Rechtsprechung
   LG Bonn, 02.08.2018 - 21 Qs 62/18, 21 Qs - 400 UJs 431/18 - 62/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,25798
LG Bonn, 02.08.2018 - 21 Qs 62/18, 21 Qs - 400 UJs 431/18 - 62/18 (https://dejure.org/2018,25798)
LG Bonn, Entscheidung vom 02.08.2018 - 21 Qs 62/18, 21 Qs - 400 UJs 431/18 - 62/18 (https://dejure.org/2018,25798)
LG Bonn, Entscheidung vom 02. August 2018 - 21 Qs 62/18, 21 Qs - 400 UJs 431/18 - 62/18 (https://dejure.org/2018,25798)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,25798) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Öffentlichkeitsfahndung wegen mittlerer Kriminalität

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Öffentlichkeitsfahndung: Computerbetrug reicht für Anordnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 55
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Hannover, 23.04.2015 - 174 Gs 434/15

    Öffentlichkeitsfahndung, Voraussetzung

    Auszug aus LG Bonn, 02.08.2018 - 21 Qs 62/18
    Demnach ist für die Anordnung erforderlich, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung vorliegt, die regelmäßig dann gegeben ist, wenn die Straftat mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen, wobei die Schwere des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten und das durch Schwere und Bedeutung der aufzuklärenden Straftat determinierte staatliche Strafverfolgungsinteresse andererseits zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.12.2000, 2 BvR 1741/99 = NJW 2000, 879, 880 m.w.N.; NStZ 2003, 441; vgl LG Saarbrücken, Beschluss vom 08.04.2004, 8 Qa 56/04; AG Hannover, Beschluss vom 24.04.2015, 174 Gs 434/15; AG Bonn, Beschluss vom 21.04.2016, 51 Gs 722/16).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus LG Bonn, 02.08.2018 - 21 Qs 62/18
    Demnach ist für die Anordnung erforderlich, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung vorliegt, die regelmäßig dann gegeben ist, wenn die Straftat mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen, wobei die Schwere des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten und das durch Schwere und Bedeutung der aufzuklärenden Straftat determinierte staatliche Strafverfolgungsinteresse andererseits zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.12.2000, 2 BvR 1741/99 = NJW 2000, 879, 880 m.w.N.; NStZ 2003, 441; vgl LG Saarbrücken, Beschluss vom 08.04.2004, 8 Qa 56/04; AG Hannover, Beschluss vom 24.04.2015, 174 Gs 434/15; AG Bonn, Beschluss vom 21.04.2016, 51 Gs 722/16).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus LG Bonn, 02.08.2018 - 21 Qs 62/18
    Demnach ist für die Anordnung erforderlich, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung vorliegt, die regelmäßig dann gegeben ist, wenn die Straftat mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen, wobei die Schwere des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten und das durch Schwere und Bedeutung der aufzuklärenden Straftat determinierte staatliche Strafverfolgungsinteresse andererseits zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.12.2000, 2 BvR 1741/99 = NJW 2000, 879, 880 m.w.N.; NStZ 2003, 441; vgl LG Saarbrücken, Beschluss vom 08.04.2004, 8 Qa 56/04; AG Hannover, Beschluss vom 24.04.2015, 174 Gs 434/15; AG Bonn, Beschluss vom 21.04.2016, 51 Gs 722/16).
  • AG Bonn, 21.04.2016 - 51 Gs 722/16

    Öffentlichkeitsfahndung, Voraussetzungen

    Auszug aus LG Bonn, 02.08.2018 - 21 Qs 62/18
    Demnach ist für die Anordnung erforderlich, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung vorliegt, die regelmäßig dann gegeben ist, wenn die Straftat mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen, wobei die Schwere des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten und das durch Schwere und Bedeutung der aufzuklärenden Straftat determinierte staatliche Strafverfolgungsinteresse andererseits zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.12.2000, 2 BvR 1741/99 = NJW 2000, 879, 880 m.w.N.; NStZ 2003, 441; vgl LG Saarbrücken, Beschluss vom 08.04.2004, 8 Qa 56/04; AG Hannover, Beschluss vom 24.04.2015, 174 Gs 434/15; AG Bonn, Beschluss vom 21.04.2016, 51 Gs 722/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht