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   LG Bonn, 09.11.2015 - 17 O 206/15   

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LG Bonn, 09.11.2015 - 17 O 206/15 (https://dejure.org/2015,54812)
LG Bonn, Entscheidung vom 09.11.2015 - 17 O 206/15 (https://dejure.org/2015,54812)
LG Bonn, Entscheidung vom 09. November 2015 - 17 O 206/15 (https://dejure.org/2015,54812)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrags in ein Rückgewährschuldverhältnis wegen mangelnder ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht gem. § 355 Abs. 3 S. 3 BGB a.F.; Anforderungen an den Mindestinhalt von Musterwiderrufsbelehrungen nach § ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

    Auszug aus LG Bonn, 09.11.2015 - 17 O 206/15
    Der Verbraucher wird jedoch im Unklaren gelassen, welche etwaigen - weiteren - Umstände dies sind (vgl. BGH, Urt. v. 09.12.2009 - VIII ZR 219/08; Urt. v. 01.12.2010 - VIII ZR 82/10; Urt. v. 01.03.2012 - III ZR 83/11, OLG Köln, Urt. v. 23.01.2013 - 13 U 69/12 - BeckRS 2013, 04235 jeweils m.w.N.).

    Auf die Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 Abs. 2 und 3 BGB-InfoV kann sich die Beklagte vorliegend nicht berufen, weil sie die Musterwiderrufsbelehrung nicht vollständig übernommen hat (vgl. BGH, Urt. v. 01.03.2012 - III ZR 83/11).

    Wie der BGH wiederholt ausgeführt hat, kann ein Unternehmer sich auf die Schutzwirkung der BGB-InfoV von vornherein nur dann berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (BGH, Urt. v. 28.06.2011, XI ZR 349/10; Urt. v. 01.03.2012, III ZR 83/11).

    Denn die Beklagte hat die Musterwiderrufsinformation nicht vollständig übernommen, sondern diese einer inhaltlichen Veränderung unterzogen (vgl. BGH, Urt. v. 01.03.2012 - III ZR 83/11; BGH, Urt. v. 28.06.2011, XI ZR 349/10).

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus LG Bonn, 09.11.2015 - 17 O 206/15
    Die Verwirkung eines Rechts tritt ein, wenn es vom Berechtigten über längere Zeit nicht geltend gemacht worden ist und der andere Teil sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einstellen durfte und sich auch tatsächlich darauf eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (BGH, Urt. v. 23.01.2014 - VII ZR 177/13; Urt. v. 14.06.2004 - II ZR 395/01).

    Wie bereits unter Ziffer 1. b) der Entscheidungsgründe ausgeführt, tritt die Verwirkung eines Rechtes ein, wenn es vom Berechtigten über längere Zeit nicht geltend gemacht worden ist und der andere Teil sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einstellen durfte und sich auch tatsächlich darauf eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (BGH, Urt. v. 23.01.2014 ,VII ZR 177/13; Urt. v. 14.06.2004, II ZR 395/01; OLG Köln Urt. v. 25.01.2012, 13 U 30/11).

  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus LG Bonn, 09.11.2015 - 17 O 206/15
    Die Verwirkung eines Rechts tritt ein, wenn es vom Berechtigten über längere Zeit nicht geltend gemacht worden ist und der andere Teil sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einstellen durfte und sich auch tatsächlich darauf eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (BGH, Urt. v. 23.01.2014 - VII ZR 177/13; Urt. v. 14.06.2004 - II ZR 395/01).

    Wie bereits unter Ziffer 1. b) der Entscheidungsgründe ausgeführt, tritt die Verwirkung eines Rechtes ein, wenn es vom Berechtigten über längere Zeit nicht geltend gemacht worden ist und der andere Teil sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einstellen durfte und sich auch tatsächlich darauf eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (BGH, Urt. v. 23.01.2014 ,VII ZR 177/13; Urt. v. 14.06.2004, II ZR 395/01; OLG Köln Urt. v. 25.01.2012, 13 U 30/11).

  • BGH, 09.10.2013 - XII ZR 59/12

    Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung und Titelherausgabe:

    Auszug aus LG Bonn, 09.11.2015 - 17 O 206/15
    Der Vertrauenstatbestand kann nicht durch bloßen Zeitablauf geschaffen werden (BGH, Urt. v. 09.10.2013 - XII ZR 59/12).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen zu dem reinen Zeitablauf besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (BGH, Urt. v. 09.10.2013 a.a.O.).

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Bonn, 09.11.2015 - 17 O 206/15
    Wie der BGH wiederholt ausgeführt hat, kann ein Unternehmer sich auf die Schutzwirkung der BGB-InfoV von vornherein nur dann berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (BGH, Urt. v. 28.06.2011, XI ZR 349/10; Urt. v. 01.03.2012, III ZR 83/11).

    Denn die Beklagte hat die Musterwiderrufsinformation nicht vollständig übernommen, sondern diese einer inhaltlichen Veränderung unterzogen (vgl. BGH, Urt. v. 01.03.2012 - III ZR 83/11; BGH, Urt. v. 28.06.2011, XI ZR 349/10).

  • OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 69/12

    Rückabwicklung eines Vertrages über eine fondsgebundene Rentenversicherung nach

    Auszug aus LG Bonn, 09.11.2015 - 17 O 206/15
    Der Verbraucher wird jedoch im Unklaren gelassen, welche etwaigen - weiteren - Umstände dies sind (vgl. BGH, Urt. v. 09.12.2009 - VIII ZR 219/08; Urt. v. 01.12.2010 - VIII ZR 82/10; Urt. v. 01.03.2012 - III ZR 83/11, OLG Köln, Urt. v. 23.01.2013 - 13 U 69/12 - BeckRS 2013, 04235 jeweils m.w.N.).

    Dabei kommt es auch nicht auf die Frage an, ob sich die Abweichung zulasten des Verbrauchers auswirkt, etwa das Verständnis des Verbrauchers durch diese erschwert werden kann (vgl. OLG Köln, Urt. v. 23.01.2013 - 13 U 69/12- BeckRS 2013, 04235).

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus LG Bonn, 09.11.2015 - 17 O 206/15
    Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass nach der Rechtsprechung des BGH das Verhalten eines Kunden, der von seinem Widerrufsrecht keine Kenntnis hat, keinen Schluss des anderen Vertragsteils darauf zu lässt, dass er von dem ihm zustehenden Widerrufsrecht keinen Gebrauch macht (BGH, Urt. v. 20.05.2003, XI ZR 248/02).
  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auszug aus LG Bonn, 09.11.2015 - 17 O 206/15
    Ein schutzwürdiges Vertrauen der Beklagten auf die Nichtausübung des Widerrufsrechts ist auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil den Klägern die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung und das daraus resultierende - grundsätzliche - Fortbestehen des Widerrufsrechts nach eigenen Angaben nicht bekannt war (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2007, V ZR 190/06).
  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

    Auszug aus LG Bonn, 09.11.2015 - 17 O 206/15
    Wie bereits unter Ziffer 1. b) der Entscheidungsgründe ausgeführt, tritt die Verwirkung eines Rechtes ein, wenn es vom Berechtigten über längere Zeit nicht geltend gemacht worden ist und der andere Teil sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einstellen durfte und sich auch tatsächlich darauf eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (BGH, Urt. v. 23.01.2014 ,VII ZR 177/13; Urt. v. 14.06.2004, II ZR 395/01; OLG Köln Urt. v. 25.01.2012, 13 U 30/11).
  • KG, 16.08.2012 - 8 U 101/12

    Leasingvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts

    Auszug aus LG Bonn, 09.11.2015 - 17 O 206/15
    Dies gilt jedenfalls dann, soweit die Belehrung das Widerrufsrecht nicht von irgendwelchen Bedingungen abhängig macht oder an seine Ausübung unzulässige, nachteilige Rechtsfolgen knüpft oder gar gänzlich fehlt (vgl. OLG Köln a.a.O.; KG Berlin, Urt. v. 16.08.2012, 8 U 101/12, BeckRS 2012, 21953; LG Bonn, Urt. v. 08.05.2015, 3 O 368/14).
  • LG Bonn, 08.05.2015 - 3 O 368/14

    Verwirkung eines Rechts zum Widerruf von Darlehensverträgen

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

  • LG Verden, 08.05.2015 - 4 O 264/14

    Die Kreissparkasse Verden verwendete noch im Jahr 2011 fehlerhafte

  • OLG Oldenburg, 28.05.2009 - 14 U 60/08

    Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds und Eingehung einer

  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

  • OLG München, 21.05.2015 - 17 U 334/15

    Verbraucherdarlehensvertrag, Deutlichkeitsgebot, Pflichtangaben

  • LG Duisburg, 02.02.2017 - 4 O 159/16

    Erklärung des Widerrufs eines Darlehensvertrags über ein Immobiliendarlehen

    Zwar wird eine entsprechende Auffassung verschiedentlich vertreten (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 15.10.2015 - Az. 6 O 2628/15; LG Bonn, Urteil vom 09.11.2015 - Az. 17 O 206/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.06.2016 - Az. I-17 U 83/15).
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