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LG Bonn, 02.12.2021 - 17 O 78/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- LG Wuppertal, 05.02.2013 - 16 O 95/12
Schadensersatzansprüche eines Opfers wegen mehrtätiger Geiselnahme in Tateinheit …
Auszug aus LG Bonn, 02.12.2021 - 17 O 78/21
Zum Vergleich für den Zuspruch eines Schmerzensgeldes nach erfolgter Geiselnahme in Kombination mit der Verübung von Übergriffen, kann indes das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 05.02.2013, Az. 16 O 95/12 (BeckRS 2013, 3421), herangezogen werden.Auch wenn der Kläger zu 2) vorliegend nicht Opfer einer Vergewaltigung, sondern schwerer körperlicher Misshandlungen geworden ist, kann aus Sicht der Kammer wiederum das oben angeführte Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 05.02.2013, Az. 16 O 95/12 (BeckRS 2013, 3421) zum Vergleich für die Bemessung eines angemessenen Schmerzensgeldes herangezogen werden.
- BGH, 16.01.1996 - VI ZR 109/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …
Auszug aus LG Bonn, 02.12.2021 - 17 O 78/21
Die Pflicht, den immateriellen Schaden gegenüber dem Verletzten tat- und schuldangemessen voll auszugleichen, hat der Schädiger als zivilrechtliche Folge seiner Tat ebenso hinzunehmen wie den etwaigen Freiheitsentzug als deren strafrechtliche Folge (BGH, NJW 1996, 1591). - OLG München, 01.07.2005 - 10 U 2544/05
Ersatz eines fiktiven Haushaltsführungsschadens und nutzlos aufgewendeter …
Auszug aus LG Bonn, 02.12.2021 - 17 O 78/21
Die in den Schmerzensgeldtabellen zitierten Entscheidungen sind daher heranzuziehen, jedoch lediglich als Orientierungsmaßstab und keineswegs zum Zwecke der schematischen Übernahme (vgl. OLG München, Urteil vom 01.07.2005, Az. 10 U 2544/05). - BGH, 19.12.1969 - VI ZR 111/68
Überprüfung der Bemessung des Schmerzensgeldes durch das Revisionsgericht; …
Auszug aus LG Bonn, 02.12.2021 - 17 O 78/21
Bei der konkreten Bemessung des Schmerzensgeldes ist eine Orientierung an in anderen Fällen von der Rechtsprechung zugebilligten Beträgen nicht nur zulässig, sondern wenigstens als Ausgangspunkt auch erforderlich (BGH, Urteil vom 19.12.1969, Az. VI ZR 111/68, VersR 1970, 281).