Rechtsprechung
   LG Bonn, 12.03.2014 - 5 S 180/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6671
LG Bonn, 12.03.2014 - 5 S 180/13 (https://dejure.org/2014,6671)
LG Bonn, Entscheidung vom 12.03.2014 - 5 S 180/13 (https://dejure.org/2014,6671)
LG Bonn, Entscheidung vom 12. März 2014 - 5 S 180/13 (https://dejure.org/2014,6671)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,6671) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweispflichten im Zusammenhang mit vom Diensteanbieter in Rechnung gestellten Internetverbindungen; Verpflichtung zur Vornahme einer technischen Prüfung nach Inrechnungstellung von in Frage gestellten Internetverbindungen

  • kanzlei.biz

    Zur Beweislast eines Dienstanbieters für die Inanspruchnahme von Telekommunikationsleistungen

  • webhosting-und-recht.de

    Nachweispflicht des Telekommunikations-Unternehmens bei Abrechnung über Internet-Dienstleistungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Nachweispflichten in Rechnung gestellter Internetverbindungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Diensteanbieter zur Vornahme einer technischen Prüfung nach beanstandeten Rechnungen verpflichtet

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Diensteanbieter zur Vornahme einer technischen Prüfung nach beanstandeten Rechnungen verpflichtet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nachweispflicht des TK-Anbieters bei Internet-Abrechnung

  • xing.com (Ausführliche Zusammenfassung)

    Beanstandungen nach § 45i TKG

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Handyrechnungen: Müssen Mobilfunkanbieter nachweisen, dass der Kunde das Internet genutzt hat?

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.06.2004 - III ZR 104/03

    Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von

    Auszug aus LG Bonn, 12.03.2014 - 5 S 180/13
    Grundsätzlich obliegt dem Anbieter von Telekommunikationsleistungen die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des in Rechnung gestellten Verbindungsaufkommens (vgl. BGH, MMR 2004, 602 (603)).

    Dabei kann dahinstehen, ob an eine Monierung im Sinne des § 45i Abs. 1 S. 1 TKG bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Substantiierung zu stellen sind (so LG Heidelberg, MMR 2012, 669 (670) in ausdrücklicher Abgrenzung zu BGH, NJW 2004, 3183 (3185)).

  • AG Euskirchen, 10.07.2013 - 33 C 749/12

    Kein Verstoß gegen § 308 Abs. 1 Nr. 5 BGB bei einer die Möglichkeit der Erhebung

    Auszug aus LG Bonn, 12.03.2014 - 5 S 180/13
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 10.07.2013 - 33 C 749/12 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
  • BGH, 07.02.2013 - III ZR 200/11

    Abrechnung von Telekommunikationsdienstleistungen anderer Anbieter über die

    Auszug aus LG Bonn, 12.03.2014 - 5 S 180/13
    Allerdings ist prima facie davon auszugehen, dass die Rechnung das Verbindungsaufkommen zutreffend wiedergibt, wenn der Anbieter ein zertifiziertes Abrechnungssystem nutzt (vgl. BGH, NJW 2013, 1092 (1095)) und nach einer fristgerechten Beanstandung durch den Kunden eine technische Vollprüfung durchgeführt und diese keine Mängel hervorgebracht hat oder es schon an einer fristgerechten Beanstandung fehlt (vgl. zum Anscheinsbeweis zugunsten des Diensteanbieters in diesen Fällen neben den umfangreichen Nachweisen bei BGH, NJW 2013, 1092 (1095) auch OLG Bremen, MMR 2012, 93; OLG Hamm, MMR 2004, 337 (338)).
  • LG Heidelberg, 27.06.2012 - 1 S 54/11

    Telekommunikationsdienstleistungen: Anforderungen an eine Rechnungsbeanstandung

    Auszug aus LG Bonn, 12.03.2014 - 5 S 180/13
    Dabei kann dahinstehen, ob an eine Monierung im Sinne des § 45i Abs. 1 S. 1 TKG bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Substantiierung zu stellen sind (so LG Heidelberg, MMR 2012, 669 (670) in ausdrücklicher Abgrenzung zu BGH, NJW 2004, 3183 (3185)).
  • KG, 12.10.2001 - 15 U 6025/00

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur Erteilung von Auskünften und Berichten

    Auszug aus LG Bonn, 12.03.2014 - 5 S 180/13
    Vertragswidrig im Sinne des § 628 Abs. 2 BGB ist jedes schuldhaft pflichtwidrige Handeln mit dem Gewicht eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB (vgl. KG, NJW-RR 2002, 708 (710); Weidenkaff, in: Palandt, BGB, 71. Aufl., § 628 Rdnr. 6).
  • OLG Hamm, 17.10.2003 - 34 U 104/02

    Darlegungs- und Beweislast für die Dauer von Telekommunikationsverbindungen

    Auszug aus LG Bonn, 12.03.2014 - 5 S 180/13
    Allerdings ist prima facie davon auszugehen, dass die Rechnung das Verbindungsaufkommen zutreffend wiedergibt, wenn der Anbieter ein zertifiziertes Abrechnungssystem nutzt (vgl. BGH, NJW 2013, 1092 (1095)) und nach einer fristgerechten Beanstandung durch den Kunden eine technische Vollprüfung durchgeführt und diese keine Mängel hervorgebracht hat oder es schon an einer fristgerechten Beanstandung fehlt (vgl. zum Anscheinsbeweis zugunsten des Diensteanbieters in diesen Fällen neben den umfangreichen Nachweisen bei BGH, NJW 2013, 1092 (1095) auch OLG Bremen, MMR 2012, 93; OLG Hamm, MMR 2004, 337 (338)).
  • LG Arnsberg, 12.04.2011 - 3 S 155/10

    Die Annahme eines Anscheinsbeweises für Gesprächsverbindungen im Mobilfunkbereich

    Auszug aus LG Bonn, 12.03.2014 - 5 S 180/13
    Die abweichende Auffassung, die die Anwendung des Anscheinsbeweises auf den Festnetzbereich beschränkt (vgl. LG Arnsberg, MMR 2011, 525), steht insbesondere in Widerspruch zu § 45i Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 1 TKG.
  • OLG Bremen, 15.06.2011 - 1 U 6/11

    Nachweis der Richtigkeit des in Rechnung gestellten Verbindungsaufkommens durch

    Auszug aus LG Bonn, 12.03.2014 - 5 S 180/13
    Allerdings ist prima facie davon auszugehen, dass die Rechnung das Verbindungsaufkommen zutreffend wiedergibt, wenn der Anbieter ein zertifiziertes Abrechnungssystem nutzt (vgl. BGH, NJW 2013, 1092 (1095)) und nach einer fristgerechten Beanstandung durch den Kunden eine technische Vollprüfung durchgeführt und diese keine Mängel hervorgebracht hat oder es schon an einer fristgerechten Beanstandung fehlt (vgl. zum Anscheinsbeweis zugunsten des Diensteanbieters in diesen Fällen neben den umfangreichen Nachweisen bei BGH, NJW 2013, 1092 (1095) auch OLG Bremen, MMR 2012, 93; OLG Hamm, MMR 2004, 337 (338)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht