Rechtsprechung
LG Bonn, 04.01.2006 - 2 O 325/05 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 777 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anzeige der Inanspruchnahme vor Ablauf der Bürgschaftsfrist; Fälligkeit der Forderung gegen den Hauptschuldner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.01.1980 - VIII ZR 21/79
Zeitbürgschaft
Auszug aus LG Bonn, 04.01.2006 - 2 O 325/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist § 777 Abs. 1 Satz 2 BGB dahin zu verstehen, dass die Inanspruchnahme spätestens unverzüglich nach Ablauf der Befristung angezeigt werden muss, eine vorherige Anzeige ist zulässig, sofern die Forderung fällig ist (BGHZ 76, 81ff; BGH WM 1983, 33; s. auch Staudinger-Horn, BGB Kommentar 13. Bearbeitung, § 777 Rn 15, 17).