verweigerten Zuschlagserteilung jedenfalls in den Fällen, in denen das betroffene Ausschreibe- oder Vergabeverfahren bereits abgeschlossen ist, allenfalls einen Anspruch des zu Unrecht übergangenen Bewerbers auf Ersatz des positiven Interesses, mithin insbesondere des durch Nichterteilung des Auftrags entgangenen Gewinns (vgl. BGH, Urteile vom 08.09.1998 - X ZR 48/97, juris Rn. 16; vom 01.08.2006 - X ZR 115/04, NZBau 2006, 797, 798; LG Saarbrücken, Urteil vom 13.12.2012 - 4 O 90/04, juris Rn. 44).
  • OLG Saarbrücken, 18.06.2014 - 1 U 4/13

    Unzulässige Aufhebung der Ausschreibung: Bieter erhält Schadensersatz!

    Auszug aus LG Bonn, 01.02.2023 - 1 O 99/22
    In beiden Konstellationen sind bei der Bestimmung des entgangenen Gewinns ersparte Aufwendungen und andere Erwerbsmöglichkeiten zu berücksichtigen, die die Klägerin wegen der Nichtdurchführung des Auftrags tatsächlich erspart hat bzw. typischerweise ersparen würde (OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.06.2014 - 1 U 4/13, juris Rn. 39).
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