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LG Bonn, 05.03.2015 - 16 T 940/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen bei dem Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Bonn, 22.04.2008 - 11 T 28/07
Zustellung einer Ordnungsgeldandrohung gegen die Organe einer insolventen …
Auszug aus LG Bonn, 05.03.2015 - 16 T 940/14
Dies würde der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, da es sich bei dem Ordnungsgeld sowohl um ein Beugemittel als auch um eine repressive, strafähnliche Sanktion handelt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.03.2009 - 1 BvR 3413/08; LG Bonn NZI 2008, 503, 504 f.; LG Bonn GmbHR 2008, 593, 595 f.). - LG Bonn, 16.05.2008 - 11 T 52/07
Voraussetzungen der Verhängung von Ordnungsgeld nach § 335 Handelsgesetzbuch …
Auszug aus LG Bonn, 05.03.2015 - 16 T 940/14
Dies würde der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, da es sich bei dem Ordnungsgeld sowohl um ein Beugemittel als auch um eine repressive, strafähnliche Sanktion handelt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.03.2009 - 1 BvR 3413/08; LG Bonn NZI 2008, 503, 504 f.; LG Bonn GmbHR 2008, 593, 595 f.). - BVerfG, 11.03.2009 - 1 BvR 3413/08
Keine Grundrechtsverletzung durch Auferlegung eines Ordnungsgeldes gem § 335 HGB …
Auszug aus LG Bonn, 05.03.2015 - 16 T 940/14
Dies würde der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, da es sich bei dem Ordnungsgeld sowohl um ein Beugemittel als auch um eine repressive, strafähnliche Sanktion handelt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.03.2009 - 1 BvR 3413/08; LG Bonn NZI 2008, 503, 504 f.; LG Bonn GmbHR 2008, 593, 595 f.). - BVerfG, 01.02.2011 - 2 BvR 1236/10
Teilweise wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige, teilweise …
Auszug aus LG Bonn, 05.03.2015 - 16 T 940/14
Eine Herabsetzung oder ein Erlass des Ordnungsgeldes aus Billigkeitsgründen sind gesetzlich nicht vorgesehen, und zwar auch dann nicht, wenn das Gericht das im Einzelfall vorliegende Verschulden als gering bewertet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.02.2011, 2 BvR 1236/10).