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   LG Bonn, 01.07.2021 - 15 O 355/20   

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https://dejure.org/2021,32944
LG Bonn, 01.07.2021 - 15 O 355/20 (https://dejure.org/2021,32944)
LG Bonn, Entscheidung vom 01.07.2021 - 15 O 355/20 (https://dejure.org/2021,32944)
LG Bonn, Entscheidung vom 01. Juli 2021 - 15 O 355/20 (https://dejure.org/2021,32944)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 26.07.2019 - 20 U 75/18

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus LG Bonn, 01.07.2021 - 15 O 355/20
    Der Begriff der "personenbezogenen Daten" nach Art. 4 DS-GVO ist weit gefasst und umfasst nach der Legaldefinition in Art. 4 Nr. 1 DS-GVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen (vgl. OLG Köln, ZD 2019, 462 Rn. 60, 61, beck-online).

    Dies folgt - unabhängig von der Frage, ob das Begehren auf Datenauskunft im Wege der Stufenklage geltend gemacht werden kann (vgl. OLG Köln Urt. v. 26.7.2019 - 20 U 75/18, BeckRS 2019, 16261, Rn. 10, beck-online, die von der Klägerin zitierte Entscheidung des BAG vom 27.04.2021 war zum Entscheidungszeitpunkt noch nicht veröffentlicht) - schon aus dem Umstand, dass die Klägerin bezogen auf die Datenauskunft nur diesen einen Antrag gestellt hat.

  • BGH, 03.09.2020 - III ZR 136/18

    Auskunft über Vervielfältigungen der "Kohl-Tonbänder" und sonstiger Unterlagen

    Auszug aus LG Bonn, 01.07.2021 - 15 O 355/20
    Erfüllt kann der Anspruch erst dann sein, wenn der Verpflichtete erklärt, dass das Gelieferte die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang darstellen soll (vgl. BGH, NJW 2021, 765 Rn. 43, beck-online).

    Wesentlich für die Erfüllung des Auskunftsanspruchs ist demnach die - gegebenenfalls konkludente - Erklärung des Auskunftsschuldners, dass die Auskunft vollständig ist (vgl. BGH, Urteil vom 03.09.2020 - III ZR 136/18).

  • BGH, 08.10.1981 - III ZR 190/79

    Begründung von Nebenpflichten durch den Anwaltsvertrag - Kündigung des

    Auszug aus LG Bonn, 01.07.2021 - 15 O 355/20
    Da es sich um eine Ausnahmevorschrift von der Regel handelt, trägt der Mandant die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die zum Wegfall des Honoraranspruchs führen sollen (BGH, NJW 1982, 437, 438).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 U 87/11

    Haftung der Mitglieder einer Anwaltssozietät; Zulässigkeit der Aufrechnung gegen

    Auszug aus LG Bonn, 01.07.2021 - 15 O 355/20
    Zur Kündigung berechtigt die Unzuverlässigkeit nur, wenn sie nachhaltig und deswegen schwerwiegend ist (vlg. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2011 - 24 U 87/11; Palandt/Weidenkaff, a.a.O, § 626 Rn. 44).
  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13

    Stufenklage auf Trennungsunterhalt: Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch

    Auszug aus LG Bonn, 01.07.2021 - 15 O 355/20
    Diese Erklärung kann sich bei einer abstrakten Auskunftsverpflichtung nur auf die gesamte Leistungspflicht beziehen, nicht auf abtrennbare Teile hiervon (vgl. BGH, Beschluss vom 22.10.2014 - XII ZB 385/13).
  • AG Berlin-Pankow, 28.03.2022 - 4 C 199/21

    Unverhältnismäßigkeit von DSGVO-Auskunftsbegehren bei Personenverkehr-Überwachung

    Es muss auch bei einem immateriellen Schaden eine Beeinträchtigung eingetreten sein, die unabhängig von einer Erheblichkeitsschwelle wenigstens spürbar sein muss (vgl. LG Bonn, Urteil vom 01.07.2021 - 15 O 355/20 - juris).
  • LG Hamburg, 01.07.2022 - 305 S 68/21

    Streitwertfestsetzung für Auskunft zu personenbezogenen Daten

    Das LG Bonn (Urt. v. 01.07.2021, Az. 15 O 355/20) führt in diesem Zusammenhang aus:.
  • OLG Brandenburg, 01.08.2022 - 12 W 23/22

    Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss Auskunft nach der DSGVO über

    Vereinzelt wird ein Wertinteresse von lediglich 500, 00 EUR angenommen (LG Bonn, Urteil vom 01.07.2021, Az. 15 O 355/20; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.03.2021, Az. 26 Ta (Kost) 6110/20).
  • OLG Stuttgart, 03.01.2023 - 4 AR 4/22

    Zuständigkeitsbestimmung bei negativem Kompetenzkonflikt zwischen Amts- und

    So wird teilweise ein Wertinteresse von lediglich 500 EUR angenommen (LG Bonn Urteil vom 1.7.2021 - 15 O 355/20; LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 18.3.2021 - 26 Ta (Kost) 6110/20; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 06.05.2022 BeckRS 2022, 26856; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2020 - 5 Ta 123/19).
  • OLG Köln, 27.01.2022 - 15 W 54/21

    Parallelentscheidung zu OLG Köln 15 W 55/21 v. 27.01.2022

    Auf die Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 24.7.2021 gegen die Streitwertfestsetzung im Urteil des Landgerichts Bonn vom 1.7.2021 (15 O 355/20) in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 3.8.2021 wird die erstinstanzliche Wertfestsetzung dahingehend abgeändert, dass der Streitwert für die Datenauskunft (Klageantrag zu 1) auf 5.000 Euro (statt 500 Euro) festgesetzt wird.
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