Rechtsprechung
LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Schadensersatz gegen den vormaligen Insolvenzverwalter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12
- OLG Köln, 11.12.2013 - 2 U 2/13
- BGH, 26.03.2015 - IX ZR 297/13
- OLG Köln, 30.09.2015 - 2 U 2/13
- BGH, 01.06.2017 - IX ZR 204/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93
Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines …
Auszug aus LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12
Insbesondere geht der Verweis auf das Urteil des BGH vom 10.3.1994 - IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866 fehl.Nachforderungen in Höhe der sogenannten Abrechnungsspitze - d. h. des anteilig auf die einzelnen Wohnungseigentümer umgelegten Betrages, um den die mit dem Wirtschaftsplan beschlossenen (Soll-) Vorschüsse hinter den tatsächlich entstandenen Lasten und Kosten zurückbleiben - werden durch den Beschluss über die Jahresabrechnung dagegen erstmalig (originär) begründet (BGH vom 10.3.1994 - IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866, 1867).
- BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10
Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters
Auszug aus LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12
Dass die Vereinbarungen insolvenzzweckwidrig waren, ist jedoch nicht schlüssig dargelegt, wobei für die die Pflichtverletzung begründenden Umstände der Anspruchsteller darlegungs- und beweisbelastet ist (BAG vom 6.10.2011 - 6 AZR 172/10, NJW 2011, 3739 Rn. 33). - BGH, 21.12.2006 - IX ZR 7/06
Aufrechnung mit Nebenkostenguthaben der Mieter in der Insolvenz des Vermieters
Auszug aus LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12
Dem Mieter bleibt es nämlich unbenommen, mit einem Guthaben aus Abrechnungen für die Zeit vor der Insolvenzeröffnung, das - wie erwähnt - nur einfache Insolvenzforderung ist, gegenüber Mietforderungen, die erst nach der Insolvenzeröffnung fällig wurden, gem. § 95 Abs. 1 Satz 1 InsO aufrechnen; §§ 110 Abs. 3, 95 Abs. 1 Satz 3, 96 InsO stehen dem nicht entgegen (BGH vom 21.12.2006 - IX ZR 7/06, NZM 2007, 162).
- AG Halle/Saale, 03.03.2011 - 93 C 2704/10
Insolvenz eines Vermieters: Geltendmachung eines Betriebskostenguthabens durch …
Auszug aus LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12
Dies gilt selbst dann, wenn die Abrechnung erst nach Insolvenzeröffnung erstellt wurde (…Staudinger/Weitermeyer, BGB, 2011, § 556 Rn. 120; AG Halle (Saale) vom 3.3.2011 - 93 C 2704/10). - BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 191/05
Rechte des Mieters bei unterlassener Nebenkostenabrechnung
Auszug aus LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12
Zudem hat der Mieter bei unterbliebener Abrechnung in einem bestehenden Mietverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB hinsichtlich weiterer Nebenkostenzahlungen bzw. kann bei einem beendeten Mietverhältnis die gezahlten Nebenkosten zurückverlangen (vgl. BGH vom 29.3.2006 - VIII ZR 191/05, NJW 2006, 2552). - BGH, 13.07.2006 - IX ZB 301/04
Zulässigkeit der Pfändung mithaftender Mieten oder Pachten nach Eröffnung des …
Auszug aus LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12
Erst im Jahr 2006 entscheid der BGH (Urteil vom 13.7.2006 - IX ZB 301/04, NJW 2006, 3356), dass nach einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Pfändung mithaftender Mieten nicht zulässig ist.
- OLG Köln, 11.12.2013 - 2 U 2/13 Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung des Beklagten gegen das am 04.12.2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 3 O 92/12 - werden zurückgewiesen.
Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn - 3 O 92/12 - vom 04.12.2012 den Beklagten zu verurteilen, an ihn weitere 2.334.838,87 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.03.2012 zu zahlen, und klageerweiternd, den Beklagten zu verurteilen, an ihn weitere 176.777,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit der Klageerhöhung zu zahlen.
Er beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn - 3 O 92/12 - vom 04.12.2012 die Klage auch hinsichtlich des Teilbetrages von 5.919,45 EUR abzuweisen.
- OLG Köln, 30.09.2015 - 2 U 2/13
Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 04.12.2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 3 O 92/12 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.