Rechtsprechung
   LG Bonn, 02.04.2015 - 33 T 611/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16432
LG Bonn, 02.04.2015 - 33 T 611/14 (https://dejure.org/2015,16432)
LG Bonn, Entscheidung vom 02.04.2015 - 33 T 611/14 (https://dejure.org/2015,16432)
LG Bonn, Entscheidung vom 02. April 2015 - 33 T 611/14 (https://dejure.org/2015,16432)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,16432) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    GmbH muss nach versäumter Offenlegung des Jahresabschlusses Ordnungsgeld zahlen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    GmbH muss nach versäumter Offenlegung des Jahresabschlusses Ordnungsgeld zahlen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.03.2009 - 1 BvR 3413/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Auferlegung eines Ordnungsgeldes gem § 335 HGB

    Auszug aus LG Bonn, 02.04.2015 - 33 T 611/14
    Bei dem Ordnungsgeld handelt es sich folglich sowohl um ein Beugemittel als auch eine repressive strafähnliche Sanktion, die der Vermeidung künftiger Fristversäumnisse dient (vgl. BVerfG, Beschl. 11.03.2009 - 1 BvR 3413/08, veröffentlicht unter www.bundesverfassungsgericht.de; LG Bonn, Beschl. v. 30.06.2008 - 11 T 48/07, veröffentlicht unter www.nrwe.de).
  • LG Bonn, 30.06.2008 - 11 T 48/07

    § 335 HGB ist verfassungsgemäß - Pflicht einer Gesellschaft in der Insolvenz in

    Auszug aus LG Bonn, 02.04.2015 - 33 T 611/14
    Bei dem Ordnungsgeld handelt es sich folglich sowohl um ein Beugemittel als auch eine repressive strafähnliche Sanktion, die der Vermeidung künftiger Fristversäumnisse dient (vgl. BVerfG, Beschl. 11.03.2009 - 1 BvR 3413/08, veröffentlicht unter www.bundesverfassungsgericht.de; LG Bonn, Beschl. v. 30.06.2008 - 11 T 48/07, veröffentlicht unter www.nrwe.de).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht