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   LG Bonn, 10.05.2017 - 16 O 8/16   

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https://dejure.org/2017,22996
LG Bonn, 10.05.2017 - 16 O 8/16 (https://dejure.org/2017,22996)
LG Bonn, Entscheidung vom 10.05.2017 - 16 O 8/16 (https://dejure.org/2017,22996)
LG Bonn, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - 16 O 8/16 (https://dejure.org/2017,22996)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz u. Rückzahlung des Kaufpreises für Solarmodule nach Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung der Solarmodule u. daraus resultierender Ersatzanschaffung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03

    Ansprüche des eine Kaution stellenden Dritten gegen den in die Abwicklung

    Auszug aus LG Bonn, 10.05.2017 - 16 O 8/16
    Dabei sind im Interesse der Rechtssicherheit an die Annahme eines Anwaltsvertrags durch schlüssiges Verhalten strenge Anforderungen zu stellen (BGH, Urteil vom 22.07.2004 - IX ZR 132/03, NJW 2004, 3630).

    Einen klarstellenden Hinweis darauf, dass ein Vertragsverhältnis nur zum Mandanten besteht, kann der Geldgeber daher vom Rechtsanwalt in solchen Fällen grundsätzlich nicht erwarten (BGH, Urteil vom 22.07.2004 - IV ZR 132/03, NJW 2004, 3630).

    Ob dieser Anspruch mangels finanzieller Leistungsfähigkeit der Beklagten zu 1 möglicherweise nicht durchsetzbar ist, ist rechtlich unerheblich, denn das von der Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitut des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bezweckt nicht die Absicherung des Risikos, dass die vertraglich verpflichtete Person zur Leistung finanziell nicht in der Lage ist (BGH, Urteil vom 22.07.2004 - IV ZR 132/03, NJW 2004, 3630, 3632).

  • OLG Celle, 31.05.2006 - 3 U 14/06

    Haftung eines Mitglieds einer Scheinsozietät für Vertragsverletzungen aus einem

    Auszug aus LG Bonn, 10.05.2017 - 16 O 8/16
    Etwas anderes gilt jedoch, wenn es sich um einen Treuhandvertrag handelt und dieser nicht mit der eigentlichen juristischen Tätigkeit des Anwalts in einem Zusammenhang steht (vgl. BGH, Beschluss vom 05.07.2007 - IV ZR 257/06, BeckRS 2007, 12162; OLG Celle, Urteil vom 31.05.2006 - 3 U 14/06, BeckRS 2008, 09948).

    Eine Geldfreigabe stellt jedoch nur eine reine Vermögensbetreuung dar, die auch beispielsweise über eine Bank hätte abgewickelt werden können, und keine Rechtsberatung (OLG Celle, Urteil vom 31.05.2006 - 3 U 14/06, BeckRS 2008, 09948).

  • BGH, 11.02.2004 - IV ZR 132/03

    Nichtzulassung der Revision mangels Entscheidungserheblichkeit der geltend

    Auszug aus LG Bonn, 10.05.2017 - 16 O 8/16
    Einen klarstellenden Hinweis darauf, dass ein Vertragsverhältnis nur zum Mandanten besteht, kann der Geldgeber daher vom Rechtsanwalt in solchen Fällen grundsätzlich nicht erwarten (BGH, Urteil vom 22.07.2004 - IV ZR 132/03, NJW 2004, 3630).

    Ob dieser Anspruch mangels finanzieller Leistungsfähigkeit der Beklagten zu 1 möglicherweise nicht durchsetzbar ist, ist rechtlich unerheblich, denn das von der Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitut des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bezweckt nicht die Absicherung des Risikos, dass die vertraglich verpflichtete Person zur Leistung finanziell nicht in der Lage ist (BGH, Urteil vom 22.07.2004 - IV ZR 132/03, NJW 2004, 3630, 3632).

  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05

    Auslegung von Willenserklärungen und Zustandekommen eines Treuhandvertrages

    Auszug aus LG Bonn, 10.05.2017 - 16 O 8/16
    Andernfalls hätte direkt an die Beklagte zu 1 geleistet werden müssen, wobei die ungesicherte Vorkasse offen zutage getreten wäre und dies bei der Klägerin möglicherweise Vorbehalte gegen die Geschäftsabwicklung ausgelöst hatte (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2006 - III ZR 166/05, NJW 2006, 3777; OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2006 - 28 U 173/05, BeckRS 2006, 03679).
  • OLG Hamm, 16.02.2006 - 28 U 173/05

    Begründung eines Treuhandverhältnisses - Verletzung eines konkludent

    Auszug aus LG Bonn, 10.05.2017 - 16 O 8/16
    Andernfalls hätte direkt an die Beklagte zu 1 geleistet werden müssen, wobei die ungesicherte Vorkasse offen zutage getreten wäre und dies bei der Klägerin möglicherweise Vorbehalte gegen die Geschäftsabwicklung ausgelöst hatte (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2006 - III ZR 166/05, NJW 2006, 3777; OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2006 - 28 U 173/05, BeckRS 2006, 03679).
  • BGH, 05.07.2007 - IX ZR 257/06

    Verjährung von Ansprüchen aus Treuhandaufträgen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Bonn, 10.05.2017 - 16 O 8/16
    Etwas anderes gilt jedoch, wenn es sich um einen Treuhandvertrag handelt und dieser nicht mit der eigentlichen juristischen Tätigkeit des Anwalts in einem Zusammenhang steht (vgl. BGH, Beschluss vom 05.07.2007 - IV ZR 257/06, BeckRS 2007, 12162; OLG Celle, Urteil vom 31.05.2006 - 3 U 14/06, BeckRS 2008, 09948).
  • BGH, 10.03.1988 - III ZR 195/86

    Abbuchung von Anwaltskosten von einem Treuhandkonto - Abredewidrige Umbuchung vom

    Auszug aus LG Bonn, 10.05.2017 - 16 O 8/16
    Zwar wird bei der Beauftragung eines einer Anwaltssozietät angehörenden Rechtsanwalts der Anwaltsvertrag im Zweifel mit allen der Sozietät angehörenden Rechtsanwälten abgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.1988 - III ZR 195/86, NJW-RR 1988, 1299 m.w.N.).
  • LG Karlsruhe, 24.07.2017 - 16 O 2/17

    Baulandsache: Anwendung des Untersuchungsgrundsatzes durch die Kammer für

    Das Verfahren 16 O 8/16 Baul, in dem der Hinweis vom 11.05.2017 erging, betrifft die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (§ 224 Satz 2 BauGB, § 80 Abs. 5 VwGO), die bei einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die vorzeitige Besitzeinweisung nach §§ 77, 116 BauGB entfällt (§ 224 Satz 1 BauGB).
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