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   LG Bonn, 11.11.2014 - 6 T 293/14   

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https://dejure.org/2014,49036
LG Bonn, 11.11.2014 - 6 T 293/14 (https://dejure.org/2014,49036)
LG Bonn, Entscheidung vom 11.11.2014 - 6 T 293/14 (https://dejure.org/2014,49036)
LG Bonn, Entscheidung vom 11. November 2014 - 6 T 293/14 (https://dejure.org/2014,49036)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erkenntnisquellen, Nachlasspfleger, öffentliche Urkunde

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Erkenntnisquellen, Nachlasspfleger, öffentliche Urkunde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung des Inhalts des Grundbuchs und der (unstreitige) Sachvortrag der Parteien als Erkenntnisquellen des Vollstreckungsgerichts

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 02.01.2012 - 2 Wx 240/11

    Voraussetzungen der Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks im Grundbuch

    Auszug aus LG Bonn, 11.11.2014 - 6 T 293/14
    Das Grundbuchamt ist an die Entscheidungen des Nachlassgerichts grundsätzlich gebunden, ungeachtet der Richtigkeit oder Unrichtigkeit (OLG Köln, RPfleger 2012, 522).

    Der diesseitige Verweis auf die Entscheidung des OLG Köln (RPfleger 2012, 522) diente lediglich dazu, eine Parallele zu ähnlichen Fragestellungen vor dem Grundbuchamt zu ziehen, nicht aber hatten die Ausführungen den Inhalt, dass die rechtlichen Voraussetzungen dieselben wären.

  • BGH, 13.07.1962 - IV ZR 21/62

    Beweiskraft der Sterbeurkunde; Abgrenzung von Zeugen- und Sachverständigenbeweis

    Auszug aus LG Bonn, 11.11.2014 - 6 T 293/14
    Auch bzw. jedenfalls insoweit gilt die Beweiskraft des § 415 ZPO (vgl. BGH NJW 62, 1770, Zöller-Geimer aaO), auch wenn es hier um eine ausländische öffentliche Urkunde geht (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1006; Zöller-Geimer, ZPO, 29. Auflage, § 415, Rn. 3).
  • BGH, 16.01.2007 - VIII ZR 82/06

    Nachweis der beurkundeten Erklärungen durch Vorlegen einer beglaubigten Abschrift

    Auszug aus LG Bonn, 11.11.2014 - 6 T 293/14
    Auch bzw. jedenfalls insoweit gilt die Beweiskraft des § 415 ZPO (vgl. BGH NJW 62, 1770, Zöller-Geimer aaO), auch wenn es hier um eine ausländische öffentliche Urkunde geht (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1006; Zöller-Geimer, ZPO, 29. Auflage, § 415, Rn. 3).
  • BGH, 29.11.2007 - V ZB 26/07

    Einstellung oder Aufhebung der Teilungsversteigerung bei Wechsel der Beteiligten

    Auszug aus LG Bonn, 11.11.2014 - 6 T 293/14
    Die Systematik des § 28 ZVG spricht nicht gegen die dargestellte Auffassung, zumal die Kammer bereits darauf hingewiesen hat, dass § 28 Abs. 2 ZVG Absatz 1 der Norm lediglich für entsprechend anwendbar erklärt, so dass sich aus Wortlaut und Systematik nicht zwingend ergibt, dass lediglich das Grundbuch und der unstreitige Sachvortrag der Beteiligten als taugliche Erkenntnisquelle anzuerkennen wäre im Rahmen von § 28 Abs. 2 ZVG (anders als im Rahmen von § 28 Abs. 1 ZVG, vgl. BGH, Beschluss vom 29.11.2007, V ZB 26/07).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2000 - 11 W 32/00

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung an Ehepartner des Gegners

    Auszug aus LG Bonn, 11.11.2014 - 6 T 293/14
    Böttcher führt insoweit auch unter Zitierung einer Entscheidung des OLG Karlsruhe (Rpfleger 2000, 405) zutreffend aus, dass die in § 28 Abs. 2 ZVG angeordnete entsprechende Anwendung von Abs. 1 den einschränkenden Relativsatz "welches der Zwangsversteigerung oder Fortsetzung des Verfahrens entgegensteht" in Absatz 1 Satz 1 einschließt.
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