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   LG Bonn, 14.07.2017 - 1 O 273/16   

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https://dejure.org/2017,53369
LG Bonn, 14.07.2017 - 1 O 273/16 (https://dejure.org/2017,53369)
LG Bonn, Entscheidung vom 14.07.2017 - 1 O 273/16 (https://dejure.org/2017,53369)
LG Bonn, Entscheidung vom 14. Juli 2017 - 1 O 273/16 (https://dejure.org/2017,53369)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VW Abgasskandal, Rücktritt ohne vorherige Fristsetzung, arglistige Täuschung, Interessenabwägung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nacherfüllung bei Erklärung eines Rücktritts vom Kaufvertrag über einen Diesel-Pkw wegen Geltendmachung einer arglistigen Täuschung über den Stickoxid-Ausstoß; Voraussetzungen für die Zurechenbarkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein vom sog. Abgasskandal betroffenes Fahrzeug

  • test.de (Kurzinformation)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 247/06

    Zulassung einer erstmals im Berufungsrechtszug erfolgten unstreitigen

    Auszug aus LG Bonn, 14.07.2017 - 1 O 273/16
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist bei einer arglistigen Täuschung durch den Verkäufer regelmäßig eine Fristsetzung zur Nacherfüllung durch den Käufer nach § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB entbehrlich, da die für eine Nacherfüllung erforderliche Vertrauensgrundlage beschädigt ist und der Käufer ein berechtigtes Interesse daran hat, von einer weiteren Zusammenarbeit mit dem Verkäufer Abstand zu nehmen (BGH v. 08.12.2006, V ZR 249/05, NJW 2007, 835 [837]; v. 28.02.2007, V ZB 154/06, NJW 2007, 1534 [1535]), was auch dann gilt, wenn die Mangelbeseitigung durch einen vom Verkäufer zu beauftragenden Dritten vorzunehmen wäre (BGH v. 09.01.2008, VIII ZR 210/06, NJW 2008, 1371 [1372 f.]; v. 20.05.2009, VIII ZR 247/06, NJW 2009, 2532 [2533]).
  • BGH, 09.01.2008 - VIII ZR 210/06

    Recht des Käufers zur sofortigen Minderung des Kaufpreises wegen eines behebbaren

    Auszug aus LG Bonn, 14.07.2017 - 1 O 273/16
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist bei einer arglistigen Täuschung durch den Verkäufer regelmäßig eine Fristsetzung zur Nacherfüllung durch den Käufer nach § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB entbehrlich, da die für eine Nacherfüllung erforderliche Vertrauensgrundlage beschädigt ist und der Käufer ein berechtigtes Interesse daran hat, von einer weiteren Zusammenarbeit mit dem Verkäufer Abstand zu nehmen (BGH v. 08.12.2006, V ZR 249/05, NJW 2007, 835 [837]; v. 28.02.2007, V ZB 154/06, NJW 2007, 1534 [1535]), was auch dann gilt, wenn die Mangelbeseitigung durch einen vom Verkäufer zu beauftragenden Dritten vorzunehmen wäre (BGH v. 09.01.2008, VIII ZR 210/06, NJW 2008, 1371 [1372 f.]; v. 20.05.2009, VIII ZR 247/06, NJW 2009, 2532 [2533]).
  • BGH, 28.02.2007 - V ZB 154/06

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei einer auf zwei selbständige Gründe

    Auszug aus LG Bonn, 14.07.2017 - 1 O 273/16
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist bei einer arglistigen Täuschung durch den Verkäufer regelmäßig eine Fristsetzung zur Nacherfüllung durch den Käufer nach § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB entbehrlich, da die für eine Nacherfüllung erforderliche Vertrauensgrundlage beschädigt ist und der Käufer ein berechtigtes Interesse daran hat, von einer weiteren Zusammenarbeit mit dem Verkäufer Abstand zu nehmen (BGH v. 08.12.2006, V ZR 249/05, NJW 2007, 835 [837]; v. 28.02.2007, V ZB 154/06, NJW 2007, 1534 [1535]), was auch dann gilt, wenn die Mangelbeseitigung durch einen vom Verkäufer zu beauftragenden Dritten vorzunehmen wäre (BGH v. 09.01.2008, VIII ZR 210/06, NJW 2008, 1371 [1372 f.]; v. 20.05.2009, VIII ZR 247/06, NJW 2009, 2532 [2533]).
  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus LG Bonn, 14.07.2017 - 1 O 273/16
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist bei einer arglistigen Täuschung durch den Verkäufer regelmäßig eine Fristsetzung zur Nacherfüllung durch den Käufer nach § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB entbehrlich, da die für eine Nacherfüllung erforderliche Vertrauensgrundlage beschädigt ist und der Käufer ein berechtigtes Interesse daran hat, von einer weiteren Zusammenarbeit mit dem Verkäufer Abstand zu nehmen (BGH v. 08.12.2006, V ZR 249/05, NJW 2007, 835 [837]; v. 28.02.2007, V ZB 154/06, NJW 2007, 1534 [1535]), was auch dann gilt, wenn die Mangelbeseitigung durch einen vom Verkäufer zu beauftragenden Dritten vorzunehmen wäre (BGH v. 09.01.2008, VIII ZR 210/06, NJW 2008, 1371 [1372 f.]; v. 20.05.2009, VIII ZR 247/06, NJW 2009, 2532 [2533]).
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