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   LG Bonn, 13.04.2017 - 17 O 77/15   

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LG Bonn, 13.04.2017 - 17 O 77/15 (https://dejure.org/2017,99104)
LG Bonn, Entscheidung vom 13.04.2017 - 17 O 77/15 (https://dejure.org/2017,99104)
LG Bonn, Entscheidung vom 13. April 2017 - 17 O 77/15 (https://dejure.org/2017,99104)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 21.03.2016 - 13 U 223/15

    Schadensersatzansprüche eines Bankkunden wegen Nichtbeachtung des Widerrufs eines

    Auszug aus LG Bonn, 13.04.2017 - 17 O 77/15
    Selbst wenn man dies anders sehen würde und in dem Anruf der Klägerin bei der Beklagten eine Anfechtung erblicken würde, stünde einem hierauf gestützten Anspruch der Klägerin aus § 675u S. 2 BGB jedenfalls die dolo-petit-Einrede der Beklagten entgegen, weil der Beklagten ihrerseits dann entsprechend § 122 Abs. 1 BGB ein Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe zustünde, den sie dem Erstattungsverlangen des Klägers entgegenhalten könnte (vgl. LG Köln, Urt. v. 16.10.2015 - 30 O 330/14 und bestätigt durch OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2016 - Az. 13 U 223/15, BKR 2016, 349).

    Die Beklagte war nach Eingang des Überweisungsauftrags bei ihr nicht verpflichtet, die Ausführung der Überweisung zu unterbrechen oder diese rückgängig zu machen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2016 - Az. 13 U 223/15).

    Wie bereits unter Ziff. I. 4. und wie durch das Oberlandesgericht Köln im Beschluss vom 21.03.2016 - Az. 13 U 223/15 zutreffend ausgeführt, dürfen die gesetzliche Verkürzung der Ausführungsfristen und die damit einhergehende Vorverlagerung des Zeitpunkts der Unwiderruflichkeit des Zahlungsauftrags nicht durch eine schadensersatzbewehrte Pflicht des Zahlungsinstituts, einen nach der gesetzlichen Regelung und den vertraglichen Vereinbarungen nicht mehr widerruflichen Zahlungsauftrag bei Mitteilung von Verdachtsmomenten seitens des Zahlers anzuhalten, unterlaufen werden.

  • AG Bonn, 11.02.2015 - 109 C 244/14

    Widerruf; Anfechtung; Zahlungsauftrag; Anzeige missbräuchlicher Verwendung

    Auszug aus LG Bonn, 13.04.2017 - 17 O 77/15
    Insofern obliegt es nach der eindeutigen Regelung des § 675p BGB dem Zahler, vor Autorisierung eines Zahlungsvorganges Fehler in der Autorisierungserklärung auszuschließen (AG Bonn, Urteil vom 11. Februar 2015 - 109 C 244/14 -, Rn. 29, juris).
  • LG Köln, 16.10.2015 - 30 O 330/14

    Nachweis eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs im Rahmen einer

    Auszug aus LG Bonn, 13.04.2017 - 17 O 77/15
    Selbst wenn man dies anders sehen würde und in dem Anruf der Klägerin bei der Beklagten eine Anfechtung erblicken würde, stünde einem hierauf gestützten Anspruch der Klägerin aus § 675u S. 2 BGB jedenfalls die dolo-petit-Einrede der Beklagten entgegen, weil der Beklagten ihrerseits dann entsprechend § 122 Abs. 1 BGB ein Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe zustünde, den sie dem Erstattungsverlangen des Klägers entgegenhalten könnte (vgl. LG Köln, Urt. v. 16.10.2015 - 30 O 330/14 und bestätigt durch OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2016 - Az. 13 U 223/15, BKR 2016, 349).
  • LG Stuttgart, 29.06.2016 - 21 O 357/15
    §§ 357 Abs. 1 S. 1, 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und S. 2 Halbs. 1 BGB verpflichtet sind (OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.2.2016, 17 O 77/15, RdNr. 43), der den von den Klägern nach dem Widerruf gezahlten Zinsen entspricht (siehe oben aa), waren für den Anspruch lediglich die Tilgungsanteile der nach dem Widerruf geleisteten Zahlung in Ansatz zu bringen.
  • OLG Köln, 06.12.2018 - 12 U 144/17

    Ansprüche wegen Überweisungen von einem Geschäftsgirokonto; Versuch der

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13.04.2017 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 17 O 77/15 - wie folgt teilweise abgeändert:.
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