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   LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 46/14   

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LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 46/14 (https://dejure.org/2014,51052)
LG Bonn, Entscheidung vom 05.08.2014 - 8 S 46/14 (https://dejure.org/2014,51052)
LG Bonn, Entscheidung vom 05. August 2014 - 8 S 46/14 (https://dejure.org/2014,51052)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltentmachung eines Vergütungsanspruchs für eine Eintragung eines Gewerbes in ein elektronisches Branchenverzeichnis; Aufrechnung einer Restforderung mit Schadensersatzansprüchen wegen deliktischer Schutzgesetzverletzung; Anforderungen an das Vorliegen einer ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Vertragsschluss nach ColdCall

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99

    Telefonwerbung für Blindenwaren

    Auszug aus LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 46/14
    Erforderlich ist, dass "auf Grund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden" am Anruf durch den Anrufer vermutet werden kann (BGH GRUR 2001, 1181, 1183 ; 2004, 520, 521; 2010, 939).

    Eine mutmaßliche Einwilligung ist jedoch im Allgemeinen noch nicht dann anzunehmen, wenn der Anruf lediglich eine "allgemeine Sachbezogenheit" aufweist, da diese nahezu immer gegeben sein dürfte und damit die Telefonwerbung fast unbegrenzt möglich wäre (BGH GRUR 2001, 1181, 1183; 2007, 607; 2010, 939; Köhler/Bornkamm- Köhler , a.a.O., § 7 Rn. 165).

    Vielmehr ist darauf abzustellen, ob im Einzelfall der Werbende bei verständiger Würdigung davon ausgehen kann, der Anzurufende erwarte den Anruf oder stehe ihm jedenfalls positiv gegenüber (BGH GRUR 1991, 764, 765; 2001, 1181, 1183; 2008, 189. Es ist also zu fragen, ob ein konkreter , aus dem Interessenbereich des Anzurufenden herzuleitender Grund vorliegt, der den Werbeanruf rechtfertigen könnte (BGH GRUR 2001, 1181, 1183).

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 46/14
    Maßgeblich ist, ob der Werbende bei verständiger Würdigung der Umstände annehmen durfte, der Anzurufende erwarte einen solchen Anruf oder werde ihm jedenfalls aufgeschlossen gegenüberstehen (BGH GRUR 2007, 607; 2008, 189; BGH GRUR 2010, 939; Köhler/Bornkamm- Köhler , a.a.O.).

    Ist dies zu verneinen, so kommt es grundsätzlich nicht mehr darauf an, ob der Anruf zu einer sonstigen Belästigung oder zu einem Vertragsschluss geführt hat (BGH GRUR 2007, 607).

    Eine mutmaßliche Einwilligung ist jedoch im Allgemeinen noch nicht dann anzunehmen, wenn der Anruf lediglich eine "allgemeine Sachbezogenheit" aufweist, da diese nahezu immer gegeben sein dürfte und damit die Telefonwerbung fast unbegrenzt möglich wäre (BGH GRUR 2001, 1181, 1183; 2007, 607; 2010, 939; Köhler/Bornkamm- Köhler , a.a.O., § 7 Rn. 165).

  • BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

    Auszug aus LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 46/14
    Maßgeblich ist, ob der Werbende bei verständiger Würdigung der Umstände annehmen durfte, der Anzurufende erwarte einen solchen Anruf oder werde ihm jedenfalls aufgeschlossen gegenüberstehen (BGH GRUR 2007, 607; 2008, 189; BGH GRUR 2010, 939; Köhler/Bornkamm- Köhler , a.a.O.).

    Erforderlich ist, dass "auf Grund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden" am Anruf durch den Anrufer vermutet werden kann (BGH GRUR 2001, 1181, 1183 ; 2004, 520, 521; 2010, 939).

    Eine mutmaßliche Einwilligung ist jedoch im Allgemeinen noch nicht dann anzunehmen, wenn der Anruf lediglich eine "allgemeine Sachbezogenheit" aufweist, da diese nahezu immer gegeben sein dürfte und damit die Telefonwerbung fast unbegrenzt möglich wäre (BGH GRUR 2001, 1181, 1183; 2007, 607; 2010, 939; Köhler/Bornkamm- Köhler , a.a.O., § 7 Rn. 165).

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 88/05

    Suchmaschineneintrag

    Auszug aus LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 46/14
    Maßgeblich ist, ob der Werbende bei verständiger Würdigung der Umstände annehmen durfte, der Anzurufende erwarte einen solchen Anruf oder werde ihm jedenfalls aufgeschlossen gegenüberstehen (BGH GRUR 2007, 607; 2008, 189; BGH GRUR 2010, 939; Köhler/Bornkamm- Köhler , a.a.O.).

    Vielmehr ist darauf abzustellen, ob im Einzelfall der Werbende bei verständiger Würdigung davon ausgehen kann, der Anzurufende erwarte den Anruf oder stehe ihm jedenfalls positiv gegenüber (BGH GRUR 1991, 764, 765; 2001, 1181, 1183; 2008, 189. Es ist also zu fragen, ob ein konkreter , aus dem Interessenbereich des Anzurufenden herzuleitender Grund vorliegt, der den Werbeanruf rechtfertigen könnte (BGH GRUR 2001, 1181, 1183).

    Speziell im Hinblick auf einen "Cold Call", der einen Werbeanruf zur Aufnahme in eine Suchmaschine beinhaltet, hat der BGH in seinem Urteil vom 20.09.2007 (GRUR 2008, 189, 190 f.) ausgeführt:.

  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89

    Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung

    Auszug aus LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 46/14
    Denn weder ist bei ersteren stets ein sachliches Interesse generell zu vermuten noch bei letzteren stets zu verneinen (BGH GRUR 1991, 764, 765).

    Vielmehr ist darauf abzustellen, ob im Einzelfall der Werbende bei verständiger Würdigung davon ausgehen kann, der Anzurufende erwarte den Anruf oder stehe ihm jedenfalls positiv gegenüber (BGH GRUR 1991, 764, 765; 2001, 1181, 1183; 2008, 189. Es ist also zu fragen, ob ein konkreter , aus dem Interessenbereich des Anzurufenden herzuleitender Grund vorliegt, der den Werbeanruf rechtfertigen könnte (BGH GRUR 2001, 1181, 1183).

  • AG Siegburg, 31.01.2014 - 118 C 124/13

    Zahlungsanspruch der vereinbarten Vergütung für die Eintragung eines Bioladens in

    Auszug aus LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 46/14
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 31.01.2014 - 118 C 124/13 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Amtsgerichts Siegburg zum Aktenzeichen 118 C 124/13 vom 31.01.2014 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • OLG Stuttgart, 08.08.1997 - 2 U 48/97

    Anspruch auf Unterlassung von unaufgeforderten Anrufen im geschäftlichen Bereich;

    Auszug aus LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 46/14
    Hierbei spielt auch eine Rolle, ob die Angelegenheit so eilig ist, dass sie eines Telefonanrufs bedarf (OLG Hamburg GRUR 1987, 60, 61; OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 184).
  • OLG Hamburg, 03.07.1986 - 3 U 55/86

    Telefonwerbung

    Auszug aus LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 46/14
    Hierbei spielt auch eine Rolle, ob die Angelegenheit so eilig ist, dass sie eines Telefonanrufs bedarf (OLG Hamburg GRUR 1987, 60, 61; OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 184).
  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 87/02

    Telefonwerbung für Zusatzeintrag

    Auszug aus LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 46/14
    Erforderlich ist, dass "auf Grund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden" am Anruf durch den Anrufer vermutet werden kann (BGH GRUR 2001, 1181, 1183 ; 2004, 520, 521; 2010, 939).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 46/14
    Im Gegenteil: In weiteren - zum Teil vorangehenden, zum Teil späteren - Entscheidungen wird ausdrücklich der Schutzgesetzcharakter der §§ 1 und 3 UWG bestätigt (vgl. BGH NJW 1955, 382; NJW 1967, 1558; NJW 2006, 830, 838), so dass auch die Literatur jedenfalls mit Blick auf §§ 1 und 3 UWG deren Schutzgesetzcharakter im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB anerkannt hat (vgl. nur Münchener Kommentar- Wagner , BGB, 6. Aufl. 2013, § 823 Rn. 424).
  • BGH, 24.04.1964 - Ib ZR 73/63

    Zuständigkeit für Verbandsklagen in Wettbewerbssachen

  • BGH, 30.11.1954 - I ZR 143/52

    Verletzung des Bearbeiterurheberrechts

  • BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65

    Klagebefugnis des Deutschen Anwaltsvereins

  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 195/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenz-Eröffnungsverfahren; Anfechtbarkeit der

  • OLG Hamm, 09.01.1990 - 26 U 21/89

    Handwerksrolle: Ist Nichteintragung ein Kündigungsgrund?

  • BGH, 25.01.1990 - I ZR 19/87

    HBV-Familien- und Wohnungsrechtsschutz - Kopplung

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZR 152/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Konzern

  • BGH, 15.04.1997 - IX ZR 112/96

    Aufklärungspflicht der Gläubigerbank über das Bürgschaftsrisiko; Vollstreckung

  • BGH, 10.03.1988 - VII ZR 8/87

    Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten Schadensersatzansprüchen

  • BGH, 02.12.1997 - VI ZR 386/96

    Sorgfaltspflichten des zum Notdienst eingeteilten Arztes gegenüber einem in

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 276/14

    Lebens-Kost - Wettbewerbsverstoß: Eingeschränkter Schadensersatzanspruch bei

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage in vollem Umfang abgewiesen (LG Bonn, Urteil vom 5. August 2014 - 8 S 46/14, juris).
  • AG Aachen, 26.07.2016 - 113 C 8/16

    Einbeziehung der AGB im B2B-Bereich durch Bereitstellung im Internet

    Bei dieser Vereinbarung handelt es sich um einen Dienstvertrag (das Aufrechterhalten und Pflegen des Eintrags der Beklagten im Branchenverzeichnis der Klägerin) mit untergeordneten werkvertraglichen Elementen, nämlich der Einstellung in das Branchenverzeichnis (LG Bonn, Urteil v. 05.08.2014, 8 S 46/14, zit. nach juris).

    Eine Unvereinbarkeit mit grundlegenden Wertungen der Sitten- und Rechtsordnung ist hierin nicht zu erkennen (LG Bonn, Urteil v. 05.08.2014, 8 S 46/14, zit. nach juris).

  • AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14

    Cold Call; Unternehmen; dolo-agit-Einwand; Eingriff in den eingerichteten und

    Es kann auch dahingestellt bleiben, ob die wettbewerbsrechtliche Verbotsnorm des § 7 Abs. 2 Nr. 2 Var. 2 UWG ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist (so LG Bonn, Urteil vom 05.08.2014 - 8 S 46/14 -, juris).
  • LG Darmstadt, 19.08.2016 - 6 S 49/16

    Patrick Zilm, Regista Ltd.

    Der gegenteiligen Auffassung des LG Bonn (Urt. v. 5.8.2014 - 8 S 46/14) ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 21, 04.2016, I ZR 276/14, DB 2016, 866 f.) eine Absage erteilt worden.
  • OLG Bamberg, 20.07.2016 - 3 U 223/15

    Vergütung für eine Eintragung in ein elektronisches Branchenverzeichnis und

    Dabei handelt es sich - wie das Landgericht zutreffend angenommen hat - um einen Dienstvertrag mit werkvertraglichen Elementen (so auch Landgericht Bonn, Urteil vom 05. August 2014 - 8 S 46/14, veröffentlicht in JURIS in einem ebenfalls die Klägerin betreffenden Fall, ersichtlich gebilligt vom BGH, vgl. Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 276/14 - Lebens-Kost, veröffentlicht in JURIS).
  • AG Remscheid, 26.11.2015 - 7 C 73/15

    Vergütungsanspruch eines gewerblichen Betreibers des elektronischen

    Dementsprechend ist der Werbeanruf für ein solches Verzeichnisses mit vergleichsweise geringer Marktgeltung unerwünscht, zumal ob der zersplitterten Marktstrukturen ein erhebliches Nachahmungsrisiko weiterer Anbieter bestünde und so ein unerwünschter Summierungseffekt zu Lasten des Angerufenen eintreten könnte, den es zu unterbinden gilt (so auch LG Bonn, Urteil vom 05.08.2014, Az. 8 S 46/14, zitiert nach Juris).

    Maßgeblich ist eine ex-ante Betrachtung, die spätere "Einwilligung" in einen Vertrag lässt nicht die anfängliche "Belästigung" entfallen (so auch LG Bonn, Urteil vom 05.08.2014, Az. 8 S 46/14 m.w.N., zitiert nach Juris).

  • LG Hamburg, 17.12.2014 - 416 HKO 158/14

    Wettbewerbswidrige Telefonwerbung: Wirksamkeit eines Vertrages über einen Eintrag

    Der gegenteiligen Auffassung des LG Bonn (Urt. v. 5.8.2014 - 8 S 46/14) kann nicht gefolgt werden.
  • AG Lörrach, 25.05.2023 - 3 C 444/22

    Anfechtung nach Cold-Call - Telefonwerbung mittels "Cold-Call": Wirksamkeit eines

    Der Vertrag konnte fernmündlich zustande kommen (§ 147 Abs. 1 S. 2 BGB; LG Kleve, Urteil vom 8. Juli 2016 - 5 S 97/15 -, juris; LG Bonn, Urteil vom 5. August 2014 - 8 S 46/14 -, juris).
  • AG Saarlouis, 08.06.2017 - 25 C 205/17

    Verzugskostenpauschale - Anrechung Inkassokosten

    (vgl. LG Bonn, Urteil vom 05.08.2014, 8 S 46/14, zitiert nach juris und AG Aachen, Urteil vom 26.07.2016, AZ: 113 C 8/16, zitiert nach juris).
  • AG Lörrach, 30.06.2023 - 3 C 270/22

    Vertragsanfechtung wegen Inhaltsirrtums im Zusammenhang mit einem cold-call-Anruf

    Der Vertrag konnte fernmündlich zustande kommen (§ 147 Abs. 1 S. 2 BGB; LG Kleve, Urteil vom 8. Juli 2016 - 5 S 97/15 -, juris; LG Bonn, Urteil vom 5. August 2014 - 8 S 46/14 -, juris).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 08.03.2016 - 716b C 463/15

    Deliktischer und wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch einer

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