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LG Bonn, 06.08.2019 - 7 O 98/19 |
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Verfahrensgang
- LG Bonn, 06.08.2019 - 7 O 98/19
- OLG Köln, 04.06.2020 - 8 U 84/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 03.01.2019 - 18 U 70/18
Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften …
Auszug aus LG Bonn, 06.08.2019 - 7 O 98/19
Sittenwidrig ist ein Verhalten immer dann, wenn es nach seinem unter zusammenfassender Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermittelnden Gesamtcharakter in dem Sinne dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zuwiderläuft, dass es mit grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar ist (…vgl. etwa BGH, Urt. v. 19.11.2013 - VI ZR 336/12 -, NJW 2014, 383 m.w.N.; OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18).Kurz: Sittenwidrig handelt, wer eine Sache, von deren Mangelhaftigkeit er weiß, in der Vorstellung in den Verkehr bringt, dass die betreffende Sache von dem Erwerber in unverändert mangelhaftem Zustand an einen ahnungslosen Dritten, der in Kenntnis der Umstände von dem Geschäft Abstand nähme, veräußert werden wird (OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18).
Die Beklagte trifft eine umfassende sekundäre Darlegungslast zur Frage, warum die damaligen Vorstände, deren Kenntnis sich die Beklagte nach § 31 BGB analog zuzurechnen hat, keine Kenntnis in diesem Sinne gehabt haben sollten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18).
Im Übrigen wird auf die Ausführungen des OLG Köln im Beschluss vom 03.01.2019 (18 U 70/18) Bezug genommen, die auch hier gelten.
- BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06
Verzinsung von deliktischen Schadensersatzansprüchen
Auszug aus LG Bonn, 06.08.2019 - 7 O 98/19
Der Zweck des § 849 BGB, den später nicht nachholbaren Verlust der Nutzbarkeit einer Sache auszugleichen, erfasst jegliche Form von Geld (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 26. November 2007, II ZR 167/06, Rn. 4 ff., zit. nach juris). - OLG Köln, 04.06.2020 - 8 U 84/19
Expertenhaftung eines Wirtschaftsprüfers: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung …
Auszug aus LG Bonn, 06.08.2019 - 7 O 98/19
Oberlandesgericht Köln 8 U 84/19. - BGH, 19.11.2013 - VI ZR 336/12
Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden
Auszug aus LG Bonn, 06.08.2019 - 7 O 98/19
Sittenwidrig ist ein Verhalten immer dann, wenn es nach seinem unter zusammenfassender Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermittelnden Gesamtcharakter in dem Sinne dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zuwiderläuft, dass es mit grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar ist (vgl. etwa BGH, Urt. v. 19.11.2013 - VI ZR 336/12 -, NJW 2014, 383 m.w.N.; OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18). - BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17
Auszug aus LG Bonn, 06.08.2019 - 7 O 98/19
Die Beklagte veranlasste zum Zwecke der Umsatz- und Gewinnsteigerung, dass mangelhafte Fahrzeuge in den Verkehr gebracht wurden (vgl. zur Mangelhaftigkeit auch BGH, Beschluss vom 08.01.2019, VIII ZR 225/17) und nahm dabei jedenfalls billigend in Kauf, dass letztlich jemand diese Fahrzeuge (von den Händlern) erwerben würde.
- OLG Köln, 04.06.2020 - 8 U 84/19
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 06.08.2019 (7 O 98/19) teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - wie folgt - neu gefasst:.Die Beklagte beantragt, das am 06.08.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn, Az. 7 O 98/19, im Umfang ihrer Beschwer abzuändern und die Klage vollumfänglich abzuweisen.