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   LG Bonn, 15.10.2010 - 6 T 223/10   

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https://dejure.org/2010,14906
LG Bonn, 15.10.2010 - 6 T 223/10 (https://dejure.org/2010,14906)
LG Bonn, Entscheidung vom 15.10.2010 - 6 T 223/10 (https://dejure.org/2010,14906)
LG Bonn, Entscheidung vom 15. Oktober 2010 - 6 T 223/10 (https://dejure.org/2010,14906)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Richterliche Durchsuchungsanordnung; Zwangsverwaltung; Ermächtigung zur Besitzverschafffung; Herausgabe beweglicher Sachen; Schuldnerwohnung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 758a ZPO, § 883 ZPO, § 150 ZVG
    Richterliche Durchsuchungsanordnung; Zwangsverwaltung; Ermächtigung zur Besitzverschafffung; Herausgabe beweglicher Sachen; Schuldnerwohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung nebst Ermächtigung zur Bestizverschaffung als Grundlage für die Einweihung des Zwangsverwalters in den Besitz an einer Schuldnerwohnung sowie deren Durchsuchung zur Auffindung von Unterlagen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO §§ 758a, 883; ZVG § 150
    Zielgerichtete Begehung der Schuldnerwohnung gegen dessen Willen durch den Zwangsverwalter nicht ohne richterliche Genehmigung möglich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Wohnungsdurchsuchungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Besitzeinweisung und Durchsuchung der Wohnung: Zwangsverwalter benötigt ausdrückliche richterliche Anordnung! (IMR 2011, 1010)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 637
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Siegburg, 15.07.2010 - 37 M 102/10

    Keine Einweisung in eine Wohnung ohne gerichtlichen Beschluss über die Anordnung

    Auszug aus LG Bonn, 15.10.2010 - 6 T 223/10
    Die sofortige Beschwerde des Zwangsverwalters vom 29.07.2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 15.07.2010 - 37 M 102/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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