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   LG Bonn, 16.03.2018 - 1 O 308/17   

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https://dejure.org/2018,47182
LG Bonn, 16.03.2018 - 1 O 308/17 (https://dejure.org/2018,47182)
LG Bonn, Entscheidung vom 16.03.2018 - 1 O 308/17 (https://dejure.org/2018,47182)
LG Bonn, Entscheidung vom 16. März 2018 - 1 O 308/17 (https://dejure.org/2018,47182)
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  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung

    Auszug aus LG Bonn, 16.03.2018 - 1 O 308/17
    Die in dem Rechtsstreit 2 O 246/12 erfolgte Zustellung der Streitverkündung des Klägers hat diese Hemmungswirkungen entgegen § 204 Abs. 1 Ziffer 6. BGB nicht herbeigeführt, da die Streitverkündung unzulässig war (vgl. BGH NJW 2008, 519ff.; Dressler in Vorwerk/Wolf, BeckOK-ZPO, 27.Edit. 2017, § 74 Rd.14 sowie Rd.14.1 jeweils m.w.N.).

    Dies folgt aus § 72 Abs. 1 ZPO, wonach eine zulässige Streitverkündung voraussetzt, dass die streitverkündende Partei im Falle des ihr ungünstigen Ausganges eines Rechtsstreites Ansprüche gegen den Streitverkündungsempfänger zu haben glaubt (vgl. BGH NJW-RR 2015, 1058f. Rd.23 und Rd.24; BGH NJW 2008, 519ff.; Zöllner/Althammer, ZPO, 32.Aufl. 2018, ZPO § 72 Rd.4).

  • BGH, 07.05.2015 - VII ZR 104/14

    Zulässigkeit einer Streitverkündung zwischen Gesamtschuldnern

    Auszug aus LG Bonn, 16.03.2018 - 1 O 308/17
    Dies folgt aus § 72 Abs. 1 ZPO, wonach eine zulässige Streitverkündung voraussetzt, dass die streitverkündende Partei im Falle des ihr ungünstigen Ausganges eines Rechtsstreites Ansprüche gegen den Streitverkündungsempfänger zu haben glaubt (vgl. BGH NJW-RR 2015, 1058f. Rd.23 und Rd.24; BGH NJW 2008, 519ff.; Zöllner/Althammer, ZPO, 32.Aufl. 2018, ZPO § 72 Rd.4).
  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 436/98

    Verjährung des Amtshaftungsanspruchs gegen einen Notar

    Auszug aus LG Bonn, 16.03.2018 - 1 O 308/17
    Denn wenn das zum Schadensersatz verpflichtende Verhalten des Schuldners auf Seiten des Gläubigers noch zu keinem Vermögensnachteil, sondern allenfalls zu einem Schadensrisiko geführt hat, dann fehlt es auch für die Erhebung einer verjährungshemmenden Feststellungsklage an den dafür erforderlichen Voraussetzungen eines bestehenden Schadensersatzanspruches dem Grunde nach (vgl. BGH NJW 2000, 1498, 1499; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 15.Aufl. 2017 § 199 Rd.9; Henrich/Spindler in Bamberger/Roth, BeckOK-BGB, 40.Edit. 2016, § 199 Rd.14 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 05.07.2000 - 8 U 173/99

    Haftung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH bei

    Auszug aus LG Bonn, 16.03.2018 - 1 O 308/17
    Zwar beinhaltet § 58 Abs. 1 Ziffer 2. GmbHG ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB, bei dessen schuldhafter Verletzung der Geschäftsführer der die Eigenkapitalherabsetzung beschließenden GmbH dem widersprechenden Gläubiger gegenüber persönlich zum Schadensersatz verpflichtet sein kann (OLG Hamburg, Urteil vom 05.07.2000 - 8 U 173/99 = juris = OLG-Report 2001, 83f.; Lutter/Kleindiek/Hommelhoff, GmbHG, 19.Aufl. 2016, § 58 Rd.42; Zöllner/Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG, 21.Aufl. 2017, § 58 Rd.52 m.w.N.).
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