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   LG Bonn, 09.08.2017 - 1 O 58/17   

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LG Bonn, 09.08.2017 - 1 O 58/17 (https://dejure.org/2017,60986)
LG Bonn, Entscheidung vom 09.08.2017 - 1 O 58/17 (https://dejure.org/2017,60986)
LG Bonn, Entscheidung vom 09. August 2017 - 1 O 58/17 (https://dejure.org/2017,60986)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Amtspflicht, Erlaubnis Kindertagespflege, Drittbezogenheit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftungsansprüche eines Geschädigten hinsichtlich Verletzung einer gerade einem Dritten gegenüber bestehenden Amtspflicht i.R.d. Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 194/87

    Haftung wegen Nichtberücksichtigung von Altlasten bei Bauleitplanung

    Auszug aus LG Bonn, 09.08.2017 - 1 O 58/17
    Die Frage nach der Einbeziehung des Geschädigten in den Kreis der Dritten beantwortet sich im Einzelfall danach, ob die verletzte Amtspflicht, wenn auch nicht notwendig allein, so doch auch den Zweck hat, das Interesse gerade dieses Geschädigten zu schützen (st. Rspr.; vgl. BGHZ 39, 358, 362 f. = VersR 1963, 973, 974 f.; 106, 323, 331 = VersR 1989, 369, 371; 137, 11, 15 = VersR 1998, 237, 238; 140, 380, 382 = VersR 1999, 1412 ; 162, 49, 55 = VersR 2005, 1287, 1289).

    Dabei genügt nicht, dass sich die Verletzung der Amtspflicht für den Geschädigten nachteilig auswirkt, sondern es muss sich aus den die Amtspflicht begründenden und sie umreißenden Bestimmungen sowie aus der Natur des Amtsgeschäfts ergeben, dass der Geschädigte zu dem Personenkreis gehört, dessen Belange nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt und gefördert werden sollen; darüber hinaus kommt es darauf an, ob in qualifizierter und zugleich individualisierbarer Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. BGHZ 92, 34, 52 = VersR 1984, 939, 942; 106, 323, 332 = VersR 1989, 369, 371; 108, 224, 227 = VersR 1989, 961, 963; 146, 365, 368 = VersR 2001, 1285, 1286).

  • BGH, 08.06.1989 - III ZR 63/88

    Amtspflicht des Krankenhausträgers- und -personals zur Ermöglichung der

    Auszug aus LG Bonn, 09.08.2017 - 1 O 58/17
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Schadenseintritt bei pflichtgemäßem Handeln der Behörde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden worden wäre, obliegt grundsätzlich dem Anspruchsteller (BGH 129, 226, 234; NJW 1986, 2829, 2831; 1989, 2945, 2946; WM 1995, 64, 66; zur Verfassungsmäßigkeit BVerfG NJW 2013, 3630 Rn. 38).
  • BGH, 29.01.2009 - III ZR 182/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Amtshaftungsansprüche

    Auszug aus LG Bonn, 09.08.2017 - 1 O 58/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist bei der Prüfung, ob der Verletzte es schuldhaft unterlassen hat, ein Rechtsmittel einzulegen, unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls auf die Verhältnisse des Verkehrskreises, dem der Verletzte angehört, mithin darauf abzustellen, welches Maß an Umsicht und Sorgfalt von Angehörigen dieses Kreises verlangt werden muss (BGHZ 113, 17, 25; BGH, Beschluss vom 29.01.2009 - III ZR 182/08 Rn. 3).
  • BGH, 06.10.1994 - III ZR 134/93

    Haftung der Notare im Landesdienst in Baden-Württemberg

    Auszug aus LG Bonn, 09.08.2017 - 1 O 58/17
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Schadenseintritt bei pflichtgemäßem Handeln der Behörde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden worden wäre, obliegt grundsätzlich dem Anspruchsteller (BGH 129, 226, 234; NJW 1986, 2829, 2831; 1989, 2945, 2946; WM 1995, 64, 66; zur Verfassungsmäßigkeit BVerfG NJW 2013, 3630 Rn. 38).
  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 48/62

    Prüfingenieur für Baustatik

    Auszug aus LG Bonn, 09.08.2017 - 1 O 58/17
    Die Frage nach der Einbeziehung des Geschädigten in den Kreis der Dritten beantwortet sich im Einzelfall danach, ob die verletzte Amtspflicht, wenn auch nicht notwendig allein, so doch auch den Zweck hat, das Interesse gerade dieses Geschädigten zu schützen (st. Rspr.; vgl. BGHZ 39, 358, 362 f. = VersR 1963, 973, 974 f.; 106, 323, 331 = VersR 1989, 369, 371; 137, 11, 15 = VersR 1998, 237, 238; 140, 380, 382 = VersR 1999, 1412 ; 162, 49, 55 = VersR 2005, 1287, 1289).
  • BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84

    Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer

    Auszug aus LG Bonn, 09.08.2017 - 1 O 58/17
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Schadenseintritt bei pflichtgemäßem Handeln der Behörde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden worden wäre, obliegt grundsätzlich dem Anspruchsteller (BGH 129, 226, 234; NJW 1986, 2829, 2831; 1989, 2945, 2946; WM 1995, 64, 66; zur Verfassungsmäßigkeit BVerfG NJW 2013, 3630 Rn. 38).
  • BVerfG, 22.08.2013 - 1 BvR 1067/12

    Zur Reichweite des Richterspruchprivilegs (§ 839 Abs 2 BGB) bei der Beurteilung

    Auszug aus LG Bonn, 09.08.2017 - 1 O 58/17
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Schadenseintritt bei pflichtgemäßem Handeln der Behörde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden worden wäre, obliegt grundsätzlich dem Anspruchsteller (BGH 129, 226, 234; NJW 1986, 2829, 2831; 1989, 2945, 2946; WM 1995, 64, 66; zur Verfassungsmäßigkeit BVerfG NJW 2013, 3630 Rn. 38).
  • BGH, 28.06.1984 - III ZR 35/83

    Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde im Planaufstellungsverfahren;

    Auszug aus LG Bonn, 09.08.2017 - 1 O 58/17
    Dabei genügt nicht, dass sich die Verletzung der Amtspflicht für den Geschädigten nachteilig auswirkt, sondern es muss sich aus den die Amtspflicht begründenden und sie umreißenden Bestimmungen sowie aus der Natur des Amtsgeschäfts ergeben, dass der Geschädigte zu dem Personenkreis gehört, dessen Belange nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt und gefördert werden sollen; darüber hinaus kommt es darauf an, ob in qualifizierter und zugleich individualisierbarer Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. BGHZ 92, 34, 52 = VersR 1984, 939, 942; 106, 323, 332 = VersR 1989, 369, 371; 108, 224, 227 = VersR 1989, 961, 963; 146, 365, 368 = VersR 2001, 1285, 1286).
  • BGH, 01.02.2001 - III ZR 193/99

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gutachterausschusses

    Auszug aus LG Bonn, 09.08.2017 - 1 O 58/17
    Dabei genügt nicht, dass sich die Verletzung der Amtspflicht für den Geschädigten nachteilig auswirkt, sondern es muss sich aus den die Amtspflicht begründenden und sie umreißenden Bestimmungen sowie aus der Natur des Amtsgeschäfts ergeben, dass der Geschädigte zu dem Personenkreis gehört, dessen Belange nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt und gefördert werden sollen; darüber hinaus kommt es darauf an, ob in qualifizierter und zugleich individualisierbarer Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. BGHZ 92, 34, 52 = VersR 1984, 939, 942; 106, 323, 332 = VersR 1989, 369, 371; 108, 224, 227 = VersR 1989, 961, 963; 146, 365, 368 = VersR 2001, 1285, 1286).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 254/03

    Zur Haftung des Jugendamts bei Mißhandlung von Pflegekindern durch Pflegeeltern

    Auszug aus LG Bonn, 09.08.2017 - 1 O 58/17
    Hinsichtlich der Kausalität ist maßgeblich, ob die Amtspflichtverletzung den behaupteten Schaden verursacht hat, welchen Verlauf das Geschehen bei pflichtgemäßem Verhalten des Amtsträgers genommen hätte und wie sich das Vermögen des Geschädigten dann darstellen würde (BGH 96, 157, 171; 129, 226, 232; 146, 122, 128; NJW 2005, 68; VersR 2010, 529, 531); Kausalität ist nur dann anzunehmen, wenn die Vermögenslage des Verletzten bei pflichtgemäßem Verhalten günstiger als die tatsächliche wäre (BGH VersR 1966, 286, 289).
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung

  • BGH, 06.07.1989 - III ZR 251/87

    Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde bei der Überplanung von

  • BGH, 12.06.2008 - III ZR 38/07

    Amtshaftung wegen Nichterteilung einer Genehmigung zum Krankentransport

  • BGH, 18.02.1999 - III ZR 272/96

    Amtspflichten einer Gemeinde bei der Planung und Erstellung von

  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

  • BGH, 24.10.1985 - IX ZR 91/84

    Ausstellung einer Fälligkeitsbestätigung durch den Notar; Haftung des Notars

  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

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