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   LG Bonn, 02.12.2020 - 1 O 201/20   

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https://dejure.org/2020,38646
LG Bonn, 02.12.2020 - 1 O 201/20 (https://dejure.org/2020,38646)
LG Bonn, Entscheidung vom 02.12.2020 - 1 O 201/20 (https://dejure.org/2020,38646)
LG Bonn, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - 1 O 201/20 (https://dejure.org/2020,38646)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.12.1997 - III ZR 52/97

    Auslegung einer gemeindlichen Abwasser- und Regenwasserkanalisation

    Auszug aus LG Bonn, 02.12.2020 - 1 O 201/20
    Allerdings ist diese Rechtsfigur hier gar nicht betroffen, da es um die der Bejahung des Kausalzusammenhangs nachfolgende Frage geht, inwieweit einem Schadensverursacher die Folgen seines pflichtwidrigen Verhaltens bei wertender Betrachtung billigerweise zugerechnet werden können (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1997 - III ZR 52/97 -, Rn. 15, juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15

    Kartellrechtswidrigkeit des Verbots an Vertragshändler, vertragsgebundene Ware

    Auszug aus LG Bonn, 02.12.2020 - 1 O 201/20
    Das allein erstinstanzlich zuständige OLG Düsseldorf hat aber ein Verfahrenshindernis bereits in anderen Kartellsachen inhaltlich geprüft (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05. April 2017 - VI-Kart 13/15 (V) -, Rn. 22, juris), daher ist davon auszugehen, dass das Gericht die Annahme eines Verfahrenshindernisses auch im vorliegenden Fall nicht von vornherein ausgeschlossen hätte, sondern eine inhaltliche Prüfung durchgeführt hätte.
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus LG Bonn, 02.12.2020 - 1 O 201/20
    Dem entgegen steht aber der Grundsatz "keine Gleichheit im Unrecht", wonach ein Täter nicht aufgrund der Verschonung anderer Täter seine eigene Verschonung oder Strafmilderung fordern könne (grundlegend BVerfGE 50, 142 (166) = NJW 1979, 1445, 1448).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus LG Bonn, 02.12.2020 - 1 O 201/20
    Denn zumindest - ohne die Frage zu beantworten, ob sich die gerade die Klägerin als nicht angerufene Kartellbeteiligte auf dieses Recht berufen kann - wird dieses Grundrecht von Bundesverfassungsgericht auf die Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG gestützt (BVerfGE 56, 37 = NJW 1981, 1431; auch BGHSt 52, 11 = NJW 2007, 3138).
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

    Auszug aus LG Bonn, 02.12.2020 - 1 O 201/20
    Beweisbelastet ist für diesen Kausalzusammenhang grundsätzlich die Klägerin (BGHZ 129, 226 = NJW 1995, 2344; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2004 - III ZR 254/03 -, Rn. 31, juris).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 254/03

    Zur Haftung des Jugendamts bei Mißhandlung von Pflegekindern durch Pflegeeltern

    Auszug aus LG Bonn, 02.12.2020 - 1 O 201/20
    Beweisbelastet ist für diesen Kausalzusammenhang grundsätzlich die Klägerin (BGHZ 129, 226 = NJW 1995, 2344; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2004 - III ZR 254/03 -, Rn. 31, juris).
  • BGH, 10.06.2015 - 2 StR 97/14

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei führt

    Auszug aus LG Bonn, 02.12.2020 - 1 O 201/20
    Im Rahmen eines "agent provocateur"-Einsatzes wird ein verdeckter Ermittler gezielt eingesetzt, um zu einer verdächtigen Person oder Personengruppe Kontakt aufzunehmen (vgl. hierzu etwa nur BGH NJW 2016, 91).
  • BGH, 26.07.2007 - 3 StR 104/07

    BGH präzisiert Befugnisse von Verdeckten Ermittlern

    Auszug aus LG Bonn, 02.12.2020 - 1 O 201/20
    Denn zumindest - ohne die Frage zu beantworten, ob sich die gerade die Klägerin als nicht angerufene Kartellbeteiligte auf dieses Recht berufen kann - wird dieses Grundrecht von Bundesverfassungsgericht auf die Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG gestützt (BVerfGE 56, 37 = NJW 1981, 1431; auch BGHSt 52, 11 = NJW 2007, 3138).
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 201/12

    Amtshaftung des Sozialversicherungsträgers: Sozialrechtlicher

    Auszug aus LG Bonn, 02.12.2020 - 1 O 201/20
    Hiervon erfasst sind alle Rechtsbehelfe, die sich gegen die eine Amtspflichtverletzung darstellende Handlung oder Unterlassung richten und sowohl deren Beseitigung oder Berichtigung als auch die Abwendung des Schadens zum Ziel haben und herbeizuführen geeignet sind (etwa BGHZ 197, 375 Rn. 18 = NJW 2013, 3237; MüKoBGB/Papier/Shirvani, 8. Aufl. 2020, BGB § 839).
  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96

    Aufzeichnungspflicht

    Auszug aus LG Bonn, 02.12.2020 - 1 O 201/20
    Auf diese kann sich die Klägerin als juristische Person aber nicht berufen, womit ihr dieses Recht schon dem Grunde nach nicht zusteht (ebenso BVerfGE 95, 220 = NJW 1997, 1841).
  • OLG Köln, 21.09.2021 - 7 U 166/20

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung; Keine Erstattung von

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn (1 O 201/20) vom 02.12.2020 wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 02.12.2020, Az.: 1 O 201/20, auf das wegen der weiteren Einzelheiten des Sachvortrags der Parteien, der in erster Instanz gestellten Anträge und der Begründung im Einzelnen gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen wird, hat das Landgericht die Klage abgewiesen.

    Die Klägerin beantragt sinngemäß, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 02.12.2020, Az.: 1 O 201/20, die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin EUR 72.804.936,96 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.

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