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   LG Bonn, 05.02.2015 - 4 T 417/14   

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https://dejure.org/2015,7325
LG Bonn, 05.02.2015 - 4 T 417/14 (https://dejure.org/2015,7325)
LG Bonn, Entscheidung vom 05.02.2015 - 4 T 417/14 (https://dejure.org/2015,7325)
LG Bonn, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 4 T 417/14 (https://dejure.org/2015,7325)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der vollständigen Übersetzung einer Urkunde über den Verkauf einer Eigentumswohnung während des Beurkundungsvorganges mangels Kundigkeit der Urkundssprache

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 29.07.2014 - 31 Wx 273/13

    Erbscheinserteilungsverfahren: Antrag des Nachlassgläubigers; Behauptung des

    Auszug aus LG Bonn, 05.02.2015 - 4 T 417/14
    Der von den Beteiligten zu 1 und 2 angezogene Beschluss des OLG München (31 Wx 273/13 vom 29.7.2014) gibt für den hier zu entscheidenden Sachverhalt nichts her.
  • OLG Köln, 01.07.1998 - 27 U 6/98

    Rechtsmangel bei Grundstückskauf

    Auszug aus LG Bonn, 05.02.2015 - 4 T 417/14
    Nachträgliche Feststellungen zum Umfang der Kenntnisse des Beteiligten zu 1 in der Urkundssprache sind im Beschwerdeverfahren nicht zu treffen, weil die Feststellung der hinreichenden Sprachkunde allein dem Notar obliegt (vergleiche OLG Köln, VersR 2000, 243 f.; BayObLG, aaO., Tz. 24; LG Dortmund, aaO.).
  • LG Dortmund, 27.01.2005 - 2 O 370/04

    Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde;

    Auszug aus LG Bonn, 05.02.2015 - 4 T 417/14
    Ein Verstoß gegen die zwingende Vorschriften des § 16 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 BeurkG macht die Beurkundung unwirksam, wenn er sich aus der Urkunde selbst ergibt (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 1175 f., Tz. 17 ff.; LG Dortmund, NJW-RR 2006, 196f.).
  • BayObLG, 02.03.2000 - 1Z BR 29/99

    Zur Anwendung des § 16 BeurkG auf eine Erbschaftsausschlagung

    Auszug aus LG Bonn, 05.02.2015 - 4 T 417/14
    Ein Verstoß gegen die zwingende Vorschriften des § 16 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 BeurkG macht die Beurkundung unwirksam, wenn er sich aus der Urkunde selbst ergibt (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 1175 f., Tz. 17 ff.; LG Dortmund, NJW-RR 2006, 196f.).
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 310/18

    Scheidungsfolgenvereinbarung durch Urkunde mit zwei gleichwertigen

    In diesem Umfang ist die Niederschrift vollständig und nicht lediglich bedarfsorientiert zu übersetzen; es sind deshalb selbst solche Teile der Niederschrift zu übersetzen, die der sprachunkundige Beteiligte aufgrund seiner Verständnismöglichkeiten auch in der Urkundssprache zu verstehen vermag (vgl. LG Bonn Beschluss vom 5. Februar 2015 - 4 T 417/14 - juris Rn. 14; DNotI-Report 2013, 129, 130).
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