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   LG Bonn, 08.02.2011 - 31 T 791/10   

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https://dejure.org/2011,10942
LG Bonn, 08.02.2011 - 31 T 791/10 (https://dejure.org/2011,10942)
LG Bonn, Entscheidung vom 08.02.2011 - 31 T 791/10 (https://dejure.org/2011,10942)
LG Bonn, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - 31 T 791/10 (https://dejure.org/2011,10942)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 335 HGB, § 135 Abs. 3 FGG, § 390 Abs. 5 FamFG, § 240 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einfluss eines anhängigen Beschwerdeverfahrens nach § 335 Handelsgesetzbuch (HGB) auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 10.000,00 EUR wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen bei dem Betreiber eines elektronischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 2031
  • NZI 2011, 296
  • NZG 2011, 476
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.10.2010 - IX ZR 16/10

    Insolvenzanfechtung: Zahlung einer Geldstrafe als anfechtbare Rechtshandlung

    Auszug aus LG Bonn, 08.02.2011 - 31 T 791/10
    Zwar mag es sein, dass das Ordnungsgeld, das schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens festgesetzt worden war, eine (nachrangige) Insolvenzforderung darstellt (§ 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO; vgl. BGH WM 2010, 2319 in Bezug auf Geldstrafen).
  • LAG Hessen, 22.10.2007 - 4 Ta 357/07

    Keine Verfahrensunterbrechung aufgrund Insolvenz bei Beschwerde gegen die

    Auszug aus LG Bonn, 08.02.2011 - 31 T 791/10
    Das Ordnungsgeld beruht auf einem persönlich vorwerfbaren, schuldhaften Verhalten der Gesellschaft bzw. der natürlichen Personen, durch die die Gesellschaft handelt (vgl. zu einem Ordnungsgeld, das gegen einen Zeugen verhängt worden war, über dessen Vermögen dann während des laufenden Beschwerdeverfahrens das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, LAG Hessen, Beschluss vom 22.10.2007 - 4 Ta 357/07 -).
  • OLG Köln, 11.07.2001 - 2 Wx 13/01

    Neubesstellung des Geschäftsführers; Eröffnung des Insovenzverfahrens - keine

    Auszug aus LG Bonn, 08.02.2011 - 31 T 791/10
    Hiervon bleibt jedoch die organschaftliche Stellung des Geschäftsführers unberührt; dieser verliert nicht etwa durch die Insolvenzeröffnung sein Amt, sondern bleibt weiterhin Geschäftsführer bzw. Liquidator (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2001, 1417).
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