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LG Bonn, 14.05.2019 - 10 O 505/18 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 14.05.2019 - 10 O 505/18
- OLG Köln, 07.02.2020 - 19 U 118/19
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 07.02.2020 - 19 U 118/19
Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung von Telekommunikationsverträgen mit einem …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 14.05.2019 (10 O 505/18) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung der Klägerin gegen das vorgenannte Urteil des Landgerichts Bonn vom 14.05.2019 (10 O 505/18) zurückgewiesen.
Das Landgericht hat mit Urteil vom 14.05.2019 die einstweilige Verfügung vom 13.12.2018 bestätigt, soweit der Verfügungsbeklagten - nunmehr bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache im Verfahren zu Aktenzeichen 10 O 505/18 - aufgegeben wurde, den unter der Kundennummer ********** laufenden Vertrag zu erfüllen, indem die dem Vertrag zugrundeliegenden - im Tenor im Einzelnen benannten - Leitungen wieder freigeschaltet werden.