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LG Bonn, 14.12.2022 - 3 O 5/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fortbestand des Mitevertrages?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.04.2009 - VIII ZR 142/08
Fristlose Kündigung eines Wohnraummietvertrages wegen Wohnflächenabweichung …
Auszug aus LG Bonn, 14.12.2022 - 3 O 5/22
Für die Wirksamkeit einer Kündigung genügt es vielmehr grundsätzlich, wenn einer der in § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB aufgeführten Tatbestände vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2009 - VIII ZR 142/08 -).Zwar kann das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls schließlich auch verwirkt sein (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2009 - VIII ZR 142/08 -, Rn. 17 m.w.N., zit. nach juris).