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   LG Bonn, 15.09.2009 - 11 O 55/09   

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https://dejure.org/2009,17517
LG Bonn, 15.09.2009 - 11 O 55/09 (https://dejure.org/2009,17517)
LG Bonn, Entscheidung vom 15.09.2009 - 11 O 55/09 (https://dejure.org/2009,17517)
LG Bonn, Entscheidung vom 15. September 2009 - 11 O 55/09 (https://dejure.org/2009,17517)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    §§ 3, 4 UWG; §§ 17, 95 TKG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • webshoprecht.de

    Es kann einem Unternehmen nicht untersagt werden kann, die tatsächliche Existenz einer Kündigungserklärung sowie die dafür ausschlaggebenden Beweggründe ihrer (vormaligen) Kunden, sei es im Interesse einer allgemeinen Verbesserung ihres Leistungsangebotes oder sei es im ...

  • webshoprecht.de

    Verwendung von Kundenbestandsdaten für Kundenberatung, Werbung und Marktforschung

  • JurPC

    Verletzung des Vertraulichkeitsgebotes im Rahmen von Freischaltungs- und Portierungsaufträgen

  • aufrecht.de

    Telefonanbieter dürfen ehemalige Kunden anschreiben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche durch rechtswidrige Verwendung erlangter Kundeninformationen sowie Geschäftsgeheimnisse eines Mitbewerbers; Hinzutreten von weiteren unlauteren Umständen für eine Begründung der Wettbewerbswidrigkeit bzgl. eines ...

  • adresshandel-und-recht.de

    Ehemalige Kunden dürfen zur Rückgewinnung kontaktiert werden

  • kanzlei.biz

    Kundenrückgewinnung durch Call-Center zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Ehemalige Telefon-Kunden dürfen zur Rückgewinnung kontaktiert werden

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Ehemalige Telefon-Kunden dürfen zur Rückgewinnung kontaktiert werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Bonn, 09.10.2007 - 11 O 61/07

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Anträgen auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus LG Bonn, 15.09.2009 - 11 O 55/09
    Anders als in der von der Verfügungsklägerin zitierten Entscheidung der Kammer vom 09.10.2007 (Landgericht Bonn - 11 O 61/07 - veröffentlicht bei juris) rechtfertigt auch der Aspekt besonderer vertraglicher Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) keine abweichende Würdigung.

    Insofern unterscheidet sich der hier vorliegende Sachverhalt von dem der bereits zitierten Entscheidung der Kammer vom 09.10.2007 (aaO., - juris-Dokument Rd.65).

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 151/07

    Zur Zuläsigkeit eines Anrufs nach Kündigung des Festnetzanschlusses -

    Auszug aus LG Bonn, 15.09.2009 - 11 O 55/09
    Diese Wertung ergibt sich daraus, dass es der Verfügungsbeklagten nicht untersagt werden kann, die tatsächliche Existenz einer derartigen Kündigungserklärung sowie die dafür ausschlaggebenden Beweggründe ihrer (vormaligen) Kunden, sei es im Interesse einer allgemeinen Verbesserung ihres Leistungsangebotes oder sei es im Interesse der Rückgewinnung dieser Kunden, zu überprüfen (vgl. OLG Köln, aaO., S.9f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2008 - I - 20 U 151/07 - S.13 = Anlage B3 zum Schriftsatz der Verfügungsbeklagten vom 24.08.2009).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 164/04

    Änderung der Voreinstellung

    Auszug aus LG Bonn, 15.09.2009 - 11 O 55/09
    Im übrigen gehört das Eindringen in einen fremden Kundenkreis grundsätzlich zum Wesen des Wettbewerbs, so dass das Ausspannen von Kunden nur wettbewerbswidrig ist, wenn besondere, die Unlauterkeit begründende Umstände hinzutreten (BGH GRUR 2007, 987, 989 - "Änderung der Voreinstellung").
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