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   LG Bonn, 07.06.2017 - 1 O 322/16   

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https://dejure.org/2017,69130
LG Bonn, 07.06.2017 - 1 O 322/16 (https://dejure.org/2017,69130)
LG Bonn, Entscheidung vom 07.06.2017 - 1 O 322/16 (https://dejure.org/2017,69130)
LG Bonn, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 1 O 322/16 (https://dejure.org/2017,69130)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus LG Bonn, 07.06.2017 - 1 O 322/16
    Bei der Gesamtwürdigung des Rechtsgeschäfts sind alle den Vertrag kennzeichnenden Umstände zu beurteilen, etwa die Verhältnisse des Zustandekommens, dessen Inhalt, Beweggründe und der Zweck des Geschäfts (BGH NJW 1990, 704; NJW 2001, 1127).

    Dazu genügt, dass der Handelnde die Tatsachen kennt oder sich ihrer Kenntnis grob fahrlässig verschließt, aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt (BGH, NJW 2001, 1127; NJW 2005, 2991; Ellenberger aaO, § 138, Rn. 8, 40).

  • BGH, 10.12.2004 - IXa ZB 231/03

    Rechtstellung des Zwangsverwalters; Genehmigung des Umbaus eines beschlagnahmten

    Auszug aus LG Bonn, 07.06.2017 - 1 O 322/16
    Seine Stellung ist insoweit der eines Nießbrauchers vergleichbar, der nach § 1037 Abs. 1 BGB ebenfalls nicht berechtigt ist, die Sache umzugestalten oder wesentlich zu verändern (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2004 - IXa ZB 231/03 -, BGHZ 161, 336-342, Rn. 10).

    Zugleich soll sie den Gläubiger vor einer Wertminderung des Objekts und sonstigen Beeinträchtigungen schützen; das Grundstück soll insgesamt in einen guten Zustand gebracht und in diesem erhalten werden (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2004 - IXa ZB 231/03 -, BGHZ 161, 336-342, Rn. 9).

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 217/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus LG Bonn, 07.06.2017 - 1 O 322/16
    Dies ist der Fall, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerechten Denkenden verstößt (st. Rspr.; BGH NJW 2004, 2668).
  • BGH, 02.12.2005 - V ZR 35/05

    Wirksamkeit der Übereignung von in einem Straßengrundstück verlegten

    Auszug aus LG Bonn, 07.06.2017 - 1 O 322/16
    Der BGH (Urteil vom 02.12.2005 - V ZR 35/05 -, zitiert nach juris) hat dies bisher nur für Versorgungsleistungen anerkannt, die im Rahmen einer Privatisierung in das Eigentum eines neuen Versorgungsträgers übergehen sollen, da in diesem Fall insbesondere ein berechtigtes Interesse an der veränderten Zweckbestimmung besteht.
  • BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 299/04

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Vollstreckungstitels; Mehrmalige Aufforderung zur

    Auszug aus LG Bonn, 07.06.2017 - 1 O 322/16
    Dazu genügt, dass der Handelnde die Tatsachen kennt oder sich ihrer Kenntnis grob fahrlässig verschließt, aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt (BGH, NJW 2001, 1127; NJW 2005, 2991; Ellenberger aaO, § 138, Rn. 8, 40).
  • BGH, 20.12.1982 - II ZR 13/82

    Nießbrauch an Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück; Umgestaltung einer

    Auszug aus LG Bonn, 07.06.2017 - 1 O 322/16
    Der Nießbraucher ist nicht befugt, ein Gebäude grundlegend umzubauen, z. B. aufzustocken oder eine große Wohnung in drei kleinere Einheiten zu unterteilen, wenn dies mit einem nicht nur unbedeutenden Eingriff in die Bausubstanz verbunden ist (BGH NJW 1983, 932).
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 192/09

    Zwangsversteigerung: Ablösung nur des rangbesten Rechts durch den Ehegatten des

    Auszug aus LG Bonn, 07.06.2017 - 1 O 322/16
    Die Klägerin ist berechtigt, sich isoliert nur gegen die Vollstreckung aus der Sicherungshypothek zu wenden, weil Forderungen aus unterschiedlichen Einzelverfahren unabhängig voneinander abgelöst werden können (BGH NJW-RR 2010, 1314 Rn. 20).
  • BGH, 14.07.2016 - 4 StR 362/15

    Betrug (Täuschung: Adressat von Geboten im Zwangsvollstreckungsverfahren: keine

    Auszug aus LG Bonn, 07.06.2017 - 1 O 322/16
    Die von der Klägerin zitierte BGH Entscheidung NJW 2016, 3383 verhält sich nicht zur Frage der Sittenwidrigkeit in Fallgestaltungen wie vorliegend, sondern zur Frage der Strafbarkeit wegen Betrugs aufgrund der Abgabe von Scheingeboten im Versteigerungsverfahren.
  • AG Stralsund, 02.12.2015 - 21 C 135/15

    Sachliche Zuständigkeit: Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Zuschlagsbeschluss

    Auszug aus LG Bonn, 07.06.2017 - 1 O 322/16
    Vgl. hierzu § 202 Abs. 2 InsO analog (AG Stralsund, Beschluss vom 02.12.2015, 21 C 135/15).
  • OLG Köln, 23.10.2017 - 2 U 22/17

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage nach Beendigung der

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 07.06.2017 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 322/16 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 27.09.2017 - 2 U 22/17

    Abweisung einer Vollstreckungsgegenklage

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin vom 10. Juli 2017 gegen das am 7. Juni 2017 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn, 1 O 322/16, durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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