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   LG Bonn, 09.08.2017 - 23 KLs - 220 Js 1548/15 - 33/16   

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https://dejure.org/2017,60361
LG Bonn, 09.08.2017 - 23 KLs - 220 Js 1548/15 - 33/16 (https://dejure.org/2017,60361)
LG Bonn, Entscheidung vom 09.08.2017 - 23 KLs - 220 Js 1548/15 - 33/16 (https://dejure.org/2017,60361)
LG Bonn, Entscheidung vom 09. August 2017 - 23 KLs - 220 Js 1548/15 - 33/16 (https://dejure.org/2017,60361)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus LG Bonn, 09.08.2017 - 23 KLs 33/16
    Allerdings gehört es nicht zum vom Betrugstatbestand geschützten Rechtsgut, sorglose Menschen gegen die Folgen ihrer eigenen Sorglosigkeit zu schützen (BGH, Urteil vom 26.04.2001, 4 StR 439/00, Rdn. 14, zitiert nach juris).

    Insoweit genügt allerdings nicht bedingter Vorsatz; vielmehr ergibt sich schon aus dem Erfordernis planmäßigen Verhaltens, dass die Annahme der Täuschung in diesen Fällen auf Seiten des Täters ein Handeln mit direktem Vorsatz voraussetzt (BGH, Urteil vom 26.04.2001, 4 StR 439/00, Rdn. 15, zitiert nach juris).

    Unter diesen Umständen diente der isoliert betrachtet wahre Inhalt der Schreiben lediglich als "Fassade", um die von vornherein in betrügerischer Absicht angestrebte Rücksendung des Formulars mit der Folge eines Vertragsschlusses und hieraus resultierend einer Zahlungspflicht nach außen hin als geboten erscheinen zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 26.04.2001, 4 StR 439/00, Rdn. 16, zitiert nach juris, für den Fall des Versendens von Angebotsschreiben unter planmäßiger Verwendung typischer Rechnungsmerkmale).

  • BGH, 04.12.2003 - 5 StR 308/03

    Betrug (Täuschung; Irrtumserregung: Rechnung, Offerte, Zahlungspflicht,

    Auszug aus LG Bonn, 09.08.2017 - 23 KLs 33/16
    In solchen Fällen wird ein Verhalten dann zur tatbestandlichen Täuschung, wenn der Täter die Eignung der - inhaltlich richtigen - Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein "äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt, wenn also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der Handlung ist (BGH, Urteil vom 04.12.2003, 5 StR 308/03, Rdn. 18, zitiert nach juris).
  • LG Bonn, 22.08.2012 - 5 S 82/12

    Bezahlung eines Eintrags in einem im Internet betriebenen Ärzteverzeichnis

    Auszug aus LG Bonn, 09.08.2017 - 23 KLs 33/16
    Auch im Rechtssinne kann ein Antrag nämlich den Abschluss eines beim Geschäftspartner keine Kosten verursachenden, unentgeltlichen Vertrages anbieten (LG Bonn, Urteil vom 22.08.2012, 5 S 82/12, Rdn. 11, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 10.12.2018 - 2 Ws 641/18
    Die 3. große Strafkammer des Landgerichts Bonn verurteilte den Angeklagten A am 09.08.2017 (Az. 23 KLs 33/16), rechtskräftig seit dem 21.10.2017, wegen eines Falles der Beihilfe zum Betrug in gleichartiger Tateinheit in 133 Teilakten zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten, deren Vollstreckung sie zur Bewährung aussetzte.

    Es steht hiernach außer Zweifel, dass die Beschuldigten D noch wegen Taten verfolgt und verurteilt werden können, die nicht Gegenstand der Verurteilung von A durch das Landgericht Bonn gewesen sind und denen folglich die rechtskräftige Einziehungsentscheidung des Landgerichts Bonn vom 09.08.2017 (Az. 23 KLs 33/16) (vgl. § 76a Abs. 1 S. 3 StGB) nicht entgegensteht.

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