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   LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs - 900 Js 276/20 - 13/20, 50 KLs 13/20   

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LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs - 900 Js 276/20 - 13/20, 50 KLs 13/20 (https://dejure.org/2020,77720)
LG Bonn, Entscheidung vom 11.09.2020 - 50 KLs - 900 Js 276/20 - 13/20, 50 KLs 13/20 (https://dejure.org/2020,77720)
LG Bonn, Entscheidung vom 11. September 2020 - 50 KLs - 900 Js 276/20 - 13/20, 50 KLs 13/20 (https://dejure.org/2020,77720)
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  • BGH, 11.07.2019 - 3 StR 254/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
    Da die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine außerordentlich beschwerende Maßnahme ist, darf sie nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass vom Betroffenen infolge seines fortdauernden Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwererer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, wobei zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen sind, und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 271/272; NJW 2012, 3383; NStZ 2014, 571; NStZ-RR 2016, 40; NStZ-RR 2019, 374).

    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu stellen und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten vom Betroffenen infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BGH NStZ-RR 2019, 374; NStZ 2016, 144 f. m.w.N.).

  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Auszug aus LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
    Der drohende Schaden an fremden Sachen von bedeutendem Wert ergibt sich hierbei zumindest aus der Addition der Werte und der drohenden Schäden an den sechs gefährdeten Fahrzeugen, welche im Gesamtwert und drohendem Gesamtschaden die Wertgrenze von 750,- EUR erreicht (vgl. zur Addition König in StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2008, § 315 c Rn.162, § 315 Rn. 87; zur Wertgrenze BGHSt 48, 119/121; BGH NStZ-RR 2008, 289; NStZ 2011, 215).
  • BGH, 29.04.2008 - 4 StR 617/07

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (absichtlich herbeigeführte Unfälle

    Auszug aus LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
    Der drohende Schaden an fremden Sachen von bedeutendem Wert ergibt sich hierbei zumindest aus der Addition der Werte und der drohenden Schäden an den sechs gefährdeten Fahrzeugen, welche im Gesamtwert und drohendem Gesamtschaden die Wertgrenze von 750,- EUR erreicht (vgl. zur Addition König in StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2008, § 315 c Rn.162, § 315 Rn. 87; zur Wertgrenze BGHSt 48, 119/121; BGH NStZ-RR 2008, 289; NStZ 2011, 215).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2019 - 4 Rv 28 Ss 103/19

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen: Absicht der Erzielung einer höchstmöglichen

    Auszug aus LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
    Zwar kann sich der von der Vorschrift vorausgesetzte besondere Renncharakter der Geschwindigkeitsüberschreitung auch in dem Ziel eines Entkommens von einer Polizeiverfolgung manifestieren (OLG Stuttgart NJW 2019, 2787/2788).
  • BGH, 24.10.2017 - 1 StR 393/17

    Rücktritt (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem sowie fehlgeschlagenem

    Auszug aus LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
    Freiwilligkeit im Sinne des strafbefreienden Rücktritts ist anzunehmen, wenn die Aufgabe der Tat aus autonomen Motiven erfolgte und der Täter subjektiv noch in der Lage war, das zur Vollendung der Tat Notwendige zu tun (BGH NStZ 1993, 279; StV 2018, 715 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 253/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
    Die Kammer verkennt bei der Gefährlichkeitsprognose des Weiteren nicht, dass der Umstand, dass ein Täter trotz bestehender Grunderkrankungen in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten sein kann (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 StR 253/19 -, Rn. 5, m.w.N.).
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
    Da die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine außerordentlich beschwerende Maßnahme ist, darf sie nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass vom Betroffenen infolge seines fortdauernden Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwererer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, wobei zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen sind, und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 271/272; NJW 2012, 3383; NStZ 2014, 571; NStZ-RR 2016, 40; NStZ-RR 2019, 374).
  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 245/10

    Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert (drohender Schaden bedeutenden

    Auszug aus LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
    Der drohende Schaden an fremden Sachen von bedeutendem Wert ergibt sich hierbei zumindest aus der Addition der Werte und der drohenden Schäden an den sechs gefährdeten Fahrzeugen, welche im Gesamtwert und drohendem Gesamtschaden die Wertgrenze von 750,- EUR erreicht (vgl. zur Addition König in StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2008, § 315 c Rn.162, § 315 Rn. 87; zur Wertgrenze BGHSt 48, 119/121; BGH NStZ-RR 2008, 289; NStZ 2011, 215).
  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 407/15

    Anforderungen an die Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit bei

    Auszug aus LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu stellen und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten vom Betroffenen infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BGH NStZ-RR 2019, 374; NStZ 2016, 144 f. m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1997 - 1 StR 635/96

    Sprengfalle - §§ 211, 22, 16 StGB, Abgrenzung aberratio ictus - error in persona

    Auszug aus LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
    Die fehlerhafte Vorstellung des Beschuldigten, bei dem angegriffenen Gebäude der KL handele es sich um ein Gebäude der Vereinten Nationen, deren Menschenrechtsverletzungen er in seinem Wahn "rächen" wollte, ist des Weiteren als typischer Fall des sogenannten " error in objecto " (Irrtum über das Tatobjekt) als Motiv-irrtum unbeachtlich (vgl. hierzu BGH NStZ 1998, 294/295; Vogel/Bülte in StGB Leipziger Kommentar, 13. Aufl. 2020, § 16 Rn. 74 ff. m.w.N.).
  • BGH, 13.06.1995 - 1 StR 268/95

    Schuldunfähigkeit - Seelische Störung - Steuerungsfähigkeit - Chronische Psychose

  • BGH, 16.06.2014 - 4 StR 111/14

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: zu

  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12

    Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der

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