Rechtsprechung
LG Bonn, 10.04.1995 - 10 O 390/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsprivileg eines Arbeitnehmers auch für Geschäftsführer eines eingetragenen Vereins; Freistellungsanspruch wegen Verstosses gegen eine beschäftigungsrechtliche Fürsorgepflicht; Grob fahrlässig verursachter Schaden; Hinreichend substantiiertes und widerspruchsfreies ...
- vereinsknowhow.de
§§ 27, 664, 276, 670, 242 BGB
Haftungsprivileg des Arbeitnehmers auch für Geschäftsführer eines eingetragenen Vereins - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1435
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 16.12.1993 - VII ZR 115/92
Ersatzpflichten des Architekten wegen Überschreitens einer vom Bauherrn …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 25.09.1957 - GS 4/56
Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87
Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.11.1975 - II ZR 53/74
Arbeitsrechtlicher Freistellungsanspruch des Schiffsführers
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.09.1992 - XI ZR 265/91
Grobe Fahrlässigkeit bei der Scheckannahme - Ablehnung unselbständiger …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 391/79
Schadenstragung - Gefahrgeneigte Arbeit - Vorsatz - GrobeFahrlässigkleit - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 05.12.1983 - II ZR 252/82
Freistellung eines ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieds von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.07.1984 - VII ZR 123/83
Anforderungen an die Darlegung der vereinbarten Vergütung durch den Auftragnehmer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 28.04.1992 - X ZR 129/90
Höhe des Vergütungsanspruchs bei vorzeitiger Abrechnung eines Bauvertrages
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Stuttgart, 27.09.2006 - 4 U 74/06
Verfahrensrecht; Haftung des Geschäftsführers bzw. geschäftsführenden …
a) Es bestehen bereits erhebliche Bedenken entgegen, ob gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand eines Vereins, der mangels Unselbstständigkeit und Weisungsunterworfenheit nicht Arbeitnehmer ist, überhaupt eine derartige beschäftigungsrechtliche Fürsorgepflicht zur vorrangigen Inanspruchnahme einer Eigenschadenversicherung angenommen werden kann, wie sie das Landgericht Bonn in der - ersichtlich vereinzelt gebliebenen - Entscheidung NJW-RR 1995, 1435, 1436 angenommen hat. - LG Bonn, 21.05.2015 - 14 O 49/13 Die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftungsbeschränkung mögen auf die Mitglieder einer Vereinsführung (vgl. jetzt § 31 a BGB) zu übertragen sein (LG Bonn, NJW-RR 1995, 1435), nicht jedoch auf die Organe einer GmbH.
- LG Kaiserslautern, 11.05.2005 - 3 O 662/03
Haftung des Vorstands eines Fußballvereins gegenüber dem Verein
Der Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des Landgerichts Bonn vom 10.04.1995 (AZ 10 O 390/94, abgedruckt in: NJW-RR 1995, 1435) hilft ihnen ebenfalls nicht weiter.