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LG Bonn, 12.03.2018 - 4 O 115/17 |
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Verjährung des Anspruchs des eingetragenen Eigentümers auf Herausgabe seiner mit Pflastersteinen sowie Randsteinen überbauten Grundstücksflächen gegen den unberechtigten Besitzer aufgrund unmittelbaren Besitzes
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.01.2011 - V ZR 147/10
Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe des überbauten Teils seines Grundstücks; …
Auszug aus LG Bonn, 12.03.2018 - 4 O 115/17
Soweit in der Rechtsprechung, worauf der Kläger verweist, ein Anspruch auf Herausgabe einer überbauten Grundstücksfläche nach § 985 BGB - neben einem Beseitigungsanspruch - bejaht wurde (vgl. BGH V ZR 147/10, Rn. 23, juris), ist der der Entscheidung zugrundeliegende Sachverhalt mit dem Hiesigen nicht vergleichbar.Zwar stehen die Ansprüche auf Beseitigung des Überbaus nach § 1004 Abs. 1 BGB und auf Herausgabe der überbauten Fläche nach § 985 BGB bei einem rechtswidrigen, nicht entschuldigten Überbau in Anspruchskonkurrenz nebeneinander, sodass Herausgabe auch dann verlangt werden kann, wenn der Überbau nicht entfernt wird (BGH V ZR 147/10, Rn. 23, juris).
- BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06
Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers
- BGH, 02.12.2011 - V ZR 119/11
Nutzungsentschädigung für zum Nachbargrundstück führende Versorgungsleitungen
Auszug aus LG Bonn, 12.03.2018 - 4 O 115/17
Sie muss, wie sich aus den Regelungen der §§ 867, 872 BGB ergibt, von einem entsprechenden Willen des Besitzers getragen sein (BGH NZM 2013, 204;… BGH V ZR 70/16, Rn. 10, juris). - OLG Naumburg, 31.07.2013 - 12 Wx 36/13
Aufgebotsverfahren zum Ausschluss von Eigentümern einer Verkehrsfläche: …
Auszug aus LG Bonn, 12.03.2018 - 4 O 115/17
Auch die Frage der Straßenbaulast, die der Kläger des Weiteren anführt, ist für den vorliegenden Fall für sich genommen unerheblich, da aus der öffentlich-rechtlichen Aufgabe der Straßenbaulast bzw. des Straßenbaulastträgers kein Rückschluss auf die zivilrechtlichen Fragen des Eigentums bzw. des Besitzes zu ziehen ist (OLG Sachsen-Anhalt 12 Wx 36/13). - BGH, 17.03.2017 - V ZR 70/16
Herausgabeanspruch des Besitzers: Besitzverhältnisse an einem Kraftfahrzeug nach …
Auszug aus LG Bonn, 12.03.2018 - 4 O 115/17
Sie muss, wie sich aus den Regelungen der §§ 867, 872 BGB ergibt, von einem entsprechenden Willen des Besitzers getragen sein (BGH NZM 2013, 204; BGH V ZR 70/16, Rn. 10, juris).