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LG Bonn, 13.12.2017 - 11 T 331/17 |
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Verfahrensgang
- LG Bonn, 13.12.2017 - 11 T 331/17
- OLG Köln, 13.07.2018 - 28 Wx 2/18
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 13.07.2018 - 28 Wx 2/18
Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verletzung der Pflicht zur Offenlegung der …
Die Rechtsbeschwerde vom 11.01.2018 gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 13.12.2017 - 11 T 331/17 - wird zurückgewiesen.Sie rügt im Kern, dass der Ordnungsgeldentscheidung des Bundesamtes der Justiz vom 31.05.2017 und dem diese Entscheidung bestätigenden, mit der Rechtsbeschwerde angefochtenen Beschluss des Landgerichts Bonn vom 13.12.2017 - 11 T 331/17 - die rechtsfehlerhafte Ansicht zugrunde läge, dass es vorliegend an der nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB a.F. erforderlichen Verlustübernahmeverpflichtung des Mutterunternehmens mangele, auf die sich die Rechtsbeschwerdeführerin zur Befreiung von ihrer Veröffentlichungspflicht beruft.
Die Rechtsbeschwerdeführerin beantragt (sinngemäß), unter Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts Bonn vom 13.12.2017 - 11 T 331/17 - die Ordnungsgeldentscheidung des C (C) - EHUG 00050174/2016-01/02 - vom 31.05.2017 aufzuheben; hilfsweise unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses das Beschwerdeverfahren an das Beschwerdegericht zurückzuverweisen.