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   LG Bonn, 13.10.2017 - 1 O 80/17   

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https://dejure.org/2017,58306
LG Bonn, 13.10.2017 - 1 O 80/17 (https://dejure.org/2017,58306)
LG Bonn, Entscheidung vom 13.10.2017 - 1 O 80/17 (https://dejure.org/2017,58306)
LG Bonn, Entscheidung vom 13. Oktober 2017 - 1 O 80/17 (https://dejure.org/2017,58306)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1978 - VII ZR 28/78

    Fälligkeit des Vergütungsanspruch nach Abnahme des Werks - Hemmung oder

    Auszug aus LG Bonn, 13.10.2017 - 1 O 80/17
    Die aus der im Tatbestand dieses Urteils wörtlich zitierten Korrespondenz der Parteien hervorgehenden Fragen des Fahrzeugzustandes, insbesondere des Kilometerstandes, der Existenz und des Zustandes gelieferter Radsätze, des Wertes und der Güte klägerseits erbrachter Investitionen in das Fahrzeug sowie nicht zuletzt der Höhe der (Rück-) Zahlungssumme waren im Einzelnen zwischen den Parteien streitige Punkte (vgl. § 779 Abs. 1 BGB), die durch diesen Vergleich als Änderungsvertrag eine abschließenden Regelung gefunden haben (vgl. BGH NJW 2010, 2652, 2653 Rd.15; BGH WM 1979, 205, 206; MüKo/Habersack, BGB, 7. Aufl. 2017, § 779 Rd.31 und Rd.33).

    Infolge der nach alledem mit diesem Vergleich getroffenen abschließenden vertraglichen Regelung dieser Fragestellungen kann sich die Beklagte gegenüber der Klageforderung nicht mehr auf den Einwand berufen, der unstreitig mitverkaufte Kompletträdersatz sei erheblich beschädigt und die gefahrenen Mehrkilometer seien ihr zu vergüten (BGH NJW 1995, 961f. - zum kausalen Schuldanerkenntnis; BGH WM 1979, 205, 206; MüKo/Habersack, aaO., Rd.33; Palandt/Sprau, aaO., § 779 Rd.11 m.w.N.).

  • BGH, 11.10.1994 - XI ZR 18/94

    Zulässigkeit eines Schuldanerkenntnisses hinsichtlich eines wegen Anfechtung

    Auszug aus LG Bonn, 13.10.2017 - 1 O 80/17
    Infolge der nach alledem mit diesem Vergleich getroffenen abschließenden vertraglichen Regelung dieser Fragestellungen kann sich die Beklagte gegenüber der Klageforderung nicht mehr auf den Einwand berufen, der unstreitig mitverkaufte Kompletträdersatz sei erheblich beschädigt und die gefahrenen Mehrkilometer seien ihr zu vergüten (BGH NJW 1995, 961f. - zum kausalen Schuldanerkenntnis; BGH WM 1979, 205, 206; MüKo/Habersack, aaO., Rd.33; Palandt/Sprau, aaO., § 779 Rd.11 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZR 52/08

    Grundstücksmiete: Verjährungsfrist für Vermieteransprüche wegen Verschlechterung

    Auszug aus LG Bonn, 13.10.2017 - 1 O 80/17
    Die aus der im Tatbestand dieses Urteils wörtlich zitierten Korrespondenz der Parteien hervorgehenden Fragen des Fahrzeugzustandes, insbesondere des Kilometerstandes, der Existenz und des Zustandes gelieferter Radsätze, des Wertes und der Güte klägerseits erbrachter Investitionen in das Fahrzeug sowie nicht zuletzt der Höhe der (Rück-) Zahlungssumme waren im Einzelnen zwischen den Parteien streitige Punkte (vgl. § 779 Abs. 1 BGB), die durch diesen Vergleich als Änderungsvertrag eine abschließenden Regelung gefunden haben (vgl. BGH NJW 2010, 2652, 2653 Rd.15; BGH WM 1979, 205, 206; MüKo/Habersack, BGB, 7. Aufl. 2017, § 779 Rd.31 und Rd.33).
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