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LG Bonn, 16.12.2019 - 8 T 52/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 1 W 15/12
Auch unstatthafte Beschwerde nach dem GKG gebührenfrei
Auszug aus LG Bonn, 16.12.2019 - 8 T 52/19
Die Kostenentscheidung folgt aus § 68 Abs. 3 GKG (OLG Frankfurt NJW-RR 2012, 1022) bzw. § 33 Abs. 9 RVG. - OLG Köln, 26.03.2010 - 5 W 9/10
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung
Auszug aus LG Bonn, 16.12.2019 - 8 T 52/19
Die Streitwertbeschwerde des Rechtsanwalts aus eigenem Recht gemäß § 32 Abs. 2 RVG ist nicht statthaft, wenn sich das Rechtsmittel nur gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung wendet (vgl. OLG Koblenz, MDR 2014, 560; OLG Köln, Beschluss vom 26.03.2010 - 5 W 9/10;… Mayer/Kroiß/Kießling, RVG, 7. Aufl. 2018, § 32 Rn. 80 jew.m.w.Nachw.). - BGH, 08.04.1992 - XII ARZ 8/92
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache
Auszug aus LG Bonn, 16.12.2019 - 8 T 52/19
Der gesetzlich geregelte Ausschluss der Anfechtbarkeit hat zur Folge, dass selbst Verweisungsbeschlüsse, die eindeutig gegen die bei der Entscheidung anzuwendenden Rechtsvorschriften verstoßen, grundsätzlich unanfechtbar und damit rechtswirksam sind (so BGH, MDR 1986, 222; NJW-RR 1992, 902).