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   LG Bonn, 12.11.2004 - 9 O 447/04   

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https://dejure.org/2004,15555
LG Bonn, 12.11.2004 - 9 O 447/04 (https://dejure.org/2004,15555)
LG Bonn, Entscheidung vom 12.11.2004 - 9 O 447/04 (https://dejure.org/2004,15555)
LG Bonn, Entscheidung vom 12. November 2004 - 9 O 447/04 (https://dejure.org/2004,15555)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Leistungsfreiheit des Versicherungsgebers bei einer Versicherung auf den Todesfall im Rahmen des Suizids des Versicherten; Annahme eines die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustands krankhafter Störung der Geistestätigkeit; Darlegungslast ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 169
    Anforderungen an die Darlegung eines Suizids im Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Leitsatz)

    Zur Frage der Darlegungs- und Beweislast im Fall des § 169 VVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 965
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 205/02

    Lebensversicherung: Nachweis des Zustands krankhafter Störung der

    Auszug aus LG Bonn, 12.11.2004 - 9 O 447/04
    Hierbei ist darauf abzustellen, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei einer sachlichen Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte noch möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung äußere Einflüsse den Willen übermäßig beherrschen (vgl. BGH WM 1984, 1063 f.; KG VersR 2000, 86; OLG Karlsruhe VersR 2003, 977 ff.).
  • BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 206/82

    Begriff der Geschäftsunfähigkeit; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LG Bonn, 12.11.2004 - 9 O 447/04
    Hierbei ist darauf abzustellen, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei einer sachlichen Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte noch möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung äußere Einflüsse den Willen übermäßig beherrschen (vgl. BGH WM 1984, 1063 f.; KG VersR 2000, 86; OLG Karlsruhe VersR 2003, 977 ff.).
  • KG, 13.02.1998 - 6 U 3104/96

    Krankhafte Störung der Geistestätigkeit und Beeinträchtigung der freien

    Auszug aus LG Bonn, 12.11.2004 - 9 O 447/04
    Hierbei ist darauf abzustellen, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei einer sachlichen Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte noch möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung äußere Einflüsse den Willen übermäßig beherrschen (vgl. BGH WM 1984, 1063 f.; KG VersR 2000, 86; OLG Karlsruhe VersR 2003, 977 ff.).
  • OLG Köln, 21.02.2001 - 5 U 127/00

    Blutalkoholkonzentration von 2,2 % zwingt nicht zur Annahme einer krankhaften

    Auszug aus LG Bonn, 12.11.2004 - 9 O 447/04
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Umstand, dass die Tat unerklärlich erscheint, für die Annahme einer Störung der Geistestätigkeit nicht ausreicht, wie auch das Fehlen eines bestimmten und ausreichenden Beweggrundes für die Tat für sich genommen einen Ausschluss der Steuerungsfähigkeit nicht zu begründen vermag (vgl. OLG Köln OLGR 2002, 25; QLG Karlsruhe, a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 27.06.1988 - 5 U 259/87

    Anspruch auf die Versicherungssummen aus zwei Lebensversicherungen; Eintritt des

    Auszug aus LG Bonn, 12.11.2004 - 9 O 447/04
    Als krankhafte Störung der Geistestätigkeit im Rahmen des § 169 WG können alle Störungen der Verstandestätigkeit sowie des Willens, des Gefühls und des Trieblebens in Betracht kommen, ohne dass die Manifestation einer Geisteskrankheit erforderlich ist (vgl. OLG Karlsruhe , a.a.O., OLG Stuttgart VersR 1989, 794).
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