Rechtsprechung
LG Bonn, 13.04.2018 - 9 O 285/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss von Leistungen eines Versicherungsnehmers aus einem privaten Unfallversicherungsvertrag wegen Sturzes aufgrund eines Schwindelanfalls als eine Bewusstseinsstörung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 13.04.2018 - 9 O 285/17
- OLG Köln, 12.06.2018 - 20 U 66/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99
Begriff der Bewußtseinsstörung
Auszug aus LG Bonn, 13.04.2018 - 9 O 285/17
Eine solche Störung liegt mithin dann vor, wenn die dem Versicherten bei normaler Verfassung innewohnende Fähigkeit, Sinneseindrücke schnell und genau zu verfassen, sie geistig zu verarbeiten und auf sie angemessen zu reagieren, ernstlich beeinträchtigt ist; sie muss einen Grad erreicht haben, bei dem die Gefahrenlage nicht mehr beherrscht werden kann (BGH, Urteil vom 17.05.2000, Az. IV ZR 113/99, NJW-RR 2000, 1341, 1343).Das ist auszuschließen, wenn es wegen einer - auch kurzfristigen - Kreislaufreaktion zu einem Unfall kommt (…Prölss/Martin-Knappmann, VVG, AUB 2010 Ziff. 5, Rn. 5 m.w.N.; BGH, Urteil vom 17.05.2000, Az. IV ZR 113/99, NJW-RR 2000, 1341, 1343).
Die Entstehungsgeschichte der Bedingungen kennt der Versicherungsnehmer typischerweise nicht, so dass auch diese bei der Auslegung außer Betracht zu bleiben hat (BGH, Urteil vom 17.05.2000, Az. IV ZR 113/99, NJW-RR 2000, 1341, 1342 m.w.N.).
Denn der - auch vom verständigen Versicherungsnehmer erkennbare - Sinn der Ausschlussklausel liegt darin, vom Versicherungsschutz solche Unfälle auszunehmen, die sich als Folge einer schon vor dem Unfall vorhandenen - gefahrerhöhenden - gesundheitlichen Beeinträchtigung beim Versicherten darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 17.05.2000, Az. IV ZR 113/99, NJW-RR 2000, 1341, 1342 f.).
- BGH, 24.09.2008 - IV ZR 219/07
Begriff der Geistes- oder Bewußtseinsstörung in der Unfallversicherung
Auszug aus LG Bonn, 13.04.2018 - 9 O 285/17
Nicht erforderlich ist, dass die Bewusstseinsstörung krankhafter Natur ist (vgl. BGH, Beschl. v. 24.09.2008, Az. IV ZR 219/07; OLG Köln, Urteil vom 22.12.2008, Az. 5 U 252/06).
- OLG Köln, 12.06.2018 - 20 U 66/18
Anforderungen an die Invaliditätsfeststellung als Voraussetzung der …
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 13. April 2018 - 9 O 285/17 - ohne mündliche Verhandlung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.