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   LG Bonn, 03.04.2014 - 14 O 1/13   

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https://dejure.org/2014,78974
LG Bonn, 03.04.2014 - 14 O 1/13 (https://dejure.org/2014,78974)
LG Bonn, Entscheidung vom 03.04.2014 - 14 O 1/13 (https://dejure.org/2014,78974)
LG Bonn, Entscheidung vom 03. April 2014 - 14 O 1/13 (https://dejure.org/2014,78974)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.08.1997 - VII ZR 17/96

    Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Zerstörung der am

    Auszug aus LG Bonn, 03.04.2014 - 14 O 1/13
    Rechtfertigung für die entsprechende Anwendung des § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB auf Fallsituationen, die vom Wortlaut der Vorschrift nicht erfasst werden, ist die objektive Verantwortlichkeit des Auftraggebers für den Eintritt des Schadens in Risikolagen, die den geregelten Fällen vergleichbar sind (BGHZ 136, 303 Tz. 18 f).
  • BFH, 23.06.1993 - I R 14/93

    Zuwendung einer Auslandsreise als Geschenk i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG an

    Auszug aus LG Bonn, 03.04.2014 - 14 O 1/13
    Damit korrespondiert, dass gemäß Ziffer 3. eine nur eingeschränkte Wareneingangsprüfung der Klägerin vereinbart worden ist - was grundsätzlich der Zweck einer Qualitätssicherungsvereinbarung (vergleiche Steinmann, BB 1993, 873 ff.) ist.
  • LG Karlsruhe, 08.07.2011 - 14 O 108/10

    Ungefragte Aushändigung des Werbeflyers eins Hörgeräteakustikers durch einen

    Auszug aus LG Bonn, 03.04.2014 - 14 O 1/13
    Bei den in Ansatz gebrachten Aufwendungen handelt es sich um unselbständige Rechnungsposten eines einheitlichen Aufwendungsersatzanspruchs und nicht etwa um kumulativ geltend gemachte selbständige Ansprüche, bei denen hinsichtlich jeder einzelnen Aufwendung geprüft werden müsste, ob die Voraussetzungen des § 304 ZPO gegeben sind ( vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.02.2014, 15 U 71/13, zu 14 O 108/10 LG Bonn).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2008 - 7 U 37/07

    Kaufvertrag: Rücktrittsrecht wegen fehlender Handelbarkeit von unter

    Auszug aus LG Bonn, 03.04.2014 - 14 O 1/13
    Dass der Beklagten dieses bis zum 12.08.2010 gelungen ist, hat sie nicht dargelegt (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2009, 134, 135; Matusche-Beckmann, a.a.O., m.w.N.).
  • OLG Köln, 24.03.2016 - 8 U 43/14

    Formularmäßige Vereinbarung der Pflicht des Veräußerers einer Ware auf Ersatz

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 3.4.2014 - 14 O 1/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der dem Grunde nach festgestellte Anspruch auf Zahlung an die I GmbH & Co. KG (HRA 8369) gerichtet ist.
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