Rechtsprechung
LG Bonn, 10.05.2017 - 5 S 192/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlungsanspruch einer Kindertagesstätte einer auf Grundlage eines Betreuungsvertrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 14.10.2016 - 110 C 36/16
- LG Bonn, 10.05.2017 - 5 S 192/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 14/12
Stromversorgungsvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Erstlaufzeit des …
Auszug aus LG Bonn, 10.05.2017 - 5 S 192/16
Der streitgegenständliche Vertrag bindet - wie jeder Vertrag - bereits mit seinem Abschluss und nicht erst mit Beginn des Leistungsaustauschs (Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.12.2012, VIII ZR 14/12 - zitiert nach juris).Zwar wird die Dispositionsfreiheit der Eltern - die Schutzzweck aller gesetzlichen Regelungen von Kündigungsfristen und Laufzeiten ist - mit Entstehen der vertraglichen Bindung unter Umständen für einen langen Zeitraum eingeschränkt (BGH, Urteil vom 12.12.2012, VIII ZR 14/12).
- BGH, 04.05.2016 - XII ZR 62/15
Zur außerordentlichen Kündbarkeit von langfristigen Fitness-Studioverträgen
Auszug aus LG Bonn, 10.05.2017 - 5 S 192/16
Der Betrag variiert dabei zwar in seiner Höhe, bewegt sich aber im konkreten Fall mit 880 EUR in dem Rahmen, den der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit anderen Dauerschuldverhältnissen als gering bezeichnet hat (Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2016, XII ZR 62/15, zu einem Fitnessstudiovertrag).Lediglich ergänzend weist die Kammer daraufhin, dass der Umzug aus beruflichen Gründen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu anderen Dauerschuldverhältnissen nicht einmal einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt, da dieser allein in der Risikosphäre des Vertragspartners stammt (so bspw. zur außerordentlichen Kündigung eines Fitnessstudiovertrages: Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2016, XII ZR 62/15 Rn. 13) und daher erst recht nicht als Argument für die Unangemessenheit des Ausschlusses der ordentlichen Kündigung herangezogen werden kann.
- BGH, 10.12.2003 - IV ZR 319/02
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung; Auslegung einer Klausel in Allgemeinen …
Auszug aus LG Bonn, 10.05.2017 - 5 S 192/16
Erforderlich ist vielmehr weiter, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (Senatsbeschluss vom 10.12.2003, IV ZR 319/02 - r+s 2004, 166 unter II 2) und die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 152, 182, 191; BGH…, Beschluss vom 04.11.2009, IV ZR 35/09, Rn. 6).
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus LG Bonn, 10.05.2017 - 5 S 192/16
Erforderlich ist vielmehr weiter, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (Senatsbeschluss vom 10.12.2003, IV ZR 319/02 - r+s 2004, 166 unter II 2) und die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 152, 182, 191; BGH…, Beschluss vom 04.11.2009, IV ZR 35/09, Rn. 6). - BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus LG Bonn, 10.05.2017 - 5 S 192/16
Erforderlich ist vielmehr weiter, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (Senatsbeschluss vom 10.12.2003, IV ZR 319/02 - r+s 2004, 166 unter II 2) und die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 152, 182, 191; BGH…, Beschluss vom 04.11.2009, IV ZR 35/09, Rn. 6). - BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 379/03
Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses der Kündigung eines …
Auszug aus LG Bonn, 10.05.2017 - 5 S 192/16
Im Mietrecht wird der formularmäßige Ausschluss der ordentlichen Kündigung für zulässig erachtet, soweit er beidseitig vereinbart wird (etwa Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.6. 2004 - VIII ZR 379/03). - BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09
Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung auf fiktiver Abrechnungsbasis im …
Auszug aus LG Bonn, 10.05.2017 - 5 S 192/16
Erforderlich ist vielmehr weiter, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (Senatsbeschluss vom 10.12.2003, IV ZR 319/02 - r+s 2004, 166 unter II 2) und die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 152, 182, 191; BGH, Beschluss vom 04.11.2009, IV ZR 35/09, Rn. 6).
- LG München I, 31.10.2023 - 2 O 10468/22
Kita-Kündigungsklausel unwirksam
Da keine besonderen Klauselverbote greifen (vgl. insoweit LG Bonn, U. v. 10.05.2017 - Az.: 5 S 192/16, in: BeckRS 2017, 151048) ist die streitgegenständliche Regelung in Ziffer 8 des Vertrags (Anlage K2) an der Generalklausel des § 307 BGB zu messen.