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   LG Bonn, 11.04.2018 - 1 O 36/14   

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https://dejure.org/2018,8127
LG Bonn, 11.04.2018 - 1 O 36/14 (https://dejure.org/2018,8127)
LG Bonn, Entscheidung vom 11.04.2018 - 1 O 36/14 (https://dejure.org/2018,8127)
LG Bonn, Entscheidung vom 11. April 2018 - 1 O 36/14 (https://dejure.org/2018,8127)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Klage und Widerklage im WCCB-Zivilverfahren abgewiesen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus LG Bonn, 11.04.2018 - 1 O 36/14
    Das Wissen schon eines in der Angelegenheit vertretungsberechtigten Organmitglieds ist als Wissen des Organs anzusehen und damit auch der juristischen Person zuzurechnen (BGHZ 20, 149, 153; 41, 282, 287; 109, 327 m.w.N.; BAG Betrieb 1985, 237f).

    Dies gilt auch dann, wenn das Organmitglied an dem betreffenden Rechtsgeschäft nicht selbst mitgewirkt hat (BGHZ 109, 327).

    Auch das Ausscheiden des Organvertreters aus dem Amt steht dem Fortdauern der Wissenszurechnung nicht entgegen (BGHZ 109, 327 m.w.N.).

  • BGH, 19.07.2011 - VI ZR 367/09

    Schadenersatzanspruch wegen Schutzgesetzverletzung: Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LG Bonn, 11.04.2018 - 1 O 36/14
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandselemente des § 263 Abs. 1 StGB, mithin auch für eine kausal auf einer Täuschung durch die Beklagten zu 1. und 2. beruhenden Irrtumserregung sowie den Fortbestand des Irrtums bei einem Eingehungsbetrug, trägt die Klägerin (BGH NJW-RR 2011, 1661ff.).

    Die Zweifel der Kammer an einem fortbestehenden Irrtum (vgl. hierzu auch BGH NJW-RR 2011, 1661ff.) sämtlicher mit der Angelegenheit befassten vertretungsberechtigten Organmitglieder der Klägerin noch zur Zeit des Ratsbeschlusses wurden insbesondere nicht durch die Aussagen der Zeugen E, I4 und A ausgeräumt.

  • OLG Celle, 07.12.2005 - 3 U 141/05

    Möglichkeit einer Erklärung eines Verzichtes auf die Einrede der Verjährung bei

    Auszug aus LG Bonn, 11.04.2018 - 1 O 36/14
    Der Umstand, dass die Verjährungsverzichtserklärung erstmals im Jahr 2010 abgegeben wurde, also zu einer Zeit, als, wie vorstehend ausgeführt, bereits die Verjährung eingetreten war, spricht jedenfalls dafür, dass sich die Verzichtserklärung nicht auch auf zu diesem Zeitpunkt bereits verjährte Ansprüche erstreckt (vgl. OLG Celle v. 07.12.2005, 3 U 141/05 = OLGR Celle 2006, 122, zit. nach juris).
  • BGH, 29.10.2008 - XII ZB 75/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Feststellung des

    Auszug aus LG Bonn, 11.04.2018 - 1 O 36/14
    Dies entspricht sowohl den unter verständiger wirtschaftlicher Betrachtungsweise nach dem - streitigen - Klägervortrag zu erwartenden Schäden im Sinne der §§ 249ff. BGB, als auch dem Umstand, dass bei der hier vorliegenden positiven Feststellungsklage wegen der zweifelhaften Realisierbarkeit späterer Zahlungsansprüche gegen die Beklagten ein Abschlag von mindestens 50% der zu erwartenden Schadenssumme vorzunehmen ist (vgl. BGH NZM 2009, 51; Zöller/Herget, ZPO, 32.Aufl. 2018, § 3 Rd.16 Stichwort "Feststellungsklage).
  • BGH, 03.03.1956 - IV ZR 314/55

    Unterschlagung eines Bestätigungsschreibens

    Auszug aus LG Bonn, 11.04.2018 - 1 O 36/14
    Das Wissen schon eines in der Angelegenheit vertretungsberechtigten Organmitglieds ist als Wissen des Organs anzusehen und damit auch der juristischen Person zuzurechnen (BGHZ 20, 149, 153; 41, 282, 287; 109, 327 m.w.N.; BAG Betrieb 1985, 237f).
  • BGH, 06.04.1964 - II ZR 75/62

    Faktisches Anstellungsverhältnis eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus LG Bonn, 11.04.2018 - 1 O 36/14
    Das Wissen schon eines in der Angelegenheit vertretungsberechtigten Organmitglieds ist als Wissen des Organs anzusehen und damit auch der juristischen Person zuzurechnen (BGHZ 20, 149, 153; 41, 282, 287; 109, 327 m.w.N.; BAG Betrieb 1985, 237f).
  • BGH, 01.03.1984 - IX ZR 34/83

    Zurechnung der Kenntnis des Kassierers einer Großbank von der Zahlungseinstellung

    Auszug aus LG Bonn, 11.04.2018 - 1 O 36/14
    Die Wissenszurechnung kommt selbst dann in Betracht, wenn der Organvertreter von dem zu beurteilenden Rechtsgeschäft nichts gewusst hat (vgl. BGH Urt. v. 1. März 1984, IX ZR 34/83, NJW 1984, 1953, 1954 - Kenntnis des unterbevollmächtigten Kassierers einer Bankfiliale).
  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 73/83

    Fristbeginn nach § 626 BGB bei Gesamtvertretung

    Auszug aus LG Bonn, 11.04.2018 - 1 O 36/14
    Das Wissen schon eines in der Angelegenheit vertretungsberechtigten Organmitglieds ist als Wissen des Organs anzusehen und damit auch der juristischen Person zuzurechnen (BGHZ 20, 149, 153; 41, 282, 287; 109, 327 m.w.N.; BAG Betrieb 1985, 237f).
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