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   LG Bonn, 06.08.2020 - 4 T 196/20   

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LG Bonn, 06.08.2020 - 4 T 196/20 (https://dejure.org/2020,49955)
LG Bonn, Entscheidung vom 06.08.2020 - 4 T 196/20 (https://dejure.org/2020,49955)
LG Bonn, Entscheidung vom 06. August 2020 - 4 T 196/20 (https://dejure.org/2020,49955)
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  • BVerfG, 29.05.2015 - 1 BvR 163/15

    Kein Pfändungsschutz für auf Weisung des Schuldners auf ein Konto eines Dritten

    Auszug aus LG Bonn, 06.08.2020 - 4 T 196/20
    Eine solche unangemessene Härte im Sinne von § 765a ZPO ist dann anzunehmen, wenn im Einzelfall das Vorgehen des Gläubigers nach Abwägung der beiderseitigen Belange zu einem untragbaren Ergebnis führen würde (vgl. BVerfG NJW 2015, 3083 ff; BGH IX ZB 100/16 Tz 11; I ZB 109/15 Tz 12).
  • BGH, 19.10.2017 - IX ZB 100/16

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei

    Auszug aus LG Bonn, 06.08.2020 - 4 T 196/20
    Eine solche unangemessene Härte im Sinne von § 765a ZPO ist dann anzunehmen, wenn im Einzelfall das Vorgehen des Gläubigers nach Abwägung der beiderseitigen Belange zu einem untragbaren Ergebnis führen würde (vgl. BVerfG NJW 2015, 3083 ff; BGH IX ZB 100/16 Tz 11; I ZB 109/15 Tz 12).
  • BGH, 16.06.2016 - I ZB 109/15

    Einstweilige Einstellung der Räumungsvollstreckung bei Wohnraum:

    Auszug aus LG Bonn, 06.08.2020 - 4 T 196/20
    Eine solche unangemessene Härte im Sinne von § 765a ZPO ist dann anzunehmen, wenn im Einzelfall das Vorgehen des Gläubigers nach Abwägung der beiderseitigen Belange zu einem untragbaren Ergebnis führen würde (vgl. BVerfG NJW 2015, 3083 ff; BGH IX ZB 100/16 Tz 11; I ZB 109/15 Tz 12).
  • BFH, 09.07.2020 - VII S 23/20

    Pfändung der Corona-Soforthilfe ist unzulässig

    Auszug aus LG Bonn, 06.08.2020 - 4 T 196/20
    Die Leistung dient daher nicht der Begleichung von Verbindlichkeiten, die - wie bei dem Beschwerdeführer (vgl. Bl.## d.A.) - Jahre zuvor entstanden sind (siehe auch BFH, Beschluss vom 09.07.2020, VII S 23/20 AdV m.w.N.).
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