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   LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12   

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LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12 (https://dejure.org/2012,87202)
LG Bonn, Entscheidung vom 04.12.2012 - 3 O 92/12 (https://dejure.org/2012,87202)
LG Bonn, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - 3 O 92/12 (https://dejure.org/2012,87202)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Auszug aus LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12
    Insbesondere geht der Verweis auf das Urteil des BGH vom 10.3.1994 - IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866 fehl.

    Nachforderungen in Höhe der sogenannten Abrechnungsspitze - d. h. des anteilig auf die einzelnen Wohnungseigentümer umgelegten Betrages, um den die mit dem Wirtschaftsplan beschlossenen (Soll-) Vorschüsse hinter den tatsächlich entstandenen Lasten und Kosten zurückbleiben - werden durch den Beschluss über die Jahresabrechnung dagegen erstmalig (originär) begründet (BGH vom 10.3.1994 - IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866, 1867).

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12
    Dass die Vereinbarungen insolvenzzweckwidrig waren, ist jedoch nicht schlüssig dargelegt, wobei für die die Pflichtverletzung begründenden Umstände der Anspruchsteller darlegungs- und beweisbelastet ist (BAG vom 6.10.2011 - 6 AZR 172/10, NJW 2011, 3739 Rn. 33).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 7/06

    Aufrechnung mit Nebenkostenguthaben der Mieter in der Insolvenz des Vermieters

    Auszug aus LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12
    Dem Mieter bleibt es nämlich unbenommen, mit einem Guthaben aus Abrechnungen für die Zeit vor der Insolvenzeröffnung, das - wie erwähnt - nur einfache Insolvenzforderung ist, gegenüber Mietforderungen, die erst nach der Insolvenzeröffnung fällig wurden, gem. § 95 Abs. 1 Satz 1 InsO aufrechnen; §§ 110 Abs. 3, 95 Abs. 1 Satz 3, 96 InsO stehen dem nicht entgegen (BGH vom 21.12.2006 - IX ZR 7/06, NZM 2007, 162).
  • AG Halle/Saale, 03.03.2011 - 93 C 2704/10

    Insolvenz eines Vermieters: Geltendmachung eines Betriebskostenguthabens durch

    Auszug aus LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12
    Dies gilt selbst dann, wenn die Abrechnung erst nach Insolvenzeröffnung erstellt wurde (Staudinger/Weitermeyer, BGB, 2011, § 556 Rn. 120; AG Halle (Saale) vom 3.3.2011 - 93 C 2704/10).
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 191/05

    Rechte des Mieters bei unterlassener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12
    Zudem hat der Mieter bei unterbliebener Abrechnung in einem bestehenden Mietverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB hinsichtlich weiterer Nebenkostenzahlungen bzw. kann bei einem beendeten Mietverhältnis die gezahlten Nebenkosten zurückverlangen (vgl. BGH vom 29.3.2006 - VIII ZR 191/05, NJW 2006, 2552).
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 301/04

    Zulässigkeit der Pfändung mithaftender Mieten oder Pachten nach Eröffnung des

    Auszug aus LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12
    Erst im Jahr 2006 entscheid der BGH (Urteil vom 13.7.2006 - IX ZB 301/04, NJW 2006, 3356), dass nach einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Pfändung mithaftender Mieten nicht zulässig ist.
  • OLG Köln, 11.12.2013 - 2 U 2/13
    Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung des Beklagten gegen das am 04.12.2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 3 O 92/12 - werden zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn - 3 O 92/12 - vom 04.12.2012 den Beklagten zu verurteilen, an ihn weitere 2.334.838,87 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.03.2012 zu zahlen, und klageerweiternd, den Beklagten zu verurteilen, an ihn weitere 176.777,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit der Klageerhöhung zu zahlen.

    Er beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn - 3 O 92/12 - vom 04.12.2012 die Klage auch hinsichtlich des Teilbetrages von 5.919,45 EUR abzuweisen.

  • OLG Köln, 30.09.2015 - 2 U 2/13

    Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter

    Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 04.12.2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 3 O 92/12 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
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