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LG Bonn, 02.09.2010 - 8 S 126/10 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- autokaufrecht.info
Unterstellkosten als notwendige Verwendungen i. S. von § 347 II 1 BGB
- openjur.de
Gebrauchtwagenkauf; Kosten für das Unterstellen eines mangelhaften Fahrzeugs
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 347 Abs. 2, 437 Nr. 2, 323 BGB
Gebrauchtwagenkauf; Kosten für das Unterstellen eines mangelhaften Fahrzeugs
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 323; BGB § 347 Abs. 2; BGB § 437
Einstufen von Kosten für das Unterstellen eines mangelhaften Fahrzeugs bis zu dessen Rückgabe als notwendige Verwendungen; Vorliegen von notwendigen Verwendungen beim Unterstellen eines mangelhaften Kfz in der eigenen Garage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einstufen von Kosten für das Unterstellen eines mangelhaften Fahrzeugs bis zu dessen Rückgabe als notwendige Verwendungen; Vorliegen von notwendigen Verwendungen beim Unterstellen eines mangelhaften Kfz in der eigenen Garage
Verfahrensgang
- AG Siegburg, 29.03.2010 - 108 C 362/09
- LG Bonn, 02.09.2010 - 8 S 126/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 91