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   LG Bonn, 01.12.2017 - 1 O 190/17   

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https://dejure.org/2017,65363
LG Bonn, 01.12.2017 - 1 O 190/17 (https://dejure.org/2017,65363)
LG Bonn, Entscheidung vom 01.12.2017 - 1 O 190/17 (https://dejure.org/2017,65363)
LG Bonn, Entscheidung vom 01. Dezember 2017 - 1 O 190/17 (https://dejure.org/2017,65363)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03

    Zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem

    Auszug aus LG Bonn, 01.12.2017 - 1 O 190/17
    Zu Recht vermindern die Beklagten dabei den von dem Sachverständigen I auf S.5 seines Gutachtens vom 24.02.2017 (Bl.## d.A.) mit 14.000,00 EUR bezifferten Wiederbeschaffungswert um die Differenzbesteuerung von 2, 5% auf 13.658,54 EUR (richtig: 13.650,00 EUR), weil auch für diese Schadensberechnung § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB Anwendung findet, mithin nur eine tatsächlich angefallene Umsatzsteuerbelastung schadensrechtlich auszugleichen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.2004 - VI ZR 109/03 = BGHZ 158, 388 (392); Greger, NZV 2006, 3 unter I.3.b) m.w.N.).
  • BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04

    Schadenshöhe bei Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten

    Auszug aus LG Bonn, 01.12.2017 - 1 O 190/17
    Denn der Geschädigte, der auf eine Wiederherstellung seines beschädigten Fahrzeuges oder deren Nachweis verzichtet und dieses Fahrzeug unrepariert veräußert, realisiert durch diese Veräußerung den ihm verbleibenen Restwert seines Fahrzeuges (vgl. auch zum Nachfolgenden: BGH, Urteil vom 07.06.2005 - VI ZR 192/04 = NJW 2005, 2541ff.; Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl. 2016, § 249 Rd.61; Greger NZV 2006, 1, 3f. unter I.3.a) und I.4.
  • BGH, 03.03.2009 - VI ZR 100/08

    Zuerkennung von über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegender

    Auszug aus LG Bonn, 01.12.2017 - 1 O 190/17
    Der in diesem Zusammenhang von der Klägerin erhobene Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 03.03.2009 - VI ZR 100/08 - geht fehl, da die dort diskutierte Frage der Ermittlung der Bruttoreparaturkosten (vgl. BGH, ebenda = NJW 2009, 1340, 1341 Rd.11) einen anderen Aspekt der Schadensberechnung betrifft.
  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 93/13

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung: Zulässigkeit der sofortigen

    Auszug aus LG Bonn, 01.12.2017 - 1 O 190/17
    Denn die Beklagten haben vor ihrem Anerkenntnis bereits mit Schriftsatz vom 24.07.2017 (Bl.## d.A.) ohne jede Einschränkung angekündigt, Klageabweisung zu beantragen (vgl. BGH NJW 2016, 572, 574 Rd.21; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 38 Aufl. 2017, § 93 Rd.).
  • LG Saarbrücken, 23.09.2016 - 13 S 53/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatz von Mietwagenkosten für die gesamte

    Auszug aus LG Bonn, 01.12.2017 - 1 O 190/17
    Denn hier besteht ein Anspruch wegen Nutzungsausfall nur für die objektiv erforderliche Wiederherstellungsdauer (vgl. LG Saarbrücken NJW-RR 2015, 1437ff.; Jahnke, aaO., § 249 Rd.195a; anders bei konkreter Schadensabrechnung: LG Saarbrücken NJW-RR 2017, 355f.).
  • BGH, 24.01.2017 - VI ZR 146/16

    Kein Ersatz der Kosten einer Reparaturbestätigung

    Auszug aus LG Bonn, 01.12.2017 - 1 O 190/17
    Dies gilt erst recht in Anbetracht der von der Klägerin gewählten fiktiven Abrechnung, an der sie sich festhalten lassen muss (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2017 - VI ZR 146/16 = NJW 2017, 1664 Rd.6f.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 11.12.2020 - 1 AGH 24/20
    Nachdem die Beklagte über mehrere gegen den Kläger eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unterrichtet worden war, forderte sie ihn mit Schreiben vom 24.06.2020 zur Stellungnahme auf und nahm insbesondere Bezug auf das gegen den Kläger ergangene Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 15.05.2019 (1 O 190/17), das Herr T als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Q AG erwirkt hatte.
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