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LG Bonn, 08.12.2017 - 1 O 174/17 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Verkehrssicherungspflicht - Radweg - Belag - Sturz - Schadenersatz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch eines Geschädigten wegen Sturzes auf dem Belag eines Radwegs hinsichtlich Haftung wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
- RA Kotz
Verkehrssicherungspflicht - Sturz Fahrradfahrerin auf Radweg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01
Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers über eine über einen Radweg …
Auszug aus LG Bonn, 08.12.2017 - 1 O 174/17
Eine Verkehrssicherungspflicht entsteht nach alledem erst dann, wenn eine Gefahrenlage besteht oder gar geschaffen worden ist, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar ist und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGHZ 108, 273, 275; OLG Stuttgart, Urteil vom 10.07.2013 - 4 U 26/13 = juris Rd.81ff. betreffend Fahrbahnunebenheiten bei einem Radfahrer; OLG Hamm, Urteil vom 25.02.2002 - 9 U 62/01 = NZV 2002, 506, 507 betreffend einen Sturz eines Radfahrers über eine Rohrleitung;… Palandt/Sprau, BGB, 76.Aufl. 2017, § 823 Rd.221 jeweils m.w.N.). - LG Essen, 07.06.2001 - 18 O 586/00
Amtspflichtverletzung durch verzögerte behördliche Stilllegung eines …
Auszug aus LG Bonn, 08.12.2017 - 1 O 174/17
Im Übrigen begründen die eingangs aufgezeigten Umstände ein ganz überwiegendes Mitverschulden der Klägerin an dem Sturzereignis (§ 254 Abs. 1 BGB; vgl. auch OLG Hamm, aaO., NZV 2002, 508 unter4.), hinter dem ein etwaiges schuldhaftes Unterlassen von Sicherungs- oder Kontrollmaßnahmen des Beklagten vollständig zurücktreten würde. - BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88
Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen
Auszug aus LG Bonn, 08.12.2017 - 1 O 174/17
Eine Verkehrssicherungspflicht entsteht nach alledem erst dann, wenn eine Gefahrenlage besteht oder gar geschaffen worden ist, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar ist und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGHZ 108, 273, 275; OLG Stuttgart, Urteil vom 10.07.2013 - 4 U 26/13 = juris Rd.81ff. betreffend Fahrbahnunebenheiten bei einem Radfahrer; OLG Hamm, Urteil vom 25.02.2002 - 9 U 62/01 = NZV 2002, 506, 507 betreffend einen Sturz eines Radfahrers über eine Rohrleitung;… Palandt/Sprau, BGB, 76.Aufl. 2017, § 823 Rd.221 jeweils m.w.N.). - OLG Stuttgart, 10.07.2013 - 4 U 26/13
Amtshaftung wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht bei erkennbarer …
Auszug aus LG Bonn, 08.12.2017 - 1 O 174/17
Eine Verkehrssicherungspflicht entsteht nach alledem erst dann, wenn eine Gefahrenlage besteht oder gar geschaffen worden ist, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar ist und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGHZ 108, 273, 275; OLG Stuttgart, Urteil vom 10.07.2013 - 4 U 26/13 = juris Rd.81ff. betreffend Fahrbahnunebenheiten bei einem Radfahrer; OLG Hamm, Urteil vom 25.02.2002 - 9 U 62/01 = NZV 2002, 506, 507 betreffend einen Sturz eines Radfahrers über eine Rohrleitung;… Palandt/Sprau, BGB, 76.Aufl. 2017, § 823 Rd.221 jeweils m.w.N.).