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   LG Bonn, 14.12.2022 - 1 O 425/19   

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https://dejure.org/2022,42078
LG Bonn, 14.12.2022 - 1 O 425/19 (https://dejure.org/2022,42078)
LG Bonn, Entscheidung vom 14.12.2022 - 1 O 425/19 (https://dejure.org/2022,42078)
LG Bonn, Entscheidung vom 14. Dezember 2022 - 1 O 425/19 (https://dejure.org/2022,42078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Kurzinformation)

    Uniklinik Bonn wehrt Millionenklage von Asklepios ab

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2021 - 13 LB 314/19

    Auswahlentscheidung; Bedarfsanalyse; Berufung; Hochschulklinik; Krankenhausplan

    Auszug aus LG Bonn, 14.12.2022 - 1 O 425/19
    Als Ausfluss des der Beklagten zu 2) als Universitätsklinikum zustehenden Selbstbestimmungsrechts und aufgrund der von ihr neben der ärztlichen Versorgung wahrgenommenen Aufgaben in Forschung und Lehre entscheidet die Beklagte zu 2) grundsätzlich eigenverantwortlich über ihr Versorgungsangebot und über den Umfang der für dieses Angebot erforderlichen und bereitzuhaltenden Kapazitäten (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.09.2021 - 13 LB 314/19, juris Rn, 23, 27).

    Vor dem Hintergrund, dass sich die der Beklagten zu 2) darüber hinaus obliegenden Aufgaben aus Forschung und Lehre praktisch nicht von der an Forschung und Lehre ausgerichteten Krankenbehandlung trennen lassen, steht ihr Versorgungsangebot aber grundsätzlich nicht zur Disposition gegenüber den konkurrierenden Angeboten anderer Krankenhäuser (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.09.2021 - 13 LB 314/19, juris Rn. 27).

    Eine unzulässige Ausweitung des Versorgungsangebotes der Beklagten zu 2) sowie der hierauf gerichteten Finanzierung durch das beklagte Land kann daher von vornherein allenfalls dann anzunehmen sein, wenn die Kapazitäten der Beklagten zu 2) missbräuchlich ausgeweitet werden und dies zu einer Verdrängung konkurrierender Krankenhäuser wie der von der Klägerin betriebenen Kinderklinik führt (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.09.2021 - 13 LB 314/19, juris Rn. 27).

    Denn aus dem Selbstbestimmungsrecht der Universitätskliniken folgt ein weitreichender Beurteilungsspielraum hinsichtlich des eigenen Versorgungsangebotes (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.09.2021 - 13 LB 314/19, juris Rn. 23 ff.).

  • OLG Frankfurt, 07.02.2011 - 25 W 41/10

    Gerichtsstand bei Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung

    Auszug aus LG Bonn, 14.12.2022 - 1 O 425/19
    In dieser Konstellation ist über § 32 ZPO ein Gerichtsstand dann begründet, wenn die als rechtsverletzend beanstandete Internetveröffentlichung einen deutlichen Bezug zu dem Ort des angerufenen Gerichts in dem Sinne aufweist, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen nach den Umständen des konkreten Falles tatsächlich bereits eingetreten ist oder noch eintreten kann (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.02.2011 - 25 W 41/10, juris Rn. 23).

    Dies ist dann anzunehmen, wenn eine Kenntnisnahme von der beanstandeten Veröffentlichung nach den Umständen des konkreten Falles an dem betreffenden Gerichtsort erheblich näher liegt als dies aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die vom Betroffenen behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung auch an diesem Ort eintreten würde (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.02.2011 - 25 W 41/10, juris Rn. 23).

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus LG Bonn, 14.12.2022 - 1 O 425/19
    Die Beweislast dafür, dass es nicht 100 gewesen sind, trägt im Rahmen der (Dritt-)Widerklage grundsätzlich die Beklagte zu 2) (BGH, Urteil vom 22.04.2008 - VI ZR 83/07, NJW 2008, 2262, 2264).

    Allerdings trifft die Klägerin eine erweiterte Darlegungslast, aufgrund derer sie Belegtatsachen für ihre Behauptung anzugeben hat (BGH, Urteil vom 22.04.2008 - VI ZR 83/07, NJW 2008, 2262, 2264).

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/10

    Schadensersatz - tatrichterliche Schätzung - unlautere Abwerbung von Mitarbeitern

    Auszug aus LG Bonn, 14.12.2022 - 1 O 425/19
    Das Abwerben freier Mitarbeiter ist als Teil des freien Wettbewerbs grundsätzlich erlaubt und begründet daher keine Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Vorschriften des UWG oder sonstigen Anspruchsgrundlagen, wenn die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen lediglich zu einer ordentlichen Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses veranlasst werden sollen (BAG, Urteil vom 26.09.2012 - 10 AZR 370/10, NJW 2013, 331, 332).

    Abweichendes gilt dann, wenn unlautere Begleitumstände hinzukommen, insbesondere unlautere Mittel eingesetzt oder unlautere Zwecke verfolgt werden (BAG, Urteil vom 26.09.2012 - 10 AZR 370/10, NJW 2013, 331, 332).

  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus LG Bonn, 14.12.2022 - 1 O 425/19
    Erforderlich ist in diesem Zusammenhang, dass der Kläger in seinem Antrag das Rechtsverhältnis, dessen Bestehen oder Nichtbestehen festgestellt werden soll, so genau bezeichnet, dass über dessen Identität und damit über den Umfang der Rechtskraft des begehrten Feststellungsanspruchs keinerlei Ungewissheit herrschen kann (BGH, Urteil vom 04.10.2000 - VIII ZR 289/99, NJW 2001, 445, 447).

    Denn bei der Auslegung des Klageantrags ist auch der Sachvortrag der klagenden Partei heranzuziehen (BGH, Urteil vom 04.10.2000 - VIII ZR 289/99, NJW 2001, 445, 447; BGH, Urteil vom 05.12.2018 - VIII ZR 271/17, NJW 2019, 507, 509 Rn. 17).

  • VG Köln, 15.04.2008 - 7 K 3870/06
    Auszug aus LG Bonn, 14.12.2022 - 1 O 425/19
    Die finanzielle Förderung von Universitätskliniken folgt aufgrund deren weiter gefassten Versorgungsauftrags nach Maßgabe von § 5 Abs. 1 Nr. 1 KHG einem gänzlichen anderem Regime als die Förderung privater Einrichtungen (vgl. auch VG Köln, Urteil vom 15.04.2008 - 7 K 3870/06, juris Rn. 21).

    Lässt sich § 1 Abs. 2 KHG schon keine Bestandsgarantie einzelner Kliniken entnehmen, kommt die Annahme einer Amtspflichtverletzung, die geeignet wäre, die mit dem Klageantrag zu 1.d) begehrte Feststellung zu begründen, von vornherein nicht in Betracht (so auch für den umgekehrten Fall, in dem eine Universitätsklinik die finanzielle Förderung einer unter das KHG fallenden Klinik angreift VG Köln, Urteil vom 15.04.2008 - 7 K 3870/06, juris Rn. 21).

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 7/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus LG Bonn, 14.12.2022 - 1 O 425/19
    Die Parteivernehmung von Amts wegen darf nach dieser Vorschrift nur angeordnet werden, wenn auf Grund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache spricht (BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 7/14, NJW 2016, 950, 952).
  • BGH, 17.12.1991 - VI ZR 169/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage

    Auszug aus LG Bonn, 14.12.2022 - 1 O 425/19
    Denn dieses gilt jedenfalls dann nicht, wenn die potenziell ehrenkränkende Äußerung außerhalb der prozessualen Rechtsverfolgung in Rundschreiben oder ähnlichen an die Öffentlichkeit gerichteten Aktionen aufgestellt wird (BGH, Urteil vom 17.12.1991 - VI ZR 169/91, NJW 1992, 1314).
  • BGH, 02.12.2008 - VI ZR 219/06

    Anspruch der zur ARD gehörenden Rundfunkanstalten auf Unterlasung von Äußerungen

    Auszug aus LG Bonn, 14.12.2022 - 1 O 425/19
    Vielmehr kann auch ihr im Hinblick auf ehrverletzende Äußerungen ein Unterlassungsanspruch zustehen, wenn sie geltend macht, ihr Ruf in der Öffentlichkeit werde durch Äußerungen eines anderen in unzulässiger Weise herabgesetzt (BGH, Urteil vom 02.12.2008 - VI ZR 219/06, MMR 2009, 252).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2007 - 6 U 34/06

    Wettbewerbsverstoß: Mitbewerberbehinderung durch das Abwerben von dessen

    Auszug aus LG Bonn, 14.12.2022 - 1 O 425/19
    Dies kann sich etwa daraus ergeben, dass Abwerbungen am Arbeitsplatz erfolgen und hierdurch den Betriebsablauf spürbar stören oder wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu einem Vertragsbruch durch fristlose Kündigung oder zu einem Wettbewerbsverbot verleitet werden sollen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 06.03.2007 - 6 U 34/06, NZA-RR 2008, 79).
  • BGH, 22.01.2019 - II ZR 59/18

    Feststellungsinteresse für einen Antrag auf Feststellung einer Gewinnbeteiligung

  • BGH, 05.12.2018 - VIII ZR 271/17

    "Schimmelpilzgefahr": Keine Mietminderung für Wärmebrücken bei Einhaltung des im

  • VG Köln, 03.11.2015 - 7 K 5301/14

    Keine Förderung für Asklepios Klinik St. Augustin

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