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   LG Bonn, 13.03.2011 - 7 O 82/10   

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https://dejure.org/2011,22682
LG Bonn, 13.03.2011 - 7 O 82/10 (https://dejure.org/2011,22682)
LG Bonn, Entscheidung vom 13.03.2011 - 7 O 82/10 (https://dejure.org/2011,22682)
LG Bonn, Entscheidung vom 13. März 2011 - 7 O 82/10 (https://dejure.org/2011,22682)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 2174 BGB, § 311 b Abs. 5 BGB
    Erbschaftsvertrag, Ausgleichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine Ausgleichung gem. §§ 2050, 2052 BGB verschiebt die Teilungsquote nach § 2047 Abs. 1 BGB; Der Vermächtnisnehmer ist für die Wirksamkeit und den Inhalt einer letztwilligen Verfügung darlegungspflichtig und beweispflichtig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine Ausgleichung gem. §§ 2050 , 2052 BGB verschiebt die Teilungsquote nach § 2047 Abs. 1 BGB; Der Vermächtnisnehmer ist für die Wirksamkeit und den Inhalt einer letztwilligen Verfügung darlegungspflichtig und beweispflichtig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1900
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.03.1992 - IV ZR 309/90

    Anspruch des Miterben wegen unterbliebener Ausgleichung bei

    Auszug aus LG Bonn, 13.03.2011 - 7 O 82/10
    Erst wenn Ausgleichungsansprüche bei der Auseinandersetzung nicht berücksichtigt worden sind, steht dem ausgleichungsberechtigten Miterben nach Abschluss der Auseinandersetzung gegen den oder die ausgleichungspflichtigen Miterben in Höhe des auf ihn entfallenden Ausgleichungsbetrages ein Zahlungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung zu (BGH, NJW-RR 1992, 771; Bamberger/Roth-Lohmann, BGB, Ed. 18, August 2010, § 2050 Rn. 10).

    Eine solche Umdeutung hat der Bundesgerichtshof zwar in Anlehnung an die gesellschaftsrechtliche Rechtsprechung in der o.g. Entscheidung ausnahmsweise als zulässig angesehen (BGH, NJW-RR 1992, 771).

    Im Unterschied zum vorliegenden Rechtsstreit enthielt die Klage in dem dortigen Verfahren nämlich bei sinnvoller Würdigung ihres Prozessziels zugleich auch das Anliegen festzustellen, dass das dort streitgegenständliche Grundstück im Rahmen der Auseinandersetzung nach der Erblasserin mit einem bestimmten Wert zum Erbfall anzusetzen und auszugleichen sei, und war im Interesse einer Erleichterung der prozessualen Klärung streitiger Vorfragen für die Auseinandersetzung geboten (BGH, NJW-RR 1992, 771).

  • BGH, 16.05.1956 - IV ZR 339/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Bonn, 13.03.2011 - 7 O 82/10
    Unter diese Vorschrift fallen über den Wortlaut der Norm hinaus auch Anrechnungs- und Ausgleichungsverträge zwischen zukünftigen gesetzlichen Erben (Staudinger/Wufka, BGB - Neubearbeitung 2006, § 311b Rn. 36; Kues, ZEV 2001, 13; Limmer, DNotZ 1998, 927), wobei die testamentarische Erbeinsetzung des Versprechensempfängers vor oder nach Abschluss des Vertrages bedeutungslos ist (BGH NJW 1956, 1151; MüKo/Kanzleiter/Krüger, BGB, 5. Auflage 2007, § 311b Rn. 119).
  • RG, 01.10.1917 - IV 182/17

    Ausschluss der Ausgleichspflicht unter den Nachkömmlingen des Erblassers bei

    Auszug aus LG Bonn, 13.03.2011 - 7 O 82/10
    Zwar sind Ausgleichungsanordnungen im Wege einer Verfügung von Todes wegen - durch ein Vermächtnis zugunsten der anderen Erben - möglich; nachträglich sind sie ausschließlich unter Beachtung der diesbezüglichen Vorschriften zulässig (RG, RGZ 90, 419; Bamberger/Roth-Lohmann, BGB, Ed. 18, August 2010, § 2050 Rn. 10; J. Mayer ZEV 1996, 441).
  • BayObLG, 19.10.2000 - 1Z BR 87/00

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Testierwillens

    Auszug aus LG Bonn, 13.03.2011 - 7 O 82/10
    Erforderlich ist insofern, dass der Erblasser die von ihm abgegebene Erklärung als rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat oder zumindest das Bewusstsein hatte, diese könne als sein Testament angesehen werden (BayObLG, FamRZ 2001, 944 und 2003, 1786).
  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01

    Beweiskraft einer Urkunde

    Auszug aus LG Bonn, 13.03.2011 - 7 O 82/10
    Die Partei, die sich auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände etwa zum Nachweis eines vom Urkundstext abweichenden übereinstimmenden Willens der Beteiligten (§§ 133, 157 BGB) beruft, trifft die Beweislast für deren Vorliegen (BGH, NJW 2002, 3164; BGH, WM 1999, 965).
  • LG Bielefeld, 11.05.2004 - 4 O 126/03

    "Irgendwann, irgendwo, irgendwie ..." Drews gewinnt gegen Hausfrau

    Auszug aus LG Bonn, 13.03.2011 - 7 O 82/10
    Zwar gibt seine Stellung als Lebensgefährte allein keinen Anlass, an dem Wahrheitsgehalt seiner Aussage zu zweifeln, denn dieser Umstand allein kann seine Glaubwürdigkeit nicht per se in Frage stellen (LG Bielefeld, ZUM-RD 2005, 149).
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 238/93

    Umfang des Formzwangs

    Auszug aus LG Bonn, 13.03.2011 - 7 O 82/10
    Dem steht nicht entgegen, dass die Erblasser diese Vereinbarung ebenfalls unterzeichnet haben, denn auch die Zustimmung des Erblassers ändert an diesem Formerfordernis nichts (BGH NJW 1995, 448).
  • BayObLG, 18.12.2002 - 1Z BR 105/02

    Beweisanforderung bei Brieftestament - Testament ohne Urkunde - Anfechtung wegen

    Auszug aus LG Bonn, 13.03.2011 - 7 O 82/10
    Erforderlich ist insofern, dass der Erblasser die von ihm abgegebene Erklärung als rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat oder zumindest das Bewusstsein hatte, diese könne als sein Testament angesehen werden (BayObLG, FamRZ 2001, 944 und 2003, 1786).
  • BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98

    Formularmäßig vereinbarte Unwirksamkeit von Nebenabreden

    Auszug aus LG Bonn, 13.03.2011 - 7 O 82/10
    Denn nach ständiger Rechtsprechung besteht für die über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunden die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit (BGH, BGHZ 20, 109, BGH, ZIP 1999, 1887).
  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Auszug aus LG Bonn, 13.03.2011 - 7 O 82/10
    Die Partei, die sich auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände etwa zum Nachweis eines vom Urkundstext abweichenden übereinstimmenden Willens der Beteiligten (§§ 133, 157 BGB) beruft, trifft die Beweislast für deren Vorliegen (BGH, NJW 2002, 3164; BGH, WM 1999, 965).
  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und

  • BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 26/84

    Umfang des Ausgleichsanspruchs; Wertverhältnisse bei Bildung der Teilungsquote

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