Rechtsprechung
LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung in Räumlichkeit einer Kanzlei bei Vorliegen eines Anfangsverdachts einer kartellrechtlichen Ordnungswidrigkeit; Vorläufig sichergestellte IT-Daten betreffend der Mandatsverhältnisse sowie der Email-Accounts des Beschuldigten sowie der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung in Räumlichkeit einer Kanzlei bei Vorliegen eines Anfangsverdachts einer kartellrechtlichen Ordnungswidrigkeit; Vorläufig sichergestellte IT-Daten betreffend der Mandatsverhältnisse sowie der Email-Accounts des Beschuldigten sowie der ...
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 11.05.2010 - 51 Gs 1122/10
- AG Bonn, 30.08.2010 - 51 Gs 1122/10
- LG Bonn, 02.09.2010 - 27 Qs-B 7/10
- LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10
Wird zitiert von ... (2)
- LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtmäßigkeit einer vorläufigen …
Folglich ist die Anordnung der vorläufigen Sicherstellung nur dann rechtswidrig, wenn die vorläufig sichergestellten Papiere offensichtlich beschlagnahmefrei sind (LG Saarbrücken, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 Qs 16/16, NStZ 2016, 751; LG Bonn, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 27 Qs 33/10, Rn. 25, juris; BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00) oder sonst schon im Voraus feststeht, dass die Papiere im späteren Verfahren als Beweismittel nicht verwertet werden dürfen.In der fachgerichtlichen Rechtsprechung wird § 160a StPO - ohne dass dies ausdrücklich thematisiert wird - auf Durchsuchungsmaßnahmen teils angewendet (LG Saarbrücken, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 Qs 15/13, StraFo 2013, 241; LG Bonn, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 27 Qs 33/10, juris), teils nicht (LG Bochum, Beschluss vom 16. März 2016 - II-6Qs 1/16, NStZ 2016, 500).
- LG Stuttgart, 04.11.2021 - 6 Qs 9/21
Durchsuchung, Anordnungsvoraussetezungen, Durchsuchung beim Rechtsanwalt
Der Mitgewahrsam besteht bereits dann, wenn der beschuldigte Partner der Sozietät den Archivraum als Informationsquelle für seine Tätigkeit in der Kanzlei nutzen darf und der Archivraum anderen Bediensteten der Kanzlei nicht exklusiv zugeordnet ist (LG Bonn, BeckRS 2011, 11803).