Rechtsprechung
LG Bonn, 13.09.2012 - 32 T 1023/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,41925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ordnungsgeldverfügung wegen Verletzung von Offenlegungspflichten bzgl. eines Tochterunternehmens eines Mutterkonzerns mit Sitz im europäischen Ausland
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 264 Abs. 3; HGB § 290
Ordnungsgeldverfügung wegen Verletzung von Offenlegungspflichten bzgl. eines Tochterunternehmens eines Mutterkonzerns mit Sitz im europäischen Ausland - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 17.01.2013 - 1 BvR 121/11
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unvertretbare Handhabung der …
Auszug aus LG Bonn, 13.09.2012 - 32 T 1023/11
Eine Schwestergesellschaft der Beschwerdeführerin hatte ein Parallelverfahren vor der 13. Kammer für Handelssachen geführt, in dem die Kammer die Auffassung vertreten hatte, § 264 Abs. 3 HGB sei gemäß § 290 HGB nur auf Tochtergesellschaften mit im Inland ansässigen Muttergesellschaften anwendbar (Beschluss vom 27.01.2011 - Az: 38 T 575/11; s.a. die Beschlüsse vom 06.12.2010 - Az: 38 T 1168/10 - und vom 07.04.2011 - Az: 38 T 1869/10, jeweils veröffentlicht in www.nrw-e.de , gegen die unter den Aktenzeichen 1 BvR 121/11 und 1 BvR 1295/11 Verfassungsbeschwerden anhängig sind, sowie den Beschluss der 6. Kammer für Handelssachen vom 8.12.2010, Az: 31 T 652/10, veröffentlicht in www.nrw-e.de ). - LG Bonn, 06.12.2010 - 38 T 1168/10
Eine Befreiung gem. § 264 Abs. 3 HGB bei Sitz des Mutterunternehmens im Ausland …
Auszug aus LG Bonn, 13.09.2012 - 32 T 1023/11
Eine Schwestergesellschaft der Beschwerdeführerin hatte ein Parallelverfahren vor der 13. Kammer für Handelssachen geführt, in dem die Kammer die Auffassung vertreten hatte, § 264 Abs. 3 HGB sei gemäß § 290 HGB nur auf Tochtergesellschaften mit im Inland ansässigen Muttergesellschaften anwendbar (Beschluss vom 27.01.2011 - Az: 38 T 575/11; s.a. die Beschlüsse vom 06.12.2010 - Az: 38 T 1168/10 - und vom 07.04.2011 - Az: 38 T 1869/10, jeweils veröffentlicht in www.nrw-e.de , gegen die unter den Aktenzeichen 1 BvR 121/11 und 1 BvR 1295/11 Verfassungsbeschwerden anhängig sind, sowie den Beschluss der 6. Kammer für Handelssachen vom 8.12.2010, Az: 31 T 652/10, veröffentlicht in www.nrw-e.de ). - LG Bonn, 08.12.2010 - 31 T 652/10
Offenlegungspflicht des Konzernabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger bei …
Auszug aus LG Bonn, 13.09.2012 - 32 T 1023/11
Eine Schwestergesellschaft der Beschwerdeführerin hatte ein Parallelverfahren vor der 13. Kammer für Handelssachen geführt, in dem die Kammer die Auffassung vertreten hatte, § 264 Abs. 3 HGB sei gemäß § 290 HGB nur auf Tochtergesellschaften mit im Inland ansässigen Muttergesellschaften anwendbar (Beschluss vom 27.01.2011 - Az: 38 T 575/11; s.a. die Beschlüsse vom 06.12.2010 - Az: 38 T 1168/10 - und vom 07.04.2011 - Az: 38 T 1869/10, jeweils veröffentlicht in www.nrw-e.de , gegen die unter den Aktenzeichen 1 BvR 121/11 und 1 BvR 1295/11 Verfassungsbeschwerden anhängig sind, sowie den Beschluss der 6. Kammer für Handelssachen vom 8.12.2010, Az: 31 T 652/10, veröffentlicht in www.nrw-e.de ). - LG Bonn, 07.04.2011 - 38 T 1869/10
Befreiung gem. § 264 Abs. 3 HGB ist nicht zulässig bei Sitz des …
Auszug aus LG Bonn, 13.09.2012 - 32 T 1023/11
Eine Schwestergesellschaft der Beschwerdeführerin hatte ein Parallelverfahren vor der 13. Kammer für Handelssachen geführt, in dem die Kammer die Auffassung vertreten hatte, § 264 Abs. 3 HGB sei gemäß § 290 HGB nur auf Tochtergesellschaften mit im Inland ansässigen Muttergesellschaften anwendbar (Beschluss vom 27.01.2011 - Az: 38 T 575/11; s.a. die Beschlüsse vom 06.12.2010 - Az: 38 T 1168/10 - und vom 07.04.2011 - Az: 38 T 1869/10, jeweils veröffentlicht in www.nrw-e.de , gegen die unter den Aktenzeichen 1 BvR 121/11 und 1 BvR 1295/11 Verfassungsbeschwerden anhängig sind, sowie den Beschluss der 6. Kammer für Handelssachen vom 8.12.2010, Az: 31 T 652/10, veröffentlicht in www.nrw-e.de ).