Rechtsprechung
   LG Bonn, 05.01.2021 - 5 T 94/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,926
LG Bonn, 05.01.2021 - 5 T 94/20 (https://dejure.org/2021,926)
LG Bonn, Entscheidung vom 05.01.2021 - 5 T 94/20 (https://dejure.org/2021,926)
LG Bonn, Entscheidung vom 05. Januar 2021 - 5 T 94/20 (https://dejure.org/2021,926)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,926) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 49/12

    Nachbarrecht in Nordrhein-Westfalen: Notwendiger Inhalt einer Anzeige der

    Auszug aus LG Bonn, 05.01.2021 - 5 T 94/20
    Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich in einer Entscheidung vom 14.12.2012 (V ZR 49/12 = juris Rn. 7 mwN) ausgeführt, dass Instandsetzungsarbeiten zur Beseitigung von Schäden notwendig müssen sein.

    Zum anderen ist die Anzeige lediglich Voraussetzung für die Ausübung des Rechts, nicht aber Bedingung des Duldungsanspruchs (BGH, Urteil v. 14.12.2012, aaO = juris Rn. 15).

  • AG Remscheid, 30.05.2011 - 8 C 176/10

    Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den Mieter des Nachbargrundstücks auf

    Auszug aus LG Bonn, 05.01.2021 - 5 T 94/20
    Nutzungsberechtigt im Sinne dieser Bestimmung ist grundsätzlich jeder, dem ein schuldrechtliches oder dingliches Nutzungsrecht an dem Grundstück, gegen welches sich der Duldungsanspruch richtet, zusteht (AG Remscheid, Urteil v. 30.05.2011, 8 C 176/10 = juris Rn. 53 mwN).
  • BGH, 16.05.2013 - VII ZB 61/12

    Selbstständiges Beweisverfahren: Duldungspflicht eines nicht beteiligten Dritten

    Auszug aus LG Bonn, 05.01.2021 - 5 T 94/20
    Denn das Prozessgericht des von dem Kläger eingeleiteten selbständigen Beweisverfahrens, an dem der Beklagte als Dritter nicht beteiligt ist, hätte diesem gegenüber gemäß § 144 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 ZPO nicht selbst die Duldung des Betretens des unter den Begriff der Wohnung, der sich an dem Wohnungsbegriff des Art. 13 GG orientiert (BGH, Beschluss v.16.05.2013, VII ZB 61/12 = juris Rn. 7 f. mwN), zu subsumierenden Grundstücks des Beklagten anordnen dürfen.
  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 147/10

    Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe des überbauten Teils seines Grundstücks;

    Auszug aus LG Bonn, 05.01.2021 - 5 T 94/20
    besteht (Vgl. BGH, Urteil v. 28.01.2011, V ZR 147/10 = juris Rn. 28 mwN).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus LG Bonn, 05.01.2021 - 5 T 94/20
    Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit bereits 1987 entscheiden, dass Art. 13 GG auf das behördliche Betreten und Besichtigen von Wohnungen anzuwenden ist und für das Betreten durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen im Rahmen einer zivilprozessualen Beweiserhebung nichts anderes gelten kann (BVerfG, Beschluss v. 05.05.1987, 1 BvR 1113/85 = juris Rn. 24).
  • AG Bonn, 28.10.2020 - 103 C 103/20
    Auszug aus LG Bonn, 05.01.2021 - 5 T 94/20
    Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 17.11.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 28.10.2020 - 103 C 103/20 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht