Rechtsprechung
LG Bonn, 04.11.1983 - 5 T 200/83 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorabeintragung einer erst später wirksam werdenden Satzungsänderung in das Vereinsregister; Konstitutive Wirkung einer Satzungseintragung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 14.09.1983 - 20 VR 2195
- LG Bonn, 04.11.1983 - 5 T 200/83
Papierfundstellen
- Rpfleger 1984, 192
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 08.09.2021 - 20 W 154/21
Anmeldung der Eintragung einer GmbH-Auflösung
Dabei wird allgemein auf eine Rechtsprechung des Kammergerichts Bezug genommen, nach der das Gesetz nirgends die Abänderung des Gesellschaftsvertrages mit der Bestimmung verbiete, dass sie erst vom Eintritt eines künftigen Zeitpunkts oder Ereignisses ab in Wirksamkeit treten solle; selbst in das Handelsregister könnten solche Statutenänderungen schon vor dem Eintritt des Ereignisses oder Zeitpunkts eingetragen werden (…vgl. zu Vorstehendem und den dortigen Nachweisen zu der über 100 Jahre alten Rechtsprechung des Kammergerichts etwa: Priester/Tebben in Scholz, GmbHG, 12. Aufl. 2018, § 53, Rn. 185 und § 54, Rn. 49, je m.w.N., auch zur gegenteiligen Auffassung des Landgerichts Bonn, Beschluss vom 04.11.1983, Az. 5 T 200/83;… Harbarth in Münchener Kommentar GmbHG, 3. Aufl. 2018, § 53, Rn. 172 m.w.N.).