Rechtsprechung
LG Bonn, 09.01.2014 - 14 O 175/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütungsbegehren für Frachtleistungen auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrages; Konkludentes Abbedingen eines Aufrechnungsverbots; Haftung des Frachtführers für das Überschreiten der Lieferzeit ohne Verschulden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 09.01.2014 - 14 O 175/12
- OLG Köln, 29.08.2014 - 3 U 27/14
- BGH, 30.07.2015 - I ZR 210/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 18.10.2012 - 23 U 2553/12
Frachtführerhaftung: Bereitstellung der Sendung an einem öffentlich zugänglichen …
Auszug aus LG Bonn, 09.01.2014 - 14 O 175/12
Etwas Anderes folgt auch nicht aus der Unterschrift des Fahrers C: Mangels Überblicks - er konnte nicht erkennen, ob auf der Ladebrücke an einer nicht einsehbaren Stelle ein Stellplatz frei war - konnte er, der Fahrer, keine Erklärung über die Vollständigkeit der Ladeliste abgeben (vgl. OLG Frankfurt TransportR 2013, 341, 344; OLG München VersR 2013, 922, 923).
- OLG Köln, 29.08.2014 - 3 U 27/14
Schadensersatzpflicht des Frachtführers wegen verspäteter Ablieferung
Die Berufung der Klägerin gegen das am 09.01.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 14 O 175/12 - wird zurückgewiesen.Das Landgericht hat durch Urteil vom 09.01.2014 - 14 O 175/12 -, auf das wegen der Sachverhaltsdarstellung im Übrigen Bezug genommen wird, unter teilweiser Abweisung von Klage und Widerklage im Übrigen der Klage in Höhe von 37.979,35 EUR zzgl.
Die Klägerin beantragt, das Urteil des Landgerichts Bonn vom 09.01.2013 - 14 O 175/12 - teilweise abzuändern und die Widerklage abzuweisen.